Wie wird eine Gruppenleistung im Studium benotet?

Gruppenarbeit und Einzelnote: Abgrenzung, Regeln und Ausnahmen

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 1. Oktober 2026 · Prüfungsordnung und Widerspruch

Gruppenarbeiten im Studium können mit Einzelnoten bewertet werden, wenn der Beitrag jeder Person erkennbar ist. Vier Hochschulen beschreiben in ihren Ordnungen, welche Voraussetzungen dafür gelten, wo Ausnahmen möglich sind und was passiert, wenn Beiträge nicht mehr zu trennen sind.

Jede Person braucht eine eigene Leistung: der Grundsatz

Bei einer Gruppenarbeit muss die Leistung jeder Person erkennbar und bewertbar sein, damit eine Einzelnote möglich ist. Das bedeutet: Prüfende müssen nachvollziehen können, welcher Anteil der Arbeit von welchem Mitglied stammt und wie dieser Anteil eigenständig zu bewerten ist. Fehlt diese Zuordnung, fehlt die Grundlage für eine individuelle Benotung.

Die Hochschule Kempten hat das in ihrer Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) an zwei Stellen geregelt. Paragraph 9 Absatz 1 hält fest, dass jede Bewertung einer Prüfungsleistung auf der individuellen Leistung der oder des Studierenden beruhen muss. Paragraph 23 Absatz 5 konkretisiert das für Gruppenarbeiten: Werden Leistungsnachweise, die zu Endnoten führen, in dieser Form durchgeführt, müssen die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Diese Formulierung aus der Kemptener APO gilt als Beispiel dafür, wie eine Hochschule das Prinzip schriftlich verankert hat.

Die Universität Greifswald begründet eine ähnliche Anforderung mit dem Grundsatz der Chancengleichheit. Wenn nicht mehr erkennbar ist, wer welchen Beitrag erbracht hat, sieht Greifswald diesen Grundsatz als nicht mehr gewahrt an. Wer sich über Hochschulnotensysteme im Überblick informieren möchte, findet dort auch Hintergründe zu Bewertungsmaßstäben an Hochschulen. Die Beispiele aus Kempten und Greifswald stammen aus deren jeweiligen Ordnungen, wobei andere Hochschulen eigene Formulierungen verwenden. Welche Anforderung am eigenen Studienort gilt, lässt sich nur aus der dortigen Prüfungsordnung entnehmen.

Gruppenarbeit und Einzelnote im Studium: der Ablauf in drei Schritten

Vier Hochschulen im Vergleich: Kriterien und Ausnahmen

Vier Hochschulen nennen in ihren Ordnungen Bedingungen, unter denen Gruppenarbeiten mit Einzelnoten bewertet werden können. Die Formulierungen ähneln sich im Kern, unterscheiden sich aber in den Kriterien und Ausnahmen. Wer die Prüfungsform eines Moduls kennen möchte, sollte das Modulhandbuch richtig lesen, denn dort steht, welche Leistungsform vorgesehen ist und ob Gruppenarbeiten zugelassen sind.

Tabelle: Hochschule, Voraussetzung für die Einzelnote, Besonderheit
HochschuleVoraussetzung für die EinzelnoteBesonderheit
Hochschule KemptenIndividuelle Leistungen deutlich abgrenzbar und bewertbarGilt für Leistungsnachweise, die zu Endnoten führen (APO § 23 Abs. 5)
Technische Universität HamburgBeitrag der einzelnen Person deutlich abgrenzbar und bewertbarAusnahme: gemeinsame Bewertung bei Prüfung der sozialen Kompetenz (ASPO)
Universität Hildesheim PädagogikAngabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven KriterienModulbeauftragte können abweichende Regelungen festlegen (Studienordnung 2018)
Universität GreifswaldBeitrag inhaltlich nachvollziehbar erkennbarEchte Gemeinschaftsarbeit nicht zulässig (FAQ Hausarbeiten)

Alle vier Hochschulen verlangen damit eine erkennbare Einzelleistung, die individuell bewertet werden kann. Wo sie auseinandergehen, sind die konkreten Kriterien für die Abgrenzung und die jeweiligen Ausnahmen. Kempten und die TU Hamburg betonen die deutliche Abgrenzbarkeit des Beitrags, Hildesheim nennt konkrete Mittel wie Abschnitte und Seitenzahlen, Greifswald legt den Schwerpunkt auf den nachvollziehbaren inhaltlichen Beitrag jedes Mitglieds. Keine dieser vier Regelungen beansprucht überregionale Geltung; jede stammt aus den Ordnungen der jeweiligen Hochschule.

Hildesheim weist zudem darauf hin, dass Modulbeauftragte abweichende Regelungen bis spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn festlegen und bekanntgeben können. Das zeigt, dass selbst innerhalb eines Faches unterschiedliche Anforderungen gelten können. Wer eine Gruppenarbeit plant, liest daher zunächst die Kursankündigung und anschließend die Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs. Wie viele Studiengänge insgesamt Gruppenarbeiten als Prüfungsform vorsehen, lässt sich aus diesen vier Beispielen nicht ableiten.

Den eigenen Beitrag kennzeichnen: Hinweise aus zwei Hochschulen

Wie der eigene Beitrag in einer Gruppenarbeit für Prüfende nachvollziehbar wird, beschreiben die Ordnungen von Hildesheim und Greifswald auf unterschiedliche Weise. Beide Hochschulen liefern Hinweise, setzen aber nicht dieselbe Grenze. Zum Thema Gruppenarbeit im Hybridstudium organisieren gibt es weiterführende Informationen zu Koordination und Aufgabenverteilung in verteilten Teams.

Die Studienordnung Pädagogik der Universität Hildesheim (Fassung 2018) nennt Abschnitte, Seitenzahlen und andere objektive Kriterien als geeignete Mittel, um einen Beitrag klar abzugrenzen und eigenständig bewertbar zu machen. Die Greifswalder FAQ-Seite zu Hausarbeiten betont hingegen, dass der inhaltliche Beitrag jedes Mitglieds erkennbar sein muss und eine bloße Aufteilung in Seitenabschnitte nicht ausreicht. Beide Hochschulen fordern eine erkennbare Einzelleistung, legen aber unterschiedliche Maßstäbe an, was das konkret bedeutet. Da es sich hier um Beispiele aus zwei Hochschulen handelt und die konkrete Kennzeichnung im jeweiligen Kurs festgelegt wird, ist die Kursankündigung die verlässlichste Quelle für die tatsächlichen Anforderungen.

  • Abschnitte und Seitenzahlen angeben: Hildesheim nennt diese als Beispiele objektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen.
  • Objektive Kriterien benennen: Hildesheim fordert Kriterien, die den eigenen Beitrag von den anderen Teilen klar unterscheidbar und eigenständig bewertbar machen.
  • Den inhaltlichen Beitrag nachvollziehbar machen: Greifswald betont, dass nicht nur die Seitenaufteilung, sondern der inhaltliche Beitrag jedes Gruppenmitglieds erkennbar sein muss.
  • Vorab mit der Lehrperson klären: Da Modulbeauftragte nach der Hildesheimer Studienordnung abweichende Regelungen festlegen können, ist es sinnvoll, die Kennzeichnung vor der Abgabe im jeweiligen Kurs zu erfragen.

Greifswald betont, dass ein reines Aufteilen in Abschnitte oder Seiten nicht ausreicht, während Hildesheim Abschnitte und Seitenzahlen ausdrücklich als taugliche Kriterien nennt. Die beiden Hochschulen legen die Anforderung also unterschiedlich aus, was zeigt, dass kein einheitlicher Maßstab gilt. Diese Punkte sind Beispiele aus zwei Hochschulen; die konkrete Kennzeichnung wird im jeweiligen Kurs festgelegt. Keine der Quellen enthält eine Aussage dazu, welche Art der Kennzeichnung zu einer besseren Note führt.

Gemeinsame Note und echte Gemeinschaftsarbeit: Was die Quellen sagen

Wer für eine Gruppenarbeit eine gemeinsame Note erwartet, prüft zunächst in der eigenen Prüfungsordnung, ob eine solche Ausnahme dort vorgesehen ist. Die Regelungen der TU Hamburg und der Universität Greifswald zeigen, dass Ausnahmen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind; beide sind nur Beispiele, keine allgemeinen Vorgaben.

Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Technischen Universität Hamburg hält fest, dass Prüfungsleistungen einer Person zuzuordnen sein müssen. Nach dieser Ordnung ist eine gemeinsame Bewertung nur dann möglich, wenn durch die Prüfung gezielt die soziale Kompetenz geprüft werden soll und die Ordnung dafür eine gemeinsame Bewertung vorsieht. Die Paragraphennummer ist in der vorliegenden Quelle nicht angegeben; maßgeblich ist die ASPO der TU Hamburg. Wer ein Referat als Prüfungsleistung vorbereiten möchte und dabei in einer Gruppe arbeitet, prüft in der eigenen Ordnung, welche Form der Bewertung dort vorgesehen ist.

Die Universität Greifswald nennt in ihren FAQ zu Hausarbeiten eine Gemeinschaftsarbeit, bei der die einzelnen Beiträge nicht mehr voneinander zu trennen sind, ausdrücklich als nicht zulässig. Die Folge kann nach dieser Quelle sein, dass die Leistung mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wird. Diese Konsequenz gilt nach der Greifswalder Quelle und ist nicht auf andere Hochschulen übertragbar. TUHH und Greifswald sind hier Beispiele; wer eine gemeinsame Bewertung erwartet, prüft das ausschließlich in der eigenen Ordnung.

Gruppenarbeit und Einzelnote im Studium: Prüfliste mit vier Punkten

Was die Quellen nicht klären: Grenzen dieses Artikels

Die Quellen zeigen Beispiele von vier Hochschulen, sie ersetzen nicht die eigene Prüfungsordnung und nicht die Vorgaben der Lehrperson. Das ist der wichtigste Vorbehalt bei jeder Aussage, die sich auf die hier verwendeten Quellen stützt.

Die Quellen beschreiben ausschließlich diese vier Hochschulen: die Hochschule Kempten mit ihrer APO vom 26. Juli 2023, die TU Hamburg mit ihrer ASPO in einer Lesefassung mit Änderungen bis 2021, die Universität Hildesheim mit der Studienordnung für das Fach Pädagogik in der Fassung von 2018 und die Universität Greifswald mit ihrer FAQ-Seite zu Hausarbeiten. Was an anderen Hochschulen gilt, lässt sich daraus nicht ableiten. Wie Lehrpersonen den Beitrag in einem einzelnen Kurs bewerten, steht in keiner der vier Quellen; dafür hilft die Ankündigung im Kurs, in der Lehrpersonen ihre Anforderungen bekanntgeben.

Ob bei Konflikten in der Gruppe eine Einzelprüfung möglich ist, klären die Quellen nicht; das ist beim Prüfungsamt oder der zuständigen Stelle der jeweiligen Hochschule zu erfragen. Ordnungen ändern sich, und der Stand dieses Artikels ist Oktober 2026; er gilt nur als Ausgangspunkt für die eigene Recherche, nicht als verbindliche Auskunft. Die Berechnung des Notendurchschnitts und die Frage, wie eine Note aus einer Gruppenarbeit dabei eingerechnet wird, hängt von der jeweils gültigen Prüfungsordnung ab und wird in den verwendeten Quellen nicht behandelt.

Quellen und Stand

Die Einordnung „Wie wird eine Gruppenleistung im Studium benotet?“ fasst den vollständigen Zusammenhang zusammen.

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Häufige Fragen zu Gruppenarbeit und Einzelnote

Was bedeutet "deutlich abgrenzbar und bewertbar" nach der Kemptener Prüfungsordnung?

Die APO der Hochschule Kempten verwendet in Paragraph 23 Absatz 5 diese Formulierung für Gruppenarbeiten, die zu Endnoten führen. Die individuellen Leistungen müssen deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Wie das im jeweiligen Kurs nachgewiesen wird, regelt die Kursankündigung oder die Lehrperson; das steht nicht in der Ordnung selbst. Diese Anforderung gilt als Beispiel der Hochschule Kempten.

Was kann passieren, wenn eine Gruppenarbeit an der Universität Greifswald als nicht mehr trennbar gilt?

Die FAQ-Seite der Universität Greifswald zu Hausarbeiten hält fest, dass eine Arbeit, bei der die einzelnen Beiträge nicht mehr voneinander zu trennen sind, nicht zulässig ist und die Leistung mit nicht ausreichend (5,0) bewertet werden kann. Diese Angabe bezieht sich auf die Universität Greifswald und lässt sich nicht auf andere Hochschulen übertragen.

Können Lehrende im Kurs andere Kennzeichnungsanforderungen stellen als die Prüfungsordnung vorgibt?

Die Studienordnung Pädagogik der Universität Hildesheim (Fassung 2018) sieht vor, dass Modulbeauftragte abweichende Regelungen bis spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn festlegen und bekanntgeben können. Das bedeutet, dass im selben Fach unterschiedliche Anforderungen gelten können. Diese Möglichkeit gilt für das beschriebene Fach in Hildesheim; ob vergleichbare Spielräume am eigenen Studienort bestehen, zeigt die dortige Ordnung.

Wann ist laut der ASPO der TU Hamburg eine gemeinsame Bewertung einer Gruppenarbeit möglich?

Die ASPO der Technischen Universität Hamburg sieht vor, dass Prüfungsleistungen grundsätzlich einer Person zuzuordnen sein müssen. Eine Ausnahme gilt nach dieser Ordnung dann, wenn durch die Prüfung gezielt die soziale Kompetenz geprüft werden soll und dafür eine gemeinsame Bewertung vorgesehen ist. Die Paragraphennummer ist in der vorliegenden Quelle nicht angegeben. Das ist eine Regelung der TU Hamburg, kein allgemeiner Grundsatz.

Warum reicht laut der Universität Greifswald eine bloße Seitenaufteilung nicht aus?

Die FAQ-Seite der Universität Greifswald zu Hausarbeiten betont, dass der eigene inhaltliche Beitrag jedes Mitglieds nachvollziehbar sein muss. Ein reines Aufteilen in Abschnitte oder Seiten wird dort als nicht ausreichend bezeichnet. Hildesheim nennt in seiner Studienordnung Pädagogik Abschnitte und Seitenzahlen hingegen ausdrücklich als taugliche Kriterien. Beide Hochschulen legen die Anforderung also unterschiedlich aus; welcher Maßstab am eigenen Studienort gilt, zeigt die dortige Ordnung.

Für welche Hochschulen gelten die in diesem Artikel genannten Regeln?

Die Angaben stammen aus Ordnungen und Informationsseiten von vier Hochschulen: der Hochschule Kempten (APO 2023), der TU Hamburg (ASPO, Lesefassung mit Änderungen bis 2021), der Universität Hildesheim (Studienordnung Pädagogik, Fassung 2018) und der Universität Greifswald (FAQ zu Hausarbeiten, Stand Oktober 2026). Für andere Hochschulen treffen diese Regelungen keine Aussage.

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