Hiwi-Gehalt: Stundenlöhne von Berlin bis München
Hiwi-Gehalt: Stundenlohn nach Bundesland und Abschluss
Wer eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft annimmt, sollte wissen, woraus sich das Einkommen zusammensetzt. Dieser Leitfaden erklärt die Bezüge anhand konkreter Hochschulsätze, rechtlicher Grenzen und sozialversicherungsrechtlicher Folgen.
Grundlagen des Stundenlohns
Der Stundenlohn einer studentischen Hilfskraft hängt vom Bundesland, der Hochschule und dem eigenen Studienabschluss ab. Als unterer Rahmen gilt der gesetzliche Mindestlohn; einzelne Hochschulen weisen höhere Tarifsätze oder Vergütungssätze aus. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto je Stunde. Er gilt unabhängig von Arbeitszeit und Beschäftigungsumfang, also auch bei einem Minijob. Für 2027 nennt die Bundesregierung einen Betrag von 14,60 Euro ab dem 1. Januar.
Die genannten Hochschulsätze sind nicht mit dem Mindestlohn gleichzusetzen. An der Freien Universität Berlin bleibt etwa ein Tarifwert von 14,32 Euro die Grundlage, während die Universität für ihre studentischen Beschäftigten zusätzlich einen höheren Betrag zahlt. Vor einer Bewerbung oder Vertragsunterschrift lässt sich der angebotene Stundenbetrag daher mit den Unterlagen der betreffenden Hochschule und dem Vertrag abgleichen.
Gehalt und Vertrag als Hilfskraft erklärt weiterführend, welche Angaben zu Vergütung und Vertragsinhalt geprüft werden können. Für die eigene Einordnung sind insbesondere der vereinbarte Stundenbetrag, die Hochschule und ein vorhandener Hochschulabschluss relevant. Wenn Angaben im Angebot offenbleiben, kann die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen ermittelt werden.

Vergütung nach TV-Stud in Berlin
Für studentische Beschäftigte an Berliner Hochschulen gilt der TV Stud. Die Freie Universität Berlin ordnet ihren bisherigen Betrag von 14,32 Euro dem Tarifvertrag TV Stud III-KAV vom 17. Juli 2024 zu. Dieser Tarifbetrag bleibt laut FU die Basis für eine spätere Tarifeinigung. Die Angaben betreffen den Berliner Tarifkontext und erlauben keine Aussage zu Vergütungen außerhalb Berlins.
Die FU Berlin hebt ihr Stundenentgelt zum 1. Januar 2026 freiwillig von 14,32 Euro auf 15,08 Euro an. Das entspricht nach ihrer Angabe einem Zuwachs von 5,3 Prozent. Der Betrag von 15,08 Euro ist damit keine neue allgemeine Tarifzahl, sondern die freiwillige Anhebung dieser Universität vor den Tarifverhandlungen 2026. Als Gründe nennt die FU den Berliner Mindestlohn zu diesem Datum und die neue Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro.
Für andere Berliner Hochschulen folgt aus der FU-Mitteilung kein Betrag von 15,08 Euro. Wer ein konkretes Angebot prüfen will, kann Tarifgrundlage, Hochschule und den im Vertrag genannten Stundenbetrag getrennt festhalten. Studentenjobs im Überblick führt zu einer Übersicht weiterer Studentenjobs.
Sätze an anderen Standorten
Die Technische Universität München veröffentlicht eigene Sätze für studentische Hilfskräfte. Für Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss nennt sie ab dem Sommersemester 2026 15,20 Euro je Stunde und ab dem Sommersemester 2027 15,90 Euro. Für Hilfskräfte mit Hochschulabschluss weist sie ab dem Wintersemester 2026/27 16,70 Euro und ab dem Sommersemester 2027 17,44 Euro aus. Die TUM beschreibt diese Beträge als vollständig ausgeschöpfte, vom Ministerium zugelassene Höchstsätze.
| Hochschule oder Regelung | Satz ohne Abschluss | Satz mit Abschluss |
|---|---|---|
| TV-Stud Berlin (FU) | 14,32 € Tarifwert; 15,08 € freiwillige FU-Anhebung ab 01.01.2026 | keine Angabe |
| TUM Bayern | 15,20 € ab Sommersemester 2026; 15,90 € ab Sommersemester 2027 | 16,70 € ab Wintersemester 2026/27; 17,44 € ab Sommersemester 2027 |
| Gesetzlicher Mindestlohn als unterer Rahmen | 13,90 € ab 01.01.2026 | 13,90 € ab 01.01.2026 |
Die TUM-Werte sind ein Beispiel dieser einzelnen Hochschule, keine bundesweite Vergütungsregel. Auch für andere Hochschulen in Bayern ergibt sich aus der TUM-Angabe kein eigener Satz.
Zum Abgleich eines Angebots können Studienabschluss, Semesterangabe und die Hochschule im Vertrag geprüft werden. Hiwi-Vertrag richtig prüfen verweist auf eine Seite zum Vertragscheck.
Abgrenzung der Tätigkeitsformen
Die Universität Duisburg-Essen unterscheidet studentische Hilfskräfte von wissenschaftlichen Hilfskräften. Ihre Einordnung beschreibt die Praxis dieser Universität und legt keine Benennung für alle deutschen Hochschulen fest. Für eine konkrete Stelle kann deshalb geprüft werden, welche Bezeichnung die ausschreibende Hochschule verwendet und welcher Abschluss im zugewiesenen Fachbereich vorliegt.
- SHK: Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und im zugewiesenen Fachbereich noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben.
- WHF: Nach einem Bachelorabschluss ist nach der Definition der Universität Duisburg-Essen eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft mit Bachelorabschluss möglich.
- WHK: Nach einem Masterabschluss ist dort eine Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft mit Masterabschluss möglich.
Für SHK nennt die Universität Unterstützung in Forschung und Lehre, etwa bei Lehrveranstaltungen, Kolloquien und der Vorbereitung von Material; die fachliche Verantwortung bleibt bei der betreuenden Person. WHF und WHK erbringen Dienstleistungen in Forschung und Lehre unter Verantwortung von Hochschullehrenden oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden.
Hiwi oder Werkstudent werden ordnet die Hiwi-Tätigkeit gegenüber einer klassischen Werkstudentenstelle ein. Für die Vergütung von WHF oder WHK enthält diese Quelle keine Zahl.
Befristung und zeitliche Grenzen
§ 6 WissZeitVG betrifft befristete Verträge für wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten. Er erfasst Studierende, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben sind, das zu einem ersten oder weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt. Für andere Vertragsformen oder Personengruppen lässt sich aus dieser Regel keine Aussage ableiten.
Die Befristung darf nach § 6 WissZeitVG insgesamt bis zu sechs Jahre betragen. Mehrere Verlängerungen können innerhalb dieser Höchstdauer möglich sein. Sechs Jahre sind jedoch eine gesetzliche Obergrenze und keine übliche oder automatisch vereinbarte Vertragslaufzeit. Die Regelung nennt keine feste Regellaufzeit für einen einzelnen Vertrag und trifft keine Aussage dazu, was nach dem Ausschöpfen der Höchstdauer gilt.
Für ein konkretes Angebot können Vertragsende, Befristungsgrund und bereits vereinbarte Zeiträume im Schriftstück geprüft werden. Bleibt die Einordnung offen, lässt sich die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen ermitteln. Passenden Hiwi-Job finden verweist auf eine Seite mit Suchtipps für offene Stellen.

Sozialversicherung und steuerliche Aspekte
Das Werkstudentenprivileg der Deutschen Rentenversicherung betrifft Studierende, deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium dienen. Es befreit unter dieser Voraussetzung von der Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungspflicht bleibt dabei bestehen. Das Privileg sagt nicht, dass Studierende allgemein keine Sozialabgaben zahlen.
Als zentrale Regel nennt die Deutsche Rentenversicherung eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden; die Höhe des Arbeitsentgelts spielt dann keine Rolle. Eine Überschreitung kann zulässig sein, wenn Mehrarbeit nur abends, nachts oder am Wochenende anfällt und die Beschäftigung nicht länger als 26 Wochen befristet ist. In den Semesterferien ist eine Beschäftigung laut Quelle unabhängig von Arbeitszeit oder Entgelt versicherungsfrei. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, lässt sich anhand von Arbeitszeit, Lage der Mehrarbeit und Befristung prüfen.
Die Minijob-Verdienstgrenze beträgt 2026 monatlich 603 Euro im Jahresdurchschnitt. Seit 2022 ist sie an den Mindestlohn gekoppelt. Daraus folgt nicht, dass eine Hiwi-Stelle automatisch ein Minijob ist; dafür sind vereinbartes Entgelt und die Grenze zu prüfen. Steuerfreibetrag als Werkstudent verweist auf eine Seite zu Steuerfragen bei einer Werkstudentenstelle.
Quellen und Stand
- Freie Universität Berlin: Lohnerhöhung für studentische Beschäftigte 2026: www.fu-berlin.de (geprüft am 2026-09-17)
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Mindestlohn: www.bundesregierung.de (geprüft am 2026-09-17)
- Technische Universität München: Anpassung der Vergütungssätze für studentische Hilfskräfte: www.zv.tum.de (geprüft am 2026-09-17)
- Universität Duisburg-Essen: Definition Hilfskraftarten SHK und WHK: www.uni-due.de (geprüft am 2026-09-17)
- Gesetze im Internet: Wissenschaftszeitvertragsgesetz Paragraf 6: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- Deutsche Rentenversicherung: Lexikoneintrag Werkstudentenprivileg: www.deutsche-rentenversicherung.de (geprüft am 2026-09-17)
„Hiwi-Gehalt: Stundenlöhne von Berlin bis München“ erscheint auf dieser Seite unter dem Titel „Hiwi-Gehalt: Satz, Vertrag und Soziale Absicherung“.