Literaturverzeichnis Jura nachvollziehbar erstellen

Literaturverzeichnis Jura

Lesezeit ca. 8 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Tipps für Studium und wissenschaftliches Arbeiten

Ein juristisches Literaturverzeichnis wird verständlich, wenn du deine Frage, das Quellenmaterial, die Zitierentscheidung und die abschließende Prüfung zusammenführst.

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Literaturverzeichnis: Muster für APA und Harvard

Das Jura-Verzeichnis: die Quellenangabe steht schon da. Buch, Sammelbandbeitrag, Zeitschriftenaufsatz, Internetquelle und KI-Quelle jeweils als fertige Zeile, oben nach APA, darunter nach Harvard. Du ersetzt die eckigen Klammern und löschst die Zitierweise, die bei dir nicht gilt. Keine Anmeldung.

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Literaturverzeichnis Jura: Was gehört hinein?

Ein Literaturverzeichnis Jura ist mehr als eine Liste von Buchtiteln. Frage dich zuerst: Welche Quellen gehören ins Verzeichnis, welche nur in die Fußnoten, und welche Angaben müssen dort genau stehen? Am Ende hast du ein geordnetes Verzeichnis, in dem jeder Eintrag einen Grund hat.

Für wissenschaftliches Schreiben gilt: Belege jede Aussage mit der Quelle, die du wirklich ausgewertet hast. Für das Verzeichnis gilt die alphabetische Ordnung nach den Nachnamen der Verfasser. Dazu kommen Vorgaben für Fußnoten, Abkürzungen, Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, Lehrbücher und reine Internetquellen. Regeln einer bestimmten Fakultät, eines Kurses oder einer Prüfungsordnung kennst du nur aus deiner eigenen Vorgabe. Schau dort nach, bevor du etwas annimmst.

Das Thema gehört zu den Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit. Wichtig sind dabei deine Frage, die Quellen, die Kriterien, dein Material und das Ergebnis. Mehr, als diese Grundlage hergibt, solltest du daraus nicht ableiten.

Wenn du eine Hausarbeit schreiben oder eine Masterarbeit schreiben möchtest, kannst du dieselbe Reihenfolge auf deinen eigenen Text anwenden: erst das Ziel des Verzeichnisses festlegen, dann die passenden Angaben sammeln und zuletzt jede Entscheidung mit den Kriterien abgleichen. Wie dein Institut das Verzeichnis genau gestaltet haben will, steht in deiner Vorgabe.

Halte bei jeder Entscheidung fest, welches Kriterium du angewendet hast und ob du den Eintrag aufnimmst, in eine Fußnote setzt oder noch einmal nachschlägst.

Ordne deine Literaturauswahl erst nach der Gliederung einer Hausarbeit und gleiche danach jede Quelle mit den Vorgaben ab.

Konkrete Schritte zu Literaturverzeichnis Jura nachvollziehbar erstellen

Bestandteile in einer nachvollziehbaren Reihenfolge

Lege als Erstes die Frage fest. Eine passende Fassung lautet: Welche Einträge gehören in das Literaturverzeichnis, und welche Nachweise stehen stattdessen in den Fußnoten? Schreib die Frage auf, damit du später weißt, warum du ein Material aufgenommen, weggelassen oder anders behandelt hast. Wenn du deine Forschungsfrage formulieren willst, halte den Gegenstand so eng, dass sich jede Entscheidung auf ein Kriterium zurückführen lässt.

Ordne als Zweites die Kriterien. Trenne dabei die Regeln zur alphabetischen Ordnung, zur Schreibweise der Verfasser, zu Abkürzungen, zu Gesetzesmaterialien, zu Rechtsprechung, zu Lehrbüchern und zu Internetquellen. Verfasser erscheinen im Literaturverzeichnis und in den Fußnoten kursiv. Gebräuchliche und nachvollziehbare Abkürzungen aus den Fußnoten führst du im Literaturverzeichnis mit einem Hinweis wie „zitiert als“ ein.

Bestimme als Drittes dein Material. Sammle nur die Angaben, die du selbst nachprüfen kannst: Verfassername, bibliografische Angaben, verwendete Abkürzung, Fundstelle oder die genaue Bezeichnung einer reinen Internetquelle. Skripten und Aufbauschemata kommen weder ins Literaturverzeichnis noch in die Fußnoten, weil sie nicht als wissenschaftlicher Beleg gelten.

Führe als Viertes die Ordnung aus. Beim Literaturverzeichnis erstellen sortierst du die aufgenommenen Verfasser alphabetisch nach ihren Nachnamen. Gesetzesmaterialien sammelst du nicht pauschal: Redaktionell bearbeitete Sammlungen nimmst du nach dem jeweiligen Herausgeber auf, Drucksachen und Abdrucke amtlicher Begründungen gehören nicht ins Literaturverzeichnis. Gerichtsentscheidungen werden ebenfalls nicht aufgenommen.

Kontrolliere als Fünftes dein Ergebnis anhand der Kriterien. Für Rechtsprechung gehört eine Fußnote mit genauer Fundstelle dazu, gegebenenfalls mit Seite oder Randnummer. Bei einer nur elektronisch veröffentlichten Entscheidung empfiehlt sich eine Zitierung mit Gericht, Aktenzeichen, Randnummer und benannter Quelle. Fehlt dir eine Information, frag in deiner Vorgabe nach und entscheide nicht nach Vermutung. So bleibt deine wissenschaftliche Argumentation nachvollziehbar.

So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Frage festlegen: Schreibe einen Satz dazu, welche Aufnahme- und Abgrenzungsentscheidungen du für dein Literaturverzeichnis Jura treffen musst. So hast du eine klare Aufgabe statt eines allgemeinen Sammelauftrags.
  2. Kriterien auswerten: Markiere die Regeln getrennt nach Literaturverzeichnis und Fußnoten. So kannst du jede Regel einer konkreten Entscheidung zuordnen.
  3. Material ordnen: Teile deine Angaben in Verfasser, Herausgeber, Werkangaben, Abkürzungen, Rechtsprechungsfundstellen, Gesetzesmaterialien und Internetquellen. So siehst du sofort, wo noch Angaben fehlen.
  4. Aufnahme entscheiden: Nimm redaktionell bearbeitete Sammlungen nach dem jeweiligen Herausgeber auf, wenn dein Kriterium das ausdrücklich vorsieht. Lass Drucksachen und Abdrucke amtlicher Begründungen aus dem Literaturverzeichnis heraus. So hast du eine begründete Auswahl bei den Gesetzesmaterialien.
  5. Rechtsprechung: Gerichtsentscheidungen stehen nicht im Literaturverzeichnis, sondern in einem eigenen Entscheidungsverzeichnis. Im Text belegst du sie über die Fußnote mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und der genauen Seite oder Randnummer.
  6. Form gestalten: Ordne die verbleibenden Einträge alphabetisch nach den Nachnamen der Verfasser und setze die Verfasser im Verzeichnis sowie in den Fußnoten kursiv. So ist die Reihenfolge sofort erkennbar.
  7. Abkürzungen prüfen: Suche jede gebräuchliche und nachvollziehbare Abkürzung aus den Fußnoten heraus. Führe sie beim jeweiligen Eintrag mit „zitiert als“ ein. So lässt sich jede Kurzform zuordnen.
  8. Internetquellen kontrollieren: Prüfe bei einer reinen Internetquelle, ob sie entweder im Literaturverzeichnis oder in den Fußnoten genau bezeichnet ist. Fehlt die Fundstelle, markiere die Stelle als offen.
  9. Abschluss vergleichen: Setze jeden Eintrag und jede Auslassung neben das passende Kriterium. So kannst du jede Entscheidung begründen.

Welche Zitierweise du nutzt, hängt von deiner Vorgabe ab. Ob Zitierweisen allgemein, die deutsche Zitierweise oder die Harvard-Zitierweise verlangt wird, kannst du nur dort nachlesen. Die Bezeichnung allein reicht nicht aus.

Auch Methoden wissenschaftlicher Arbeiten sowie qualitative und quantitative Forschung brauchst du hier nur, wenn deine Arbeit sie ausdrücklich behandelt. Sonst bleibst du bei Aufnahme, Abgrenzung, Ordnung und Nachvollziehbarkeit.

Kurzes durchgängiges Anwendungsbeispiel

Eine Studentin fragt sich: Welche Angaben dürfen in mein Literaturverzeichnis Jura, und welche Nachweise gehören in die Fußnoten? Sie beginnt mit der Vorgabe und sortiert vier Materialgruppen: ein Lehrbuch, eine redaktionell bearbeitete Sammlung von Gesetzesmaterialien, eine Gerichtsentscheidung und eine reine Internetquelle.

Beim Lehrbuch notiert sie Verfassername und Werkangaben und gleicht sie mit der vorgesehenen Darstellung ab. Den Namen setzt sie für das Verzeichnis und die Fußnote kursiv. Die redaktionell bearbeitete Sammlung ordnet sie nach dem jeweiligen Herausgeber ein, weil das einschlägige Kriterium das so vorsieht. Eine Drucksache oder den Abdruck einer amtlichen Begründung würde sie dagegen nicht ins Literaturverzeichnis setzen.

Die Gerichtsentscheidung nimmt sie nicht in das Literaturverzeichnis auf. Für die zugehörige Fußnote sucht sie die verlangte Fundstelle und ergänzt die Seite oder Randnummer, auf die sich das Zitat bezieht. Ist die Entscheidung nur elektronisch veröffentlicht, kontrolliert sie, ob Gericht, Aktenzeichen, Randnummer und die elektronische Quelle angegeben sind. Fehlt eine dieser Angaben, vermerkt sie eine offene Stelle, statt etwas zu erfinden.

Bei der reinen Internetquelle prüft sie, ob die Quelle entweder im Literaturverzeichnis oder in den Fußnoten genau bezeichnet ist. Eine Kurzform trägt sie nur ein, wenn sie in der Fußnote gebräuchlich und nachvollziehbar ist, und sucht dann im Literaturverzeichnis den Hinweis „zitiert als“. Zum Schluss sortiert sie die aufgenommenen Verfasser alphabetisch nach dem Nachnamen und kontrolliert den Punkt am Ende jeder Fußnote.

Das Beispiel zeigt einen Ablauf, kein fertiges Verzeichnis für jede juristische Arbeit. Wenn du Quellenangaben richtig zitieren oder ein Plagiat vermeiden willst, gleiche deshalb deine eigene Vorgabe mit den konkreten Angaben ab.

Konkreter Abschlusscheck zu Literaturverzeichnis Jura nachvollziehbar erstellen

Abgrenzung und formale Prüfung getrennt kontrollieren

Abgrenzungsprüfung: Beginne mit deiner Frage. Ist klar, welche Aufnahme- oder Fußnotenentscheidung du treffen musst? Stammt jedes Kriterium aus deiner Vorgabe? Hast du dein Material vollständig erfasst, ohne Skripten oder Aufbauschemata als wissenschaftliche Belege zu behandeln? Hast du redaktionell bearbeitete Sammlungen von Drucksachen und Abdrucken amtlicher Begründungen getrennt? Sind Gerichtsentscheidungen aus dem Literaturverzeichnis herausgehalten? Bei jeder Unsicherheit schaust du in die Vorgabe oder fragst dort nach, wo sie herkommt.

Kontrolliere anschließend deine Einträge. Lässt sich jeder Eintrag einem Kriterium zuordnen? Ist bei einer reinen Internetquelle die genaue Bezeichnung entweder im Literaturverzeichnis oder in den Fußnoten nachweisbar? Hast du bei elektronisch veröffentlichten Entscheidungen Gericht, Aktenzeichen, Randnummer und elektronische Quelle geprüft? Hast du bei Fußnoten die genaue Seite oder Randnummer angegeben, wenn das Zitat darauf bezogen ist?

Formale Prüfung: Stehen die aufgenommenen Verfasser alphabetisch nach ihren Nachnamen? Sind Verfasser im Literaturverzeichnis und in den Fußnoten kursiv gesetzt? Ist jede gebräuchliche und nachvollziehbare Abkürzung beim entsprechenden Eintrag mit „zitiert als“ eingeführt? Endet jede Fußnote mit einem Punkt? Prüfe diese Punkte einzeln am fertigen Text.

Trenne danach das Ergebnis von den offenen Fragen. Ein sauber geordnetes Verzeichnis ist nur so verlässlich, wie die Vorgaben, an denen du dich orientierst. Zu anderen Hochschulen, örtlichen Anforderungen, Fristen, Kosten oder Zulassung sagt dieser Text nichts. Die wissenschaftliche Arbeitsstruktur kann dir als Orientierung für die eigene Gliederung dienen, ersetzt aber nicht den Blick in deine konkrete Vorgabe.

Zum Abschluss kontrollierst du: Frage vorhanden, Kriterien zugeordnet, Material geordnet, Einträge sortiert und offene Punkte benannt. Dann ist dein Verzeichnis fertig.

Prüfe Abgrenzung und Form getrennt voneinander. Erst die inhaltliche Zuordnung entscheidet, welche Quelle wohin gehört. Danach kontrollierst du Ordnung, Kursivsetzung, Abkürzungshinweis, Fundstelle und den abschließenden Punkt jeder Fußnote. Markiere jeden Punkt als erledigt, offen oder nicht anwendbar. Bei einem offenen Punkt erfindest du keine eigene Regel, sondern vermerkst, was du noch nachschlagen musst.

Quellen und Stand

Du möchtest deinen Text vor der Abgabe sprachlich prüfen lassen?

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Häufige Fragen zu Literaturverzeichnis Jura

Gehören Gerichtsentscheidungen in das Literaturverzeichnis Jura?

Nein. Gerichtsentscheidungen gehören nach dem einschlägigen Kriterium nicht in das Literaturverzeichnis.

Wie werden Gesetzesmaterialien eingeordnet?

Prüfe zunächst die Art des Materials. Redaktionell bearbeitete Sammlungen werden nach dem jeweiligen Herausgeber aufgenommen. Drucksachen und Abdrucke amtlicher Begründungen gehören nicht in das Literaturverzeichnis.

Wie sollen Verfasser formatiert werden?

Die Verfasser werden sowohl im Literaturverzeichnis als auch in den Fußnoten kursiv geschrieben. Kontrolliere diese Formatierung an beiden Stellen getrennt.

Was ist bei Abkürzungen zu prüfen?

Verwende eine Abkürzung nur, wenn sie gebräuchlich und nachvollziehbar ist. Prüfe anschließend, ob sie im Literaturverzeichnis beim jeweiligen Eintrag mit einem Hinweis wie „zitiert als“ eingeführt wird.

Wie werden reine Internetquellen nachgewiesen?

Bei einer reinen Internetquelle prüfst du, ob sie entweder im Literaturverzeichnis oder in den Fußnoten genau bezeichnet ist. Fehlen Angaben, rate nicht, sondern schlag die erforderliche Bezeichnung in deiner Vorgabe nach.

Welche Angaben sind bei elektronisch veröffentlichten Entscheidungen zu kontrollieren?

Empfohlen wird die Form mit Gericht, Aktenzeichen, Randnummer und benannter elektronischer Quelle. Kontrolliere außerdem, ob die zitierte Stelle genau angegeben ist.

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