Bachelorarbeit durchgefallen

Bachelorarbeit durchgefallen – was du jetzt tun kannst

Lesezeit ca. 5 Min. · zuletzt aktualisiert: 26. April 2026 · alle Bestandteile

Eine Bachelorarbeit nicht zu bestehen ist hart, aber kein Studienende. Etwa 5–10 % aller Bachelorarbeiten in Deutschland werden nicht bestanden – du bist nicht allein. Wichtig ist jetzt: Erst durchatmen, dann strukturiert die nächsten Schritte planen. Wir zeigen dir, welche Optionen du hast, wie ein Widerspruch funktioniert und wo du Beratung bekommst.

Erstmal Ruhe bewahren

Eine nicht bestandene Bachelorarbeit ist kein Karriereende. An den meisten deutschen Hochschulen gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit. Manchmal stellt sich heraus, dass die Bewertung anfechtbar war. Bevor du große Entscheidungen triffst: schlaf eine Nacht drüber, sprich mit jemandem, dem du vertraust. Erst dann strukturierte Schritte.

Schritt 1: Begründung anfordern

Du hast ein Recht auf eine schriftliche Begründung der Note. Bei nicht bestandenen Arbeiten erhältst du oft automatisch das Gutachten – wenn nicht, fordere es schriftlich an. Das Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Schritt 2: Beratung suchen

Drei Anlaufstellen helfen:

Schritt 3: Wiederholung planen

An den meisten Hochschulen darfst du die Bachelorarbeit einmal wiederholen, manche erlauben zwei Versuche. Die Wiederholung kann mit demselben Thema oder einem neuen erfolgen – schau in deiner Prüfungsordnung. Wichtig: Die Wiederholungsfrist ist meist 6–12 Monate ab Note – nicht länger warten.

Option: Widerspruch einlegen

Wenn du die Bewertung für nicht nachvollziehbar hältst, kannst du formell Widerspruch einlegen. Das ist ein juristischer Schritt – frist meist 1 Monat ab Bekanntgabe der Note. Du brauchst:

Widerspruch ist keine emotionale Reaktion – sondern ein formaler Akt mit hohem Aufwand und unsicherem Ausgang. Nur einlegen, wenn die Aussicht real ist.

Was wenn die letzte Wiederholung nicht klappt?

Wenn auch die Wiederholung nicht besteht, droht in den meisten Studiengängen die Exmatrikulation aus „endgültig nicht bestandener Prüfung". Das schließt eine erneute Einschreibung in dasselbe Fach in Deutschland aus. In dem Fall: Studienberatung, Wechsel in ein anderes Fach oder eine andere Hochschule (im Ausland möglich) prüfen.

Häufige Fehler nach einem Nichtbestehen

Beim Wiederholungsversuch ist professionelles Lektorat besonders empfehlenswert – wir lesen das Gutachten und arbeiten gezielt an den dort kritisierten Punkten. Eine externe Sichtweise hilft, blinde Flecken zu erkennen.

Du planst einen Wiederholungsversuch und willst die Arbeit gegen Lektoratsfeedback gegenchecken? Lektorat mit Gutachten-Bezug ab 0,29 € pro Normseite.

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Häufige Fragen zum Nichtbestehen

Wie oft darf ich die Bachelorarbeit wiederholen?

An den meisten Hochschulen einmal, manche erlauben zwei Versuche. Die genaue Regelung steht in deiner Prüfungsordnung. Wer auch die Wiederholung nicht besteht, wird in der Regel exmatrikuliert.

Muss ich beim Wiederholungsversuch dasselbe Thema nehmen?

Hängt von der Prüfungsordnung ab. Manche Hochschulen verlangen ein neues Thema, manche erlauben das alte (z. B. wenn das Gutachten methodische Mängel rügte, kann das Thema bleiben). Im Zweifel beim Prüfungsamt nachfragen.

Kann ich gegen das Gutachten Widerspruch einlegen?

Ja, formal innerhalb der Widerspruchsfrist (meist 1 Monat). Aber: Widerspruch ist nur in seltenen Fällen erfolgreich – z. B. bei klaren Bewertungsfehlern, formalen Verfahrensmängeln, voreingenommenen Gutachtern. Eine schlechte Note allein reicht nicht. Vor Widerspruch dringend Rechtsberatung einholen.

Bleibt die nicht bestandene Bachelorarbeit im Zeugnis?

Im offiziellen Zeugnis (Bachelor-Urkunde) erscheint nur die Note der bestandenen Arbeit. Im Transcript of Records (Notenübersicht) können nicht bestandene Versuche aufgeführt sein – schau in deiner Prüfungsordnung.

Was kostet ein Anwalt für Hochschulrecht?

Ein Erstgespräch kostet je nach Anwaltskanzlei 100–250 €. Eine Vertretung im Widerspruchsverfahren kann mehrere hundert bis ein paar tausend Euro kosten. Manche AStAs haben kostenlose Rechtsberatung – das ist die erste Anlaufstelle.