Werkstudentenstelle, Minijob und Praktikum vergleichen
Verdienst, Abgaben, Stunden und Wirkung auf den Lebenslauf
Drei Wege, neben dem Studium zu arbeiten, mit sehr unterschiedlichen Folgen für Geldbeutel, Zeitplan und Lebenslauf. Diese Seite ordnet die Unterschiede, damit du weißt, worauf du beim Vergleich zweier Angebote schauen musst. Verbindlich sind im Einzelfall immer die aktuellen gesetzlichen Grenzen und deine Hochschule.
Werkstudentenstelle: fachnah und sozialversicherungsrechtlich privilegiert
Als Werkstudentin oder Werkstudent arbeitest du in einem Unternehmen in der Regel fachnah zum Studium. Der zentrale Vorteil liegt im sogenannten Werkstudentenprivileg: Solange die Vorlesungszeit läuft und die Wochenarbeitszeit die gesetzliche Grenze nicht überschreitet, fallen für dich keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Rentenversicherungsbeiträge bleiben bestehen.
In der vorlesungsfreien Zeit darfst du in der Regel mehr arbeiten. Die genauen Grenzen und Ausnahmen ändern sich, deshalb gehört ein Blick in die aktuelle Regelung oder ein Anruf bei deiner Krankenkasse zur Vorbereitung dazu.

Minijob: einfach, aber gedeckelt
Der Minijob ist an eine monatliche Verdienstgrenze gebunden, die regelmäßig angepasst wird. Innerhalb dieser Grenze zahlst du keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben außer einem Rentenversicherungsanteil, von dem du dich befreien lassen kannst.
Der Nachteil ist die Deckelung: Wer über die Grenze kommt, rutscht in die Sozialversicherungspflicht. Fachlich ist der Minijob häufig weniger einschlägig, was für das Studium unerheblich ist, für den Lebenslauf aber einen Unterschied macht.
Praktikum: der Zweck entscheidet über alles
Beim Praktikum kommt es darauf an, ob es in der Studienordnung vorgeschrieben ist. Ein Pflichtpraktikum ist meist von Mindestlohn und weiten Teilen der Sozialversicherungspflicht ausgenommen, ein freiwilliges Praktikum in der Regel nicht, sobald es eine bestimmte Dauer überschreitet.
Diese Unterscheidung erklärt, warum Pflichtpraktika oft schlecht oder gar nicht vergütet sind. Prüfe vor der Zusage, welcher Fall vorliegt, und lass dir die Einordnung schriftlich geben. Nachträglich lässt sich das kaum korrigieren.
BAföG und Kindergeld
Beim BAföG gilt ein Freibetrag für eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum. Ein Minijob bleibt in der Regel darunter, eine Werkstudentenstelle kann darüber liegen und zu einer Kürzung führen.
Wichtig ist die Bezugsgröße: Gerechnet wird über den gesamten Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten, nicht pro Monat. Ein gut bezahlter Sommer kann deshalb einen ganzen Zeitraum beeinflussen. Für das Kindergeld gilt seit einigen Jahren keine Einkommensgrenze mehr, solange Erstausbildung oder Erststudium vorliegt.
Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung ändert sich das: Dann darf neben dem Studium nur in engem Rahmen gearbeitet werden, damit der Kindergeldanspruch bestehen bleibt. Wer einen Ausbildungsabschluss vor dem Studium hat, sollte diesen Punkt vor der Zusage klären.

Was für den Lebenslauf zählt
Hier zählt, was du tatsächlich gemacht hast.
Für die spätere Bewerbung ist nicht die Vertragsform entscheidend, sondern die Tätigkeit. Eine Werkstudentenstelle mit eigenverantwortlichem Projekt schlägt ein Praktikum, in dem du zugesehen hast. Umgekehrt kann ein Praktikum in einem sonst unzugänglichen Bereich mehr wert sein als eine gut bezahlte, aber fachferne Stelle.
Der praktische Vorteil der Werkstudentenstelle liegt in der Dauer: Wer zwei Jahre in einem Unternehmen mitarbeitet, hat am Ende ein Zeugnis mit Substanz und häufig einen Kontakt für die Abschlussarbeit.
Achte deshalb im Vertrag auf zwei Punkte: ob ein qualifiziertes Zeugnis zugesagt ist und ob eine Abschlussarbeit im Unternehmen grundsätzlich möglich ist. Beides kostet beim Abschluss nichts und ist später schwer nachzuverhandeln.
Bewerbung und Zeugnis prüfen lassen
Alle drei Wege beginnen mit einer Bewerbung, und dort entscheidet die erste Seite. Wir prüfen Anschreiben und Lebenslauf im Korrektorat für 1,90 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen, eine typische Bewerbung liegt bei rund vier Euro.
Beim Arbeitszeugnis lohnt der zweite Blick besonders: Formulierungen wie „stets bemüht“ tragen eine Bedeutung, die sich aus dem Wortlaut nicht erschließt. Weiterführend: Rechte und Steuern als Werkstudent, Werkstudentenjob und BAföG und Bewerbung korrekturlesen.