Ausbildungsvergütung je Lehrjahr: Was 2026 gesetzlich gilt
Ausbildungsvergütung nach Lehrjahr: Mindestbetrag und Tarif 2026
Diese Übersicht zeigt dir die aktuellen gesetzlichen Grenzen und realistischen Einkommenserwartungen für deine Lernphase. Du erhältst klare Orientierungshilfen, um deinen Anspruch sicher zu prüfen.
Grundlagen der vergüteten Lernphase
Die Ausbildungsvergütung steigt gesetzlich gestaffelt von Lehrjahr zu Lehrjahr. Seit 2020 gibt es in Deutschland eine monatliche Mindestausbildungsvergütung, deren Beträge 2026 gegenüber 2025 spürbar gestiegen sind. Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes verpflichtet Ausbildende, eine angemessene Vergütung zu zahlen, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich ansteigt. Genauer legt Absatz 2 desselben Paragrafen die gestaffelten Mindestbeträge fest: Im zweiten Ausbildungsjahr erhöht sich der Betrag des ersten Jahres um 18 Prozent, im dritten Ausbildungsjahr um 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr um 40 Prozent. Wer den eigenen Vertrag prüft, vergleicht die dort vereinbarte Steigerung mit diesen in Absatz 2 genannten Prozentsätzen.
Die Höhe des Mindestsatzes im ersten Lehrjahr wird seit 2024 jährlich zum 1. Januar fortgeschrieben. Grundlage ist das rechnerische Mittel der erhobenen Ausbildungsvergütungen der beiden vorangegangenen Kalenderjahre. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die neue Höhe jeweils bis zum 1. November im Bundesgesetzblatt bekannt. Wer die eigene Vergütung einordnen möchte, vergleicht den im Vertrag vereinbarten Betrag mit dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Mindestsatz und spricht bei Unklarheiten den Betrieb oder die zuständige Kammer an. Weitere Themen für Aufstiegsfortbildungen sammelt der Themen-Hub rund um die Projektarbeit und bietet Orientierung für Qualifikationen über die Berufsausbildung hinaus. Das ganze Verzeichnis zur Ausbildung bündelt weitere Anleitungen von der Bewerbung bis zum Abschluss und hilft dabei, alle wichtigen Stationen im Überblick zu behalten.

Konkrete Summen für das laufende Jahr
Das Bundesinstitut für Berufsbildung meldet für 2026 konkrete Mindestbeträge für alle vier Ausbildungsjahre. Gegenüber 2025 steigen die Sätze um knapp 6,2 Prozent. Im ersten Ausbildungsjahr gilt 2026 ein monatlicher Mindestbetrag von 724 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 854 Euro, im dritten 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 1014 Euro. Zum Vergleich lag der Satz im ersten Jahr 2025 noch bei 682 Euro. Die Aufschläge für die Folgejahre sind gesetzlich fest auf 18, 35 und 40 Prozent gegenüber dem Betrag des ersten Ausbildungsjahres verankert und bleiben unabhängig vom jährlichen Anpassungsmechanismus konstant.
| Lehrjahr | Mindestbetrag 2026 | Steigerung gegenüber dem ersten Jahr |
|---|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 724 Euro | Basiswert |
| 2. Ausbildungsjahr | 854 Euro | +18 % |
| 3. Ausbildungsjahr | 977 Euro | +35 % |
| 4. Ausbildungsjahr | 1014 Euro | +40 % |
Diese Werte gelten für Auszubildende, deren Ausbildung 2026 beginnt. Der Anpassungsmechanismus für das erste Ausbildungsjahr richtet sich nach der Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen der beiden vorangegangenen Jahre. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die jeweils gültigen Beträge bis zum 1. November im Bundesgesetzblatt bekannt. Wer seinen eigenen Vertrag einordnen möchte, vergleicht den dort vereinbarten Betrag mit dem gesetzlichen Mindestsatz für das jeweilige Ausbildungsjahr. Liegt der vereinbarte Betrag darunter, sollte die zuständige Kammer oder der Betrieb um Auskunft gebeten werden. Tarifgebundene Betriebe zahlen auf der Grundlage von Tarifverträgen und können über der gesetzlichen Untergrenze liegen. Eine überzeugende Bewerbung schreiben gelingt leichter, wenn die Mindestbeträge für das angestrebte Ausbildungsjahr bereits bekannt sind und in die persönliche Finanzplanung einbezogen werden können.
Einblick in kollektivrechtliche Realitäten
Das Bundesinstitut für Berufsbildung beobachtet seit 1976 die tariflichen Ausbildungsvergütungen und wertet sie jährlich zum 1. Oktober aus. Seit 1992 fließen dabei auch die ostdeutschen Bundesländer in die Erhebung ein. Für 2025 liegen Ergebnisse für 173 Ausbildungsberufe in Westdeutschland und 112 in Ostdeutschland vor. Diese Datenbasis erlaubt eine differenzierte Einschätzung dessen, was in tarifgebundenen Betrieben ausgezahlt wird. Tarifliche Vergütungssätze und gesetzliche Mindestbeträge liegen auf unterschiedlichen Ebenen: Tarifverträge können deutlich über der gesetzlichen Untergrenze liegen und variieren je nach Beruf und Region.
- Beobachtung tariflicher Ausbildungsvergütungen seit 1976
- Jährliche Auswertung zum Stichtag 1. Oktober, seit 1992 auch für ostdeutsche Bundesländer
- Ergebnisse für 173 Ausbildungsberufe in Westdeutschland und 112 in Ostdeutschland für 2025
- Anstieg der tariflichen Vergütungen 2025 um 6,7 Prozent auf durchschnittlich 1209 Euro brutto monatlich über alle Ausbildungsjahre
Der bundesweite Durchschnittswert von 1209 Euro gilt nicht für jeden einzelnen Beruf. Das Bundesinstitut für Berufsbildung weist darauf hin, dass die Werte je nach Beruf und Region stark streuen. Veränderungen im Durchschnittswert gehen zudem nicht immer allein auf Tariferhöhungen zurück, sondern auch auf den Wegfall oder die Neuaufnahme einzelner Tarifvereinbarungen. Wer den tariflichen Durchschnittswert für den eigenen Ausbildungsberuf ermitteln möchte, findet beim Bundesinstitut für Berufsbildung Gesamtübersichten nach Beruf, Region und Ausbildungsjahr als Download. Den täglichen Ausbildungsnachweis führen müssen Auszubildende unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung, da er ein fester Bestandteil der Ausbildungsdokumentation ist.
Entscheidende Faktoren für dein Konto
Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt laut Bundesagentur für Arbeit vom Beruf, der Branche, der Region und der Tarifbindung des Betriebs ab. Diese vier Faktoren bestimmen gemeinsam, welcher Betrag monatlich ausgezahlt wird. In einem tarifgebundenen Betrieb erhalten Auszubildende mindestens die im Tarifvertrag festgelegte Vergütung, die je nach Branche und Region unterschiedlich hoch ausfällt. In einem nicht tarifgebundenen Betrieb gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze. Höhere freiwillige Zahlungen sind dabei ausdrücklich möglich. Wer den eigenen Betrieb einordnen möchte, prüft zunächst, ob die Ausbildungsunterlagen einen Tarifvertrag benennen oder die zuständige Kammer Auskunft gibt.
Bei schulischen Ausbildungen gibt es laut Bundesagentur für Arbeit in der Regel keine Vergütung. Eine Ausnahme besteht etwa in der Pflege: Dort wird ein Ausbildungsentgelt gezahlt. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil schulische und duale Ausbildungswege grundlegend verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen haben. Wer unsicher ist, welcher Rahmen auf die eigene Ausbildung zutrifft, wendet sich an den Betrieb oder die zuständige Kammer. Die tariflichen Vergütungen streuen je nach Beruf und Region stark, weshalb ein Blick in die Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung hilft, die eigene Vergütung realistisch einzuordnen. Bachelor oder Fachwirt vergleichen lohnt sich, wenn die Ausbildungsvergütung allein nicht über den weiteren Karriereweg entscheidet und eine fundierte Entscheidungsgrundlage gefragt ist.
Abweichungen und praktische Umstände
Paragraf 17 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes erlaubt ein Unterschreiten der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung, wenn eine tarifvertragliche Regelung angewendet wird. In diesen Fällen bestimmt der jeweilige Tarifvertrag die Höhe der Vergütung, die dann unter dem gesetzlichen Mindestsatz liegen darf. Dieses Unterschreiten ist an die tatsächliche Anwendung eines Tarifvertrags geknüpft.
Wie häufig Auszubildende tatsächlich genau die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung erhalten, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung ausgewertet. Seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung 2020 wurde nur bei drei bis vier Prozent aller neu geschlossenen Verträge im ersten Ausbildungsjahr genau dieser Betrag vereinbart. Wer den eigenen Vertrag einordnen möchte, vergleicht die vereinbarte Vergütung mit dem gesetzlichen Mindestsatz für das jeweilige Ausbildungsjahr.
Eine eigene Besonderheit gilt bei Ausbildungen in Teilzeit. Wer eine Berufsausbildung in Teilzeit absolviert, kann die Ausbildungsdauer laut Bundesagentur für Arbeit auf höchstens das 1,5-Fache der regulären Dauer verlängern. Aus einer dreijährigen Ausbildung können so bis zu viereinhalb Jahre werden. Die Vergütung wird in diesen Fällen entsprechend der geleisteten Stunden angepasst. Solche Regelungen erfordern eine genaue Absprache mit dem Betrieb und der zuständigen Kammer. Einen Rabatt als Azubi sichern hilft zusätzlich, wenn die eigene Vergütung knapp kalkuliert ist und zusätzliche finanzielle Spielräume gefragt sind.

Drei Schritte zur Klärung
- Nimm zunächst den gesetzlichen Rahmen in Augenschein. Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes legt fest, dass Ausbildende eine angemessene und jährlich ansteigende Vergütung zahlen müssen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat für 2026 konkrete Mindestbeträge je Ausbildungsjahr gemeldet. Prüfe anhand deines eigenen Ausbildungsjahres, welcher Mindestsatz gilt, und vergleiche ihn mit dem in deinem Vertrag vereinbarten Betrag.
- Kläre anschließend die tarifliche Situation in deinem Betrieb. Ist der Betrieb durch einen Tarifvertrag gebunden, gelten die dort festgelegten Sätze. Recherchiere den tariflichen Durchschnittswert für deinen Ausbildungsberuf über die Übersichten des Bundesinstituts für Berufsbildung. Dieser Schritt zeigt, ob deine vereinbarte Vergütung im Bereich der tariflichen Sätze liegt.
- Bewerte abschließend individuelle Besonderheiten. Wenn eine tarifvertragliche Regelung angewendet wird, darf die Vergütung laut Paragraf 17 Absatz 3 unter dem gesetzlichen Mindestsatz liegen. Bei einer Teilzeitausbildung kann sich die Ausbildungsdauer auf das 1,5-Fache verlängern. Ordne diese Punkte für deinen eigenen Vertrag ein, damit du deinen Anspruch korrekt einschätzen kannst.
Für die nächsten Schritte lohnt sich ein Blick auf die Vorbereitung. Eine überzeugende Bewerbung schreiben gehört dazu ebenso wie die sorgfältige Dokumentation der Ausbildungszeit. Den täglichen Ausbildungsnachweis führen und aktuell halten zeigt dem Betrieb und der Kammer, dass die Ausbildungszeit lückenlos dokumentiert wurde.
Quellen und Stand
- Quelle: Berufsbildungsgesetz (BBiG), Paragraf 17, gesetze-im-internet.de: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Pressemitteilung Mindestausbildungsvergütung 2026: www.bibb.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Tarifliche Ausbildungsvergütungen: www.bibb.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Was du in der Ausbildung verdienst: www.arbeitsagentur.de (geprüft am 2026-09-17)