So funktioniert die Qualitätsprüfung deutscher Studiengänge

Hochschulakkreditierung verstehen: Verfahren, Siegel, Datenbank

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 16. September 2026 · Hochschulen und Universitäten im Überblick

Dieser Leitfaden erläutert Verfahren, Zuständigkeiten und den Datenbankstatus von Studiengängen und Hochschulen. Er zeigt, wie Sie den Akkreditierungsstatus in der öffentlichen Datenbank nachschlagen.

Grundverständnis: Wer prüft und wer entscheidet?

Hochschulakkreditierung dient der externen Qualitätssicherung von Studiengängen und hochschulinternen Qualitätsmanagementsystemen. Im deutschen System gibt es Programmakkreditierung, Systemakkreditierung und Alternative Verfahren. Bei Programm- und Systemakkreditierung beauftragt die Hochschule eine zugelassene Agentur. Sie organisiert die Begutachtung und erstellt einen Bericht mit Bewertung und Beschlussempfehlung. Über den Antrag der Hochschule entscheidet anschließend der Akkreditierungsrat.

Bei der Programmakkreditierung ist ein Studiengang Gegenstand des Verfahrens. Die Systemakkreditierung richtet sich dagegen auf das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule. Alternative Verfahren bilden den dritten Verfahrenstyp. Die Agentur bereitet die Begutachtung und den Bericht vor, trifft aber keine Akkreditierungsentscheidung. Der Akkreditierungsrat entscheidet über einen Studiengang oder ein hochschulinternes Qualitätsmanagementsystem.

Private Hochschulen: Für die Statusprüfung eines Studiengangs kann die öffentliche ELIAS-Datenbank genutzt werden. Der akademische Grad: Informationen dazu finden Sie auf der Nachbarseite. Als rechtlicher Rahmen werden Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Musterrechtsverordnung und Akkreditierungsratsgesetz genannt. Bei Abstimmungen zu fachlich-inhaltlichen Kriterien haben Hochschulvertretungen im Akkreditierungsrat die Mehrheit der Stimmen.

Hochschulakkreditierung verstehen: der Ablauf in drei Schritten

Zwei Wege: Fokus auf Studiengang oder Gesamtstruktur

Programmakkreditierung und Systemakkreditierung unterscheiden sich vor allem im Prüfgegenstand. Bei der Programmakkreditierung wird der einzelne Studiengang begutachtet. Bei der Systemakkreditierung ist das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem Gegenstand des Verfahrens. Beide Verfahren werden zweistufig durchgeführt: Eine zugelassene Agentur organisiert die Begutachtung und erstellt einen Bericht; der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule.

Tabelle: Merkmal, Programmakkreditierung, Systemakkreditierung
MerkmalProgrammakkreditierungSystemakkreditierung
Gegenstand der PrüfungDer einzelne StudiengangDas hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem
Wer das Siegel vergibtDer Akkreditierungsrat entscheidet über die AkkreditierungDie systemakkreditierte Hochschule kann das Siegel des Akkreditierungsrates für geprüfte Studiengänge selbst verleihen
Folge für den einzelnen StudiengangDer Studiengang ist Gegenstand der BegutachtungEr muss nach den festgelegten Verfahren akkreditiert und regelmäßig reakkreditiert werden

Eine systemakkreditierte Hochschule darf interne Begutachtungen unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten durchführen. Für die auf diese Weise geprüften Studiengänge kann sie das Siegel des Akkreditierungsrates selbst verleihen. Die Systemakkreditierung bedeutet jedoch keine pauschale und sofortige Akkreditierung aller Studiengänge. Jeder Studiengang durchläuft die im Qualitätsmanagementsystem festgelegten Schritte, wird weiterentwickelt und regelmäßig reakkreditiert. Das Qualitätssiegel „System akkreditiert“ wird für acht Jahre getragen. Fernuniversität oder Fernhochschule: Für den konkreten Studiengang lässt sich der veröffentlichte Status in ELIAS prüfen.

Transparenz: Den aktuellen Stand online recherchieren

Den Akkreditierungsstatus finden Sie in ELIAS, der öffentlichen Datenbank akkreditierter Studiengänge und Hochschulen der Stiftung Akkreditierungsrat. Dort werden die Ergebnisse aus Programmakkreditierung, Systemakkreditierung und Alternativen Verfahren veröffentlicht. Programmakkreditierte Studiengänge stehen unter „akkreditierte Studiengänge“. In derselben Rubrik erscheinen auch Studiengänge, die systemakkreditierte Hochschulen nach ihrem internen Verfahren selbst akkreditiert haben.

  • Rufen Sie die ELIAS-Datenbank auf.
  • Suchen Sie nach dem Studiengang oder nach der Hochschule.
  • Erweitern Sie den Filter auf abgelaufene Akkreditierungen, wenn Sie auch frühere Einträge prüfen möchten.

Die Datenbank zeigt zunächst aktuell gültige Akkreditierungen. Abgelaufene Akkreditierungen lassen sich ebenfalls finden, wenn der Filter entsprechend erweitert wird. Die Hochschulen pflegen die Daten im Hochschulkompass selbst. Das ELIAS-Team übernimmt diese Änderungen anschließend in die ELIAS-Datenbank. Duale Hochschule oder Fachhochschule: Suchen Sie mit dem Namen der Hochschule oder des Studiengangs und prüfen Sie den angezeigten Akkreditierungsstatus. Bleibt die Suche ohne Ergebnis, kann das Verfahren noch laufen, die Akkreditierung abgelaufen sein oder ein Eintrag noch fehlen. Fragen Sie in diesem Fall bei der Hochschule nach.

Leeres Ergebnis: Was steckt hinter dem Mangel?

Ein fehlender Eintrag in ELIAS kann mehrere Gründe haben. Der Studiengang ist möglicherweise noch nicht akkreditiert, das Verfahren kann noch laufen oder die Akkreditierung kann abgelaufen sein. Auch bei einer bestehenden Akkreditierung kann ein Eintrag der Hochschule noch fehlen. Aus einem fehlenden Treffer lässt sich daher nicht ableiten, dass der Studiengang nie akkreditiert war.

Fragen Sie bei der Hochschule nach dem aktuellen Status und danach, ob ein Verfahren läuft, eine Akkreditierung besteht oder ein Eintrag noch aussteht. Beim Hochschulwechsel bietet die Suche in ELIAS vor der Bewerbung einen ersten Anhaltspunkt. Bei einem fehlenden Treffer ersetzt sie die Nachfrage bei der Hochschule nicht. Die Anerkennung von Studienleistungen können Sie ebenfalls bei der Hochschule ansprechen. Halten Sie bei Unklarheiten die Antwort der Hochschule fest.

Rechtlicher Boden: Vertrag und gesetzliche Vorgaben

Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag bildet die Grundlage des gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Er trat am 01.01.2018 in Kraft. Anlass für die Regelung war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016. Danach müssen die wesentlichen Entscheidungen zur Akkreditierung durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden. Ergänzend gehören die Musterrechtsverordnung und das Akkreditierungsratsgesetz zum rechtlichen Rahmen des Systems.

Artikel 1 des Staatsvertrags regelt die gegenseitige Anerkennung der auf dieser Grundlage qualitätsgesicherten Studiengänge zwischen den Ländern. Artikel 2 bezieht die Akkreditierung auf Bachelor- und Masterstudiengänge. Er unterscheidet formale Kriterien von fachlich-inhaltlichen Kriterien. Für die fachlich-inhaltlichen Kriterien ist ein Peer-Review-Verfahren vorgesehen. Artikel 17 enthält eine Ausnahme für Studiengänge, die staatskirchenrechtlichen Regelungen unterliegen. Im Akkreditierungsrat haben Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen bei Abstimmungen über fachlich-inhaltliche Kriterien die Mehrheit der Stimmen. Diese Vorgaben beschreiben den rechtlichen Rahmen, die Verfahrensarten und die Rollen bei der Entscheidung über Akkreditierungen.

Hochschulakkreditierung verstehen: Prüfliste mit vier Punkten

Handlungsplan: Drei Schritte zur sicheren Prüfung

Prüfe den Status in drei Schritten. Die öffentliche ELIAS-Datenbank des Akkreditierungsrates bietet dafür die veröffentlichten Ergebnisse der Akkreditierungsverfahren. Ein fehlender Treffer ist keine Aussage darüber, ob ein Studiengang nie akkreditiert war. Er kann auch mit dem Stand des Verfahrens oder einem noch nicht vorgenommenen Eintrag zusammenhängen.

  1. Suche zuerst den Studiengang oder die Hochschule in ELIAS.
  2. Prüfe beim Treffer, ob Programm- oder Systemakkreditierung vorliegt und ob die Akkreditierung noch gültig ist. Erweitere bei Bedarf die Suche auf abgelaufene Akkreditierungen.
  3. Fehlt ein Eintrag, frage bei der Hochschule nach dem aktuellen Stand.

Für weitere Orientierung gehören Private Hochschulen und Der akademische Grad zu zwei benachbarten Themen. Dort lassen sich Fragen zu Hochschularten beziehungsweise zum Abschluss getrennt von der Akkreditierungsrecherche betrachten.

Quellen und Stand

Die Einordnung „So funktioniert die Qualitätsprüfung deutscher Studiengänge“ fasst den vollständigen Zusammenhang zusammen.

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Häufige Fragen zur Hochschulakkreditierung

Entscheidet die Prüfstelle final über die Akkreditierung?

Eine zugelassene Agentur organisiert die Begutachtung und erstellt den Akkreditierungsbericht. Über die Akkreditierung entscheidet der Akkreditierungsrat auf Antrag der Hochschule.

Bedeutet die Systemakkreditierung die automatische Akkreditierung aller Studiengänge?

Eine Systemakkreditierung akkreditiert nicht sofort alle Studiengänge. Jeder Studiengang muss nach den festgelegten Verfahren akkreditiert, weiterentwickelt und regelmäßig reakkreditiert werden.

Warum finde ich meinen Favoriten nicht in der Liste?

Ein Eintrag kann fehlen, weil der Studiengang noch nicht akkreditiert ist, das Verfahren noch läuft, die Akkreditierung abgelaufen ist oder die Hochschule trotz Akkreditierung noch keinen Eintrag vorgenommen hat.

Welcher Artikel regelt die gegenseitige Anerkennung qualitätsgesicherter Studiengänge zwischen den Ländern?

Artikel 1 regelt die gegenseitige Anerkennung der auf Grundlage des Studienakkreditierungsstaatsvertrags qualitätsgesicherten Studiengänge zwischen den Ländern.

Wie lange tragen systemakkreditierte Hochschulen das Qualitätssiegel „System akkreditiert“?

Systemakkreditierte Hochschulen tragen das Qualitätssiegel „System akkreditiert“ für acht Jahre.

Unterscheiden sich private Träger in der Behandlung?

Für den Akkreditierungsstatus eines Studiengangs an einer privaten Hochschule können Sie die öffentliche ELIAS-Datenbank prüfen. Bei einem fehlenden Eintrag fragen Sie bei der Hochschule nach.

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