Was bedeutet „erklären“ im wissenschaftlichen Kontext?
Erklären Synonym wissenschaftlich: Bedeutung und Verwendung
„Erklären“ bezeichnet vor allem das verständliche Klarmachen von etwas schwer Verständlichem. Der konkrete Satzkontext zeigt, welche Bedeutung gemeint ist.
Bedeutung und Verwendung von „erklären“
„Erklären“ kann bedeuten, etwas schwer Verständliches mit Worten klarzumachen. Diese Lesart passt, wenn ein Begriff, eine Aufgabe, eine Abbildung oder eine schwierige Textstelle verständlich beschrieben wird. Als konkrete Ersatzformulierung kommen dann je nach Satz „klar machen“ oder „verständlich darstellen“ in Betracht. Vor dem Austausch sollte der Satz darauf geprüft werden, ob tatsächlich das Klarmachen eines Gegenstands gemeint ist.
Das Verb hat außerdem weitere Bedeutungen. Geht es darum, dass jemand etwas äußert, können Formulierungen wie „zum Ausdruck bringen“, „sagen“ oder „mitteilen“ passen. Bei einer nachdrücklichen oder offiziellen Äußerung ist „offiziell mitteilen“ eine mögliche Formulierung. Diese Lesart unterscheidet sich davon, einen schwer verständlichen Inhalt sprachlich klarzumachen. Deshalb lässt sich nicht jede Form von „erklären“ mit einer Formulierung aus der ersten Gruppe ersetzen.
Eine weitere Bedeutung liegt vor, wenn jemand eine Person, eine Sache oder sich selbst als etwas kennzeichnet oder bezeichnet. In solchen Sätzen können „kennzeichnen“ und „bezeichnen“ als Ersatzformulierungen dienen. Auch die Verbindung, jemanden zu etwas zu erklären, gehört in diesen Bedeutungsbereich. Hier geht es nicht vorrangig um eine Erläuterung, sondern darum, eine Zuordnung oder Bezeichnung auszudrücken. Der konkrete Satz entscheidet somit darüber, welche Formulierung inhaltlich passt.
„Erklären“ ist ein Verb; dazu gehören unter anderem die Formen „erklärt“, „erklärte“ und „hat erklärt“. Beim Thema wissenschaftliches Schreiben kann daher zuerst die gemeinte Lesart bestimmt werden: Soll etwas verständlich gemacht, etwas geäußert oder etwas bezeichnet werden? Für das verständliche Klarmachen passen etwa „klar machen“ und „verständlich darstellen“; für eine Äußerung „zum Ausdruck bringen“, „sagen“ oder „mitteilen“; für eine Zuordnung „kennzeichnen“ oder „bezeichnen“. So bleibt die gewählte Formulierung an die Bedeutung des jeweiligen Satzes gebunden.

Bedeutung und Kontext unterscheiden
Die Bedeutung von „erklären“ lässt sich aus der Wörterbuchübersicht in mehrere alternative Lesarten gliedern. Diese Lesarten sind nicht zugleich notwendige Merkmale jedes Satzes:
- Etwas verständlich machen: Eine Person macht einen schwer verständlichen Inhalt durch Worte klar und deutlich. Ein neutraler Beispielsatz lautet: „Die Autorin erklärt den Aufbau des Abschnitts.“ Der Satz stellt das sprachliche Klarmachen eines Gegenstands in den Mittelpunkt.
- Etwas ausdrücken oder mitteilen: „Erklären“ kann auch bedeuten, etwas zum Ausdruck zu bringen, zu sagen oder ausdrücklich mitzuteilen. Ein Beispielsatz lautet: „Die Sprecherin erklärte ihre Zustimmung.“ Hier geht es nicht um die Erläuterung einer schwierigen Textstelle, sondern um eine Mitteilung.
- Etwas oder jemanden kennzeichnen: Die Quelle nennt außerdem die Verwendung, jemanden, etwas oder sich selbst als etwas zu kennzeichnen oder zu bezeichnen. Ein Beispielsatz lautet: „Der Beschluss erklärte den Tag zum Gedenktag.“ Diese Lesart unterscheidet sich von der Bedeutung des verständlichen Darstellens.
Der Kontext verbindet Bedeutung und Aussageabsicht. Bei „Die Studie erklärt den Zusammenhang zwischen den Variablen“ steht die verständliche Darstellung eines Zusammenhangs im Vordergrund. Bei „Die Leitung erklärte den Termin für verbindlich“ steht dagegen eine ausdrückliche Mitteilung oder Kennzeichnung im Zentrum. Die gleiche Verbform liefert daher nicht automatisch dieselbe Aussage.
Wer einen Ausdruck im wissenschaftlichen Text durch ein Synonym ersetzen möchte, sollte zuerst fragen, was der Satz aussagt: Wird ein Inhalt erläutert, wird eine Position mitgeteilt oder wird etwas als etwas bezeichnet? Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine alternative Formulierung denselben Sinn bewahrt. Für die Wortbedeutungen und Abkürzungen eines Textes ist diese Kontextprüfung ebenfalls eine sinnvolle Orientierung, ohne daraus eine zusätzliche Sprachregel abzuleiten.
Die Einordnung betrifft die Bedeutung und Verwendung des Verbs. Sie sagt nichts über eine zusätzliche Herkunft, Bewertung oder besondere Fachtradition aus. Solche Angaben wären nur mit einem ausdrücklich tragenden Beleg zulässig.
Drei kurze Beispiele für verschiedene Kontexte
Die folgenden eigenständigen Beispiele verwenden „erklären“ in unterschiedlichen, aus der Bedeutungsübersicht ableitbaren Zusammenhängen:
- Verständlich machen: „Im nächsten Abschnitt erklärt der Verfasser den Aufbau des Arguments.“ Hier wird ein möglicherweise schwer verständlicher Inhalt durch Worte klarer dargestellt.
- Etwas mitteilen: „Die Forscherin erklärte ihre Zustimmung zu dem Vorschlag.“ In diesem Satz wird eine Haltung sprachlich ausgedrückt oder mitgeteilt.
- Als etwas kennzeichnen: „Der Text erklärt diese Beobachtung zum Ausgangspunkt der Untersuchung.“ Hier wird etwas als etwas bezeichnet.
Die Beispiele zeigen, warum die Frage nach einem passenden Synonym nicht allein anhand des Verbs beantwortet werden kann. Im ersten Satz liegt der Schwerpunkt auf dem verständlichen Darstellen. Im zweiten Satz geht es um eine Mitteilung. Im dritten Satz wird eine Kennzeichnung oder Bezeichnung ausgedrückt. Eine Ersatzform müsste jeweils zur konkreten Aussage passen.
Für einen Text aus dem Studium kann die Prüfung so aussehen: „Die Autorin erklärt die Grafik im Methodenteil.“ Der Satz beschreibt zunächst, dass die Grafik sprachlich verständlich gemacht wird. Soll dagegen die Aussage der Autorin wiedergegeben werden, könnte der Kontext eine andere Lesart nahelegen: „Die Autorin erklärte, dass die Grafik nur einen Ausschnitt zeigt.“ Dort wird eine Information mitgeteilt. Ob eine alternative Formulierung passt, entscheidet nicht die äußere Satzform, sondern die beabsichtigte Bedeutung.
Auch die Form kann geprüft werden. „Erklären“ wird als Verb verwendet; die Quelle nennt unter anderem die Formen „erklärt“, „erklärte“ und „hat erklärt“. Fragen zur Rechtschreibung, zu Rechtschreibregeln, zur Groß- und Kleinschreibung oder zur Getrennt- und Zusammenschreibung betreffen dabei andere Prüfaspekte als die Bedeutungswahl. Für den vorliegenden Ausdruck ist zuerst die semantische Verwendung im Satz zu klären.
Abgrenzung zu ähnlichen Verwendungen
„Erklären“ darf nicht pauschal mit jeder Form des Beschreibens, Begründens oder Mitteilens gleichgesetzt werden. Die Quelle belegt mehrere Bedeutungsbereiche, die sich erst im konkreten Kontext auseinanderhalten lassen. Wenn ein Satz einen schwer verständlichen Inhalt durch Worte klar macht, liegt die erste Bedeutungsgruppe nahe. Wenn der Satz eine Aussage, Zustimmung oder offizielle Mitteilung wiedergibt, gehört er zu einer anderen ausgewiesenen Verwendung.
Auch die Frage nach einem Synonym verlangt daher Zurückhaltung. Ein Ausdruck, der in einem Satz das verständliche Darstellen bezeichnet, muss nicht dieselbe Funktion erfüllen, wenn der Satz eine offizielle Mitteilung oder eine Kennzeichnung meint. Eine allgemeine Liste gleichbedeutender Wörter wird aus der vorliegenden Bedeutungsübersicht nicht abgeleitet. Stattdessen ist für jede mögliche Ersatzform der konkrete Satz zu prüfen.
Die Abgrenzung betrifft außerdem nicht die Kommasetzung oder die Zeichensetzung. Ebenso wenig folgt aus der Bedeutung von „erklären“ eine Aussage über die Rechtschreibreform, über Rechtschreibprogramme oder über bestimmte Textformen. Diese Themen können für die Überarbeitung eines Textes relevant sein, belegen aber keine zusätzliche Bedeutung des Verbs.
Bei der Formulierung eines wissenschaftlichen Satzes sollte deshalb keine Fachbedeutung ergänzt werden, die in der Quelle nicht ausgewiesen ist. Ebenso wird keine Herkunftserklärung, Wertung oder Gebrauchshäufigkeit behauptet. Die sichere Grenze lautet: Die Bedeutung wird aus der belegten Wörterbuchbeschreibung bestimmt, und die passende Lesart wird am konkreten Satz ermittelt.
Für angrenzende Sprachfragen können Abkürzungen richtig schreiben, Artikel der, die und das, Pluralbildung und Synonyme eigene Prüfbereiche sein. Sie ersetzen jedoch nicht die Bedeutungsprüfung von „erklären“. Entscheidend bleibt, ob der jeweilige Satz etwas verständlich macht, etwas mitteilt oder etwas als etwas kennzeichnet.

Kurzcheck für die passende Verwendung
Prüfe die Verwendung von „erklären“ in dieser Reihenfolge:
- Bestimme die Kernbedeutung des Satzes. Wird ein schwer verständlicher Inhalt durch Worte klar und deutlich gemacht?
- Prüfe den Kontext. Geht es stattdessen darum, etwas auszudrücken, zu sagen oder ausdrücklich mitzuteilen?
- Prüfe eine weitere mögliche Lesart: Wird eine Person, eine Sache oder etwas anderes als etwas gekennzeichnet oder bezeichnet?
- Vergleiche die beabsichtigte Aussage mit der Wörterbuchquelle. Nutze die dort ausgewiesene Bedeutungsgruppe, die den konkreten Satz trägt.
- Prüfe mögliche Verwechslungen. Setze die genannten Lesarten nicht pauschal gleich und ersetze „erklären“ nicht ohne Sinnprüfung durch ein vermeintliches Synonym.
- Lies den vollständigen konkreten Satz erneut. Kontrolliere, ob die gewählte Formulierung genau die Aussageabsicht wiedergibt.
Eine zusätzliche Kontrolle kann die sprachliche Form betreffen: Die Quelle führt „erklären“ als Verb und nennt Formen wie „erklärt“, „erklärte“ und „hat erklärt“. Wenn neben der Bedeutung auch die Schreibweise geprüft werden soll, können die Bereiche Groß- und Kleinschreibung, Kommasetzung und Zeichensetzung getrennt betrachtet werden.
Für die abschließende Einordnung gilt: Prüfe die Quelle und den konkreten Satzkontext. Wenn der Kontext nicht erkennen lässt, welche Bedeutungsgruppe gemeint ist, formuliere keine zusätzliche Behauptung. Ermittle stattdessen anhand des vollständigen Satzes, welche Aussage gemacht werden soll, und vergleiche diese Aussage mit den belegten Verwendungen.