BAföG-Höchstsatz 2026: Bedarf und Auszahlung

992 Euro im Standardfall, aber nicht automatisch als Auszahlung

Lesezeit ca. 9 Min. · aktualisiert: 11. August 2026 · Studienfinanzierung

Der häufig genannte BAföG-Höchstsatz beträgt 2026 monatlich 992 Euro. Dieser Betrag gilt für einen bestimmten Standardfall: Studium an einer Hochschule, eigene Unterkunft und studentische Kranken- sowie Pflegeversicherung. Er beschreibt den maximalen Bedarf vor der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Die tatsächliche Auszahlung kann deshalb deutlich niedriger sein.

So setzen sich die 992 Euro zusammen

Die Bedarfssätze stehen in § 13 BAföG, die Versicherungszuschläge in § 13a BAföG. Für den üblichen Höchstsatz werden vier Bestandteile addiert:

  • 475 Euro Grundbedarf für Studierende an Hochschulen.
  • 380 Euro Wohnbedarf, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst.
  • 102 Euro Krankenversicherungszuschlag bei studentischer Pflichtversicherung oder entsprechender freiwilliger Versicherung.
  • 35 Euro Pflegeversicherungszuschlag in derselben Versicherungssituation.

475 plus 380 plus 102 plus 35 ergeben 992 Euro. Bist du kostenlos familienversichert, entfallen die 137 Euro Versicherungszuschläge. Wohnst du nicht bei deinen Eltern, liegt der gesetzliche Bedarf in diesem Fall daher höchstens bei 855 Euro. Das Amt prüft die Versicherungsart anhand deiner Angaben und Nachweise.

Beim Wohnen bei den Eltern gilt ein anderer Bedarf

Wer während des Studiums bei den Eltern wohnt, erhält statt 380 Euro grundsätzlich 59 Euro Wohnbedarf. Mit studentischer Kranken- und Pflegeversicherung ergibt sich damit ein Bedarf von 671 Euro: 475 plus 59 plus 102 plus 35. Ohne eigenen Versicherungsbeitrag sind es 534 Euro. Entscheidend ist die tatsächliche Wohnsituation, nicht allein der Hauptwohnsitz im Melderegister.

Eine eigene Wohnung führt nicht automatisch zur vollen Förderung. Sie erhöht zunächst nur den gesetzlichen Bedarf. Erst nach der Einkommens- und Vermögensprüfung steht fest, welcher Betrag ausgezahlt wird. Rechne deshalb bei der Wohnungssuche nicht ungeprüft mit 992 Euro.

Wann mehr als 992 Euro möglich sind

Die Zahl 992 ist der Standardhöchstsatz, aber nicht die absolute Obergrenze jedes Einzelfalls. Musst du dich beispielsweise aufgrund deiner Versicherungssituation freiwillig zu höheren Beiträgen versichern, sieht § 13a BAföG Zuschläge von bis zu 185 Euro für die Krankenversicherung und 48 Euro für die Pflegeversicherung vor. Mit 475 Euro Grundbedarf und 380 Euro Wohnbedarf kann der Bedarf dann bis zu 1.088 Euro betragen.

Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, kommt nach § 14b BAföG ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro je Kind hinzu. Im 992-Euro-Fall wären das bei einem Kind insgesamt 1.152 Euro Bedarf. Der Kinderbetreuungszuschlag wird als Zuschuss geleistet und erhöht nicht den zurückzuzahlenden Darlehensanteil.

Warum vom Bedarf noch Abzüge erfolgen

Das Amt stellt zunächst den Bedarf fest und zieht anschließend die nach dem BAföG anrechenbaren Mittel ab. Dazu können dein eigenes Einkommen, dein Vermögen, das Einkommen einer Eheperson oder Lebenspartnerin beziehungsweise eines Lebenspartners und im Regelfall das Einkommen deiner Eltern gehören. Beim elternunabhängigen BAföG bleibt nur das Elterneinkommen außer Betracht, nicht aber dein eigenes Einkommen und Vermögen.

Für Vermögen gelten nach § 29 BAföG aktuell 15.000 Euro Freibetrag vor Vollendung des 30. Lebensjahres und 45.000 Euro ab Vollendung des 30. Lebensjahres. Weitere Freibeträge können für eine Eheperson, Lebenspartnerin, einen Lebenspartner oder Kinder hinzukommen. Maßgeblich ist grundsätzlich der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung.

Beim Einkommen ist eine einfache Rechnung mit dem Bruttolohn oft irreführend. Das Gesetz berücksichtigt den Bewilligungszeitraum, Werbungskosten, Sozialpauschalen und Freibeträge. Schwankende Nebenjob-Einnahmen werden daher nicht zwingend in jedem einzelnen Monat genau so abgezogen, wie sie zufließen. Gib die erwarteten Einnahmen vollständig an und melde erhebliche Änderungen.

Drei Rechenbeispiele für die Planung

Eigene Wohnung, studentisch versichert: Der Bedarf beträgt 992 Euro. Rechnet das Amt insgesamt 240 Euro monatlich aus Einkommen und Elternbeitrag an, bleiben 752 Euro Förderung. Bei den Eltern, studentisch versichert: Vor Anrechnung beträgt der Bedarf 671 Euro. Eigene Wohnung mit einem Kind: Im Standardfall steigt der Bedarf durch den Kinderbetreuungszuschlag von 992 auf 1.152 Euro.

Die Beispiele zeigen bewusst nur das Rechenprinzip. Ein persönlicher Bescheid kann wegen Versicherung, Familienstand, Einkommen, Vermögen, Ausbildungsart oder besonderer Zuschläge anders aussehen. Für Auslandsaufenthalte gelten zusätzliche Bedarfe, die unsere Übersicht zum Auslands-BAföG 2026 erklärt.

So bereitest du eine realistische Schätzung vor

  1. Bestimme Ausbildungsart und Wohnsituation.
  2. Kläre, ob du familienversichert bist oder eigene Beiträge zahlst.
  3. Erfasse eigenes Einkommen für den gesamten Bewilligungszeitraum.
  4. Stelle Vermögen zum Tag der Antragstellung zusammen.
  5. Halte Einkommensnachweise der Eltern oder den Nachweis für eine elternunabhängige Prüfung bereit.

Ein Rechner kann eine erste Größenordnung liefern, ersetzt aber keine amtliche Berechnung. Stelle den Antrag rechtzeitig, denn BAföG wird grundsätzlich frühestens ab dem Antragsmonat geleistet. Unsere BAföG-Anleitung ordnet Formblätter und Nachweise Schritt für Schritt.

Bewilligungszeitraum bei der Haushaltsplanung beachten

Der Bescheid nennt nicht nur den Monatsbetrag, sondern auch den Zeitraum, für den er bewilligt wird. Läuft dieser Zeitraum aus, musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Plane außerdem Änderungen bei Miete, Versicherung und Nebenjob ein. Ein gleichbleibender gesetzlicher Höchstsatz bedeutet nicht, dass deine persönliche Auszahlung im nächsten Bewilligungszeitraum unverändert bleibt.

Vergleiche bei der Budgetplanung deshalb drei Werte: den gesetzlichen Bedarf, den im Bescheid festgesetzten Förderbetrag und den tatsächlichen Zahlungseingang. Nur der Bescheid zeigt, welche Positionen das Amt in deinem Fall angerechnet hat.

Stand: 11. August 2026. Grundlage sind die aktuell veröffentlichten §§ 13, 13a, 14b und 29 BAföG sowie die Leistungsinformation des Bundesportals. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind dein Bescheid und die Auskunft des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung.

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Häufige Fragen zum BAföG-Höchstsatz

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

Im häufig genannten Standardfall beträgt der Höchstsatz 992 Euro monatlich. Er gilt für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst studentisch kranken- und pflegeversichert sind.

Kann der BAföG-Bedarf höher als 992 Euro sein?

Ja. Höhere Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder der Kinderbetreuungszuschlag können den individuellen Bedarf über 992 Euro erhöhen.

Wie hoch ist der Bedarf beim Wohnen bei den Eltern?

Mit studentischer Kranken- und Pflegeversicherung ergeben sich 2026 grundsätzlich 671 Euro: 475 Euro Grundbedarf, 59 Euro Wohnbedarf und 137 Euro Versicherungszuschläge.

Ist der Höchstsatz automatisch der Auszahlungsbetrag?

Nein. Vom festgestellten Bedarf zieht das Amt anrechenbares Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls Einkommen der Eltern oder einer Eheperson ab.

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