Zahnmedizinische Dissertationen und Studienarbeiten lektorieren
Zahnschemata, Materialangaben und Fallzahlen konsistent halten
Zahnmedizinische Arbeiten haben ein Merkmal, das kein anderes Fach kennt: Sie benennen Objekte über ein Nummernschema, von dem es mehrere gibt. Wechselt das Schema mitten in der Arbeit, ist die Zuordnung im Ergebnisteil nicht mehr eindeutig.
Ein Zahnschema für die gesamte Arbeit
FDI-Schema, amerikanisches Schema und Zahnkreuz werden je nach Lehrstuhl und Quelle verwendet. Übernimmst du Tabellen aus einer Studie und eigene Befunde aus der Klinik, stehen zwei Systeme nebeneinander, und aus Zahn 36 wird an anderer Stelle Zahn 19.
Wir prüfen, welches Schema die Arbeit führt, und melden jede Angabe, die davon abweicht. Umgerechnet wird nicht: Eine Zuordnung zwischen zwei Schemata ist eine fachliche Entscheidung, die bei dir bleibt.

Materialien mit Hersteller, Typ und Charge
Bei Untersuchungen an Materialien, etwa Kompositen, Adhäsiven oder Keramiken, gehört zu jeder Angabe der Handelsname mit Hersteller, Sitz und, wo relevant, die Chargenbezeichnung. Ohne diese Angaben ist die Untersuchung nicht wiederholbar.
Gerätebezeichnungen gehören in dieselbe Kategorie: Ein Polymerisationsgerät ohne Typangabe und ohne genannte Bestrahlungsstärke macht die Beschreibung unvollständig, auch wenn der Herstellername genannt ist.
Wir prüfen, ob die Angaben vollständig und einheitlich geschrieben sind, und melden Materialien, die im Methodenteil eingeführt, im Ergebnisteil aber unter einer Kurzform geführt werden, die vorher nicht definiert wurde.
Fallzahlen zwischen Text, Tabelle und Abbildung
Der wiederkehrende Befund in klinischen Arbeiten: Der Methodenteil nennt 60 Patientinnen und Patienten, die Tabelle 58, die Abbildungslegende 57. Jede Zahl ist für sich richtig, weil zu verschiedenen Zeitpunkten Ausschlüsse dazugekommen sind, aber der Weg dorthin steht nicht im Text.
Wir melden jede Abweichung mit Fundstelle und weisen darauf hin, wo eine Erklärung des Ausschlusses fehlt. Die Zahlen selbst ändern wir nicht.
Dasselbe gilt für die Zahl der untersuchten Zähne, die nicht mit der Zahl der Behandelten übereinstimmt. Wird beides im Text als Fallzahl geführt, entsteht ein Widerspruch, der im Kolloquium fast sicher angesprochen wird. Wir melden, wo die Bezugsgröße nicht benannt ist.

Abbildungen aus der Klinik
Röntgenaufnahmen, intraorale Fotos und Modellscans enthalten regelmäßig Daten, die nicht in eine veröffentlichte Arbeit gehören: Namen im Bildrand, Aufnahmedatum mit Geburtsdatum, Praxiskennung.
Wir melden jede lesbare Stelle. Unkenntlich machen musst du sie selbst, weil das ein Eingriff in das Bildmaterial ist. Zusätzlich prüfen wir, ob Bildunterschriften die Aufnahmerichtung und den Zeitpunkt nennen, weil sonst im Verlaufsteil unklar bleibt, welche Aufnahme vor und welche nach der Behandlung entstand.
Preise für zahnmedizinische Arbeiten
Das Lektorat kostet 4,90 € pro Normseite bei fünf Werktagen, das Korrektorat 1,90 €. Eine Dissertation mit 90 Normseiten Fließtext liegt beim Lektorat bei rund 441 Euro. Befundtabellen und Abbildungsseiten zählen nicht als Normseiten, in die Konsistenzprüfung gehen sie ein.
Bei Dissertationen mit Publikationsteil prüfen wir auf Wunsch zusätzlich, ob die deutschsprachige Rahmenschrift und das englische Manuskript dieselben Zahlen und dieselbe Methodenbeschreibung enthalten. Abweichungen zwischen beiden Teilen entstehen regelmäßig, wenn das Manuskript nach der Einreichung überarbeitet wurde.
Express ist mit 6,90 € in 48 Stunden und 8,90 € in 24 Stunden möglich. Für die kostenlose Probeseite empfehlen wir eine Seite mit Zahnangaben und Materialnennungen. Weiterführend: Medizinische Doktorarbeit, Pharmazie und Veterinärmedizin.