Werkstudent neben BAföG: Lohnt es sich?
Warum der Werkstudentenjob mit BAföG oft weniger bringt als gedacht
Viele Studierende kombinieren BAföG mit einem Werkstudentenjob – in der Hoffnung, am Monatsende deutlich mehr Geld in der Tasche zu haben. Doch ein Meinungsbeitrag im Spiegel rechnet vor, dass der Effekt oft kleiner ist, als gedacht: Freibeträge, Anrechnung und Steuern können einen großen Teil des Verdienstes wieder auffressen. Wir schauen uns an, wie BAföG und Werkstudentenjob zusammenspielen, ab welcher Stundenzahl der Nebenjob sinnvoll bleibt, welche Fallstricke lauern und wie du deinen Verdienst so planst, dass am Ende wirklich mehr für dich übrig bleibt – ohne dein Studium auszubremsen.
Worum es im Spiegel-Beitrag geht
Der Meinungsbeitrag im Spiegel stellt eine ebenso einfache wie unbequeme Frage: Lohnt sich der Werkstudentenjob für BAföG-Empfänger:innen finanziell überhaupt noch? Die Autorin beschreibt, wie viele Studierende 15 oder 20 Stunden pro Woche arbeiten, um ihr BAföG aufzustocken – und am Ende doch nur wenige Hundert Euro zusätzlich übrig haben.
Der Grund: BAföG ist eine bedarfsabhängige Leistung. Wer mehr verdient als der gesetzliche Freibetrag erlaubt, bekommt automatisch weniger BAföG. Hinzu kommen Sozialabgaben jenseits der Werkstudentengrenze, Steuern bei höherem Einkommen und der Zeitverlust fürs Studium. Der Beitrag plädiert dafür, ehrlich nachzurechnen, statt sich vom Bruttogehalt blenden zu lassen – und politisch höhere Freibeträge zu fordern.
Genau diese Rechnung wollen wir hier konkret machen: Wie viel bleibt netto übrig, wenn du als BAföG-Empfänger:in 10, 15 oder 20 Stunden die Woche arbeitest? Und wann kippt das Verhältnis von Aufwand und Ertrag?
BAföG-Freibetrag: Was du wirklich verdienen darfst
Der zentrale Hebel ist der Einkommensfreibetrag im BAföG. Aktuell liegt er bei rund 556 Euro brutto pro Monat für Studierende ohne Kinder – das entspricht in etwa der Minijob-Grenze. Bis zu diesem Betrag wird dein Verdienst nicht auf das BAföG angerechnet. Alles, was darüber liegt, reduziert deinen BAföG-Anspruch in der Regel Cent für Cent.
Konkret heißt das: Wenn du 800 Euro verdienst, werden rund 244 Euro über dem Freibetrag liegen. Diese 244 Euro werden grob gesagt vollständig vom BAföG abgezogen. Effektiv hast du also keine 800 Euro mehr, sondern – verglichen mit dem reinen Minijob – nur etwa 556 Euro „neues“ Geld plus 244 Euro, die das BAföG ersetzen, statt es aufzustocken.
- Bis ca. 556 € brutto: BAföG bleibt voll
- 556–1.000 € brutto: jeder Euro mindert das BAföG nahezu 1:1
- Über 1.000 € brutto: BAföG kann komplett wegfallen
Wichtig: Es zählt das Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum, meist 12 Monate. Wer also in den Semesterferien Vollzeit jobbt, kann den Schnitt schnell sprengen. Mehr zur Antragslogik findest du in unserer Anleitung zum BAföG-Antrag.
Werkstudentenstatus: Der Sozialversicherungs-Trick
Der Werkstudentenstatus ist eigentlich gemacht, damit Studierende günstig dazuverdienen können. Wer maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet (während der Vorlesungszeit), zahlt nur in die Rentenversicherung ein – Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Das spart rund 11 Prozent Sozialabgaben gegenüber einem normalen Job.
Bei einem Stundenlohn von 14 Euro und 20 Stunden pro Woche kommst du auf etwa 1.213 Euro brutto im Monat. Netto bleiben davon – ohne Lohnsteuer, da die meisten Studis unter dem Grundfreibetrag bleiben – rund 1.100 Euro. Klingt erstmal stark.
Aber: Sobald du BAföG beziehst, frisst die Anrechnung wie oben beschrieben einen großen Teil davon wieder auf. Real bleibt der Werkstudentenjob trotzdem attraktiv, wenn du keinen oder nur einen geringen BAföG-Anspruch hast – oder wenn du gezielt unter dem Freibetrag bleibst. Im zweiten Fall ist ein Minijob oft die einfachere Lösung.
Die Rechnung: Wie viel bleibt wirklich übrig?
Schauen wir uns drei typische Konstellationen an. Wir nehmen an, du hast einen vollen BAföG-Satz von 855 Euro pro Monat (Höchstsatz seit der jüngsten Reform) und einen Stundenlohn von 14 Euro brutto.
- Minijob, 9 Std./Woche, 556 €: BAföG bleibt voll bei 855 €. Gesamteinkommen: 1.411 €.
- Werkstudent, 15 Std./Woche, 910 € brutto: Über dem Freibetrag liegen 354 €, BAföG sinkt auf ca. 501 €. Gesamteinkommen: rund 1.411 € – fast identisch.
- Werkstudent, 20 Std./Woche, 1.213 € brutto: BAföG sinkt auf etwa 198 €. Gesamteinkommen: rund 1.411 €.
Das ist der frustrierende Punkt, den auch der Spiegel-Beitrag aufgreift: Du arbeitest doppelt so viel und hast am Monatsende nahezu denselben Betrag in der Tasche. Erst wenn du über die Schwelle kommst, an der das BAföG ganz wegfällt, lohnt sich Mehrarbeit finanziell wieder spürbar – meist ab etwa 1.450 € brutto. Aber dann bist du auch raus aus der BAföG-Förderung und musst etwa eigene Krankenversicherung zahlen.
Wann sich Mehrarbeit trotzdem lohnt
Trotz dieser ernüchternden Rechnung gibt es gute Gründe, mehr zu arbeiten als der Freibetrag erlaubt. Erstens: Praxiserfahrung. Ein Werkstudentenjob in deinem Fachgebiet kann nach dem Abschluss bares Geld wert sein – etwa durch ein höheres Einstiegsgehalt oder eine Übernahmechance.
Zweitens: Rentenpunkte. Werkstudent:innen zahlen in die Rentenversicherung ein und sammeln Anwartschaften. Drittens: Liquidität. BAföG ist zur Hälfte ein Kredit, der Werkstudentenlohn dagegen echtes Geld – nach dem Studium musst du für den Job nichts zurückzahlen, fürs BAföG bis zu 10.010 € schon.
- Praktische Berufserfahrung im Lebenslauf
- Netzwerk und mögliche Übernahme nach dem Abschluss
- Rentenanwartschaften ab dem ersten Monat
- Kein Rückzahlungsanteil wie beim BAföG-Darlehen
Wer also langfristig denkt, profitiert vom Werkstudentenjob auch dann, wenn die kurzfristige Rechnung mau aussieht. Das gilt besonders für Studiengänge, in denen Praxis ein klarer Karrierehebel ist – BWL, Informatik, Ingenieurwesen, Medien.
Stolperfallen: Bewilligungszeitraum, Ferien, Bonuszahlungen
Die größte Falle ist der Bewilligungszeitraum. Das BAföG-Amt schaut nicht auf einzelne Monate, sondern aufs Jahr. Wer in den Semesterferien Vollzeit arbeitet und 3.500 € verdient, sprengt den Jahresfreibetrag schnell – auch wenn er im restlichen Jahr unter 556 € bleibt. Faustregel: maximal rund 6.672 € brutto pro Jahr (12 × 556 €) ohne Anrechnung.
Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld fließen voll ins anrechenbare Einkommen. Genauso wie Trinkgelder, sofern sie offiziell ausgewiesen sind. Wer die Grenzen reißt, muss nicht nur künftiges BAföG zurückzahlen, sondern in vielen Fällen auch bereits ausgezahltes Geld erstatten – inklusive Zinsen.
Tipp: Reiche dem BAföG-Amt eine ehrliche Einkommensprognose ein. Wenn du im Folgejahr einen Steuerbescheid vorlegst, der niedriger ausfällt als die Prognose, bekommst du nachträglich die Differenz ausgezahlt. Andersherum drohen Rückforderungen. Mehr Tipps fürs Studium und die Finanzierung sammeln wir in unseren Studi-Tipps.
Strategie: So planst du Job und BAföG klug
Die wichtigste Frage ist nicht „Werkstudent oder BAföG?“, sondern „Welcher Mix passt zu meinem Studium?“. Wer in Regelstudienzeit bleiben will, sollte die Wochenarbeitszeit ehrlich planen – jede Stunde Job ist eine Stunde weniger Lernzeit. Eine schlechte Klausur kostet schnell mehr als ein paar Hundert Euro Mehrverdienst.
Drei Strategien haben sich bewährt:
- Minijob unter dem Freibetrag: Maximaler Netto-Effekt, BAföG bleibt voll, wenig Stress.
- Werkstudent in Vollausschöpfung: Sinnvoll, wenn der Job fachlich passt und du Praxis aufbauen willst – auch wenn finanziell wenig „on top“ bleibt.
- Job statt BAföG: Wenn deine Eltern knapp über der Bemessungsgrenze liegen und du nur Mini-BAföG bekämst, kann ein guter Werkstudentenjob unterm Strich mehr bringen.
Plane zudem dein akademisches Schreiben effizient: Wer Hausarbeiten und die Bachelorarbeit sauber strukturiert und sich beim Lektorat Zeit spart, gewinnt Stunden, die er entweder ins Studium oder bewusst in den Job stecken kann. Ein Blick auf Preise und Leistungen lohnt sich gerade in der Endphase.
Quellen
Hauptquelle: Spiegel: Meinung – Bafög im Studium: Lohnt sich der Werkstudentenjob überhaupt finanziell? (30.04.2026).
Ergänzend: Bundesministerium für Bildung und Forschung – Informationen zu BAföG-Freibeträgen und Anrechnung; Deutsches Studierendenwerk – Sozialerhebung zur Erwerbstätigkeit Studierender; eigene Berechnungen auf Basis aktueller Mindestlohn- und BAföG-Sätze 2026. Verwandte Hintergründe findest du in unserem Beitrag BAföG-Finanzierungsstreit beigelegt sowie in der Analyse BAföG-Reform gefährdet.