Prüfungswiederholung nach Nichtbestehen richtig angehen
Am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin wird man
Eine nicht bestandene Prüfung ist ärgerlich, aber kein Grund für Raten. Hier erfährst du, wie du dein Ergebnis, deine Anmeldung und die geltenden Regeln für deinen Studiengang Schritt für Schritt klärst.
Worum es bei der Prüfungswiederholung geht
Eine Prüfungswiederholung nach Nichtbestehen wirft zuerst eine einfache Frage auf: Was gilt genau für deinen Studiengang an deiner Hochschule? Diese Seite hilft dir, die nächsten Schritte zu ordnen und die verbindlichen Regeln dort zu finden, wo sie für dich festgelegt sind. Sie ersetzt weder eine Auskunft der zuständigen Stelle noch die Lektüre deiner eigenen Prüfungsordnung.
Ein belegtes Beispiel zeigt, wie konkret solche Regeln ausfallen können. Am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin meldet das Campus-Management-System Studierende nach einer nicht bestandenen Prüfung automatisch zum Prüfungstermin des Folgesemesters an. Bestandene Prüfungsleistungen kannst du dort nicht noch einmal ablegen, um deine Note zu verbessern.
Diese Regelung betrifft genau diesen Fachbereich. Ob es an anderen Hochschulen und Universitäten oder in anderen Fachbereichen ebenfalls eine automatische Anmeldung gibt, wie viele Versuche dir zustehen und welche Fristen für dich laufen, nennt diese Seite bewusst nicht. Diese Angaben liest du für deinen Fall selbst in den offiziellen Unterlagen nach.
Das Ziel ist deshalb keine fertige Antwort für alle, sondern ein klarer Weg für dich: Du klärst dein Ergebnis, deinen Anmeldestatus, die maßgeblichen Regeln und die Stelle, an die du dich wendest. Die Grenze liegt dort, wo dein Einzelfall beginnt. Dann entscheidest du über deinen nächsten Schritt auf gesicherter Grundlage statt auf Vermutungen.

So gehst du Schritt für Schritt vor
Geh die folgenden Schritte nacheinander durch. Halte dich dabei an offizielle Unterlagen und nicht an Regeln aus zweiter Hand, und hake jeden Punkt erst ab, wenn du ihn erledigt hast.
- Ergebnis prüfen: Öffne das Campus-Management-System oder das Portal, über das du deine Prüfungsergebnisse abrufst, und sieh nach, wie dein Prüfungsergebnis dort eingetragen ist. Notiere die genaue Bezeichnung der Prüfung und den angezeigten Status.
- Anmeldung kontrollieren: Schau im selben System nach, ob du bereits für einen Folgetermin angemeldet bist. Am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin erfolgt diese Anmeldung automatisch. Für deinen eigenen Studiengang prüfst du den Status selbst und verlässt dich nicht darauf.
- Regeln lesen: Lade die gültige Prüfungsordnung deines Studiengangs herunter und such die Abschnitte zu nicht bestandenen Prüfungen, zu Wiederholungen und zur Anmeldung.
- Zuständigkeit bestimmen: Ermittle aus der Prüfungsordnung, der Webseite deines Fachbereichs oder den offiziellen Studienunterlagen, welche Stelle oder Person für Prüfungsfragen in deinem Studiengang zuständig ist.
- Ergebnis dokumentieren: Halte fest, was du gefunden hast, und leg fest, was du als Nächstes tust und bis wann du es erledigen willst.
Bleiben nach dem Lesen offene Fragen, formuliere sie schriftlich und konkret. Prüf außerdem, ob deine Hochschule eine Studienberatung anbietet, falls du über deine Studienplanung insgesamt sprechen möchtest.
Ablaufbeispiel: Lena sieht im Campus-Management-System, dass ihre Klausur als nicht bestanden eingetragen ist. Sie prüft im selben System, ob für den nächsten Termin eine Anmeldung angezeigt wird, und macht einen Screenshot. Danach liest sie in ihrer Prüfungsordnung die Abschnitte zur Wiederholung. Eine Formulierung versteht sie nicht eindeutig. Sie sucht auf der Webseite ihres Fachbereichs die als zuständig genannte Stelle und schickt dort eine kurze, sachliche Nachricht mit ihrer Frage, dem Namen der Prüfung und ihrer Matrikelnummer. Die Antwort speichert sie zusammen mit dem Screenshot in einem eigenen Ordner.
Anregungen zur Lernplanung für den neuen Termin findest du in unseren praktischen Studium-Tipps. Kläre aber zuerst die formalen Punkte.
Typische Fehler bei der Wiederholung
Ein typischer Fehler besteht darin, eine gelesene Regel einfach auf den eigenen Fall zu übertragen. Die automatische Anmeldung am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin ist eine Regelung dieses Fachbereichs und keine allgemeine Regel. Leite daraus weder ab, dass du anderswo automatisch angemeldet bist, noch eine bestimmte Zahl an Versuchen oder eine Frist für andere Hochschulen.
Gerade wenn Freunde andere Studiengänge belegen, hörst du unterschiedliche Aussagen. Diese Erfahrungen beschreiben ihre Situation, nicht deine. Ob jemand an einer Universität oder Fachhochschule studiert, ändert nichts daran, dass für dich nur die Unterlagen deines eigenen Studiengangs zählen.
- Annahmen mit Regeln verwechseln: Ein Satz wie „Das läuft doch sowieso automatisch“ ist eine Annahme. Eine Regel ist erst das, was du in deiner Prüfungsordnung oder einer offiziellen Mitteilung nachlesen kannst. Trenne beides in deinen Notizen ausdrücklich.
- Nachweise aufschieben: Sichere Screenshots des Ergebnisses und des Anmeldestatus sofort, statt sie später zu suchen. Speichere schriftliche Antworten der zuständigen Stelle direkt ab.
- Rückfragen aufschieben: Wenn dir eine Formulierung unklar ist, frag zeitnah nach. Je länger du wartest, desto weniger Spielraum bleibt dir für die Vorbereitung.
- Auf Notenverbesserung setzen, ohne nachzulesen: Am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin ist eine Wiederholung bestandener Leistungen zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Für deinen Studiengang prüfst du diese Frage selbst in deiner Prüfungsordnung.
Manche Studierende stellen nach einem Nichtbestehen ihre Studienwahl grundsätzlich in Frage. Triff eine solche Entscheidung nicht aus dem ersten Ärger heraus. Wenn du ernsthaft überlegst, ob du einen anderen Studiengang wählen solltest, der besser zu dir passt, kann dir ein Studienorientierungstest als zusätzliche Anregung dienen.

Checkliste vor deinem nächsten Schritt
Bevor du dich auf den neuen Termin konzentrierst, geh diese Punkte einmal vollständig durch. Hake nur ab, was du schriftlich belegen kannst.
| Punkt | Was du festhältst |
|---|---|
| Prüfungsergebnis | Bezeichnung der Prüfung, eingetragener Status, Screenshot aus dem Campus-Management-System |
| Anmeldestatus | Ob eine Anmeldung zum Folgetermin angezeigt wird, mit Datum deiner Kontrolle |
| Maßgebliche Regeln | Gültige Fassung der Prüfungsordnung deines Studiengangs und die betreffenden Abschnitte |
| Termin der Wiederholung | Den Termin so, wie er in offiziellen Unterlagen steht, im Kalender eingetragen |
| Zuständige Quelle oder Stelle | Name der Stelle oder Person aus offiziellen Unterlagen und dein Kontaktweg |
| Persönlicher nächster Schritt | Eine konkrete Aufgabe, etwa Lernplan erstellen oder Rückfrage absenden |
Fehlt dir ein Eintrag, ist genau dieser Punkt dein nächster Schritt. Frag lieber einmal mehr bei der zuständigen Stelle nach, als eine Lücke mit einer Vermutung zu füllen.
Plane die Vorbereitung realistisch neben deinem übrigen Alltag. Wenn du gerade erst angefangen hast, findest du in den Erstsemester-Tipps Anregungen zur Organisation, und auch Themen wie Wohnen im Studium solltest du bei deiner Zeitplanung mitdenken.
Gleich den Termin der Wiederholung mit deinen weiteren Verpflichtungen ab. Prüf, ob sich Schichten in Studentenjobs mit deiner Lernzeit überschneiden, und kläre vorab mit der zuständigen Stelle, wie sich ein geplantes Auslandssemester mit dem Prüfungstermin vereinbaren lässt.
So zitieren Sie diese Seite
Stand: 26. Oktober 2026korrektur.de. (2026, 26. Oktober). Prüfungswiederholung nach Nichtbestehen: So gehst du vor. korrektur.de. https://korrektur.de/pruefungswiederholung
„Prüfungswiederholung nach Nichtbestehen: So gehst du vor.“ korrektur.de, 26. Okt. 2026, korrektur.de/pruefungswiederholung. Zugriff 26. Okt. 2026.
korrektur.de (2026) Prüfungswiederholung nach Nichtbestehen: So gehst du vor. Verfügbar unter: https://korrektur.de/pruefungswiederholung (Zugriff: 26. Oktober 2026).
korrektur.de. „Prüfungswiederholung nach Nichtbestehen: So gehst du vor.“ Zuletzt geändert 26. Oktober 2026. https://korrektur.de/pruefungswiederholung.
korrektur.de. Prüfungswiederholung nach Nichtbestehen: So gehst du vor [online]. 2026 [Zugriff am 26.10.2026]. Verfügbar unter: https://korrektur.de/pruefungswiederholung
Quellen und Stand
- Offizielle Quelle: www.jura.fu-berlin.de (geprüft am 2026-10-26)
Der Überblick „Prüfungswiederholung nach Nichtbestehen richtig angehen“ ordnet das Thema vollständig ein.