Exmatrikuliert: Wie geht es im Job weiter?

Werkstudent nach der Exmatrikulation: was jetzt gilt

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 17. September 2026 · Studentenjobs im Überblick

Mit der Exmatrikulation endet die besondere Grundlage für den Werkstudentenstatus in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Eine bestehende Beschäftigung läuft deshalb nicht automatisch aus. Prüfe aber, welche Einordnung danach für deine Beschäftigung gilt.

Definition des Statuswechsels

Der Werkstudentenstatus in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung gilt nur während eines Studiums als ordentlich Studierender. Mit der Exmatrikulation endet diese Grundlage. Eine bestehende Beschäftigung läuft deshalb nicht automatisch aus. Für die Krankenversicherung entfällt jedoch die besondere Versicherungsfreiheit nach dieser Regel; für die Arbeitslosenversicherung gilt dieselbe Bindung an den Studierendenstatus.

Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V stellt in der Krankenversicherung auf die Beschäftigung während des ordentlichen Studiums ab. Paragraf 27 Absatz 4 Nummer 2 SGB III knüpft die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung ebenfalls daran. Für eine weiterlaufende Beschäftigung sind danach die allgemeinen Regeln zur Versicherungspflicht von Arbeitnehmern maßgeblich, sofern kein anderer Ausnahmetatbestand einschlägig ist. Ermittle die neue Einordnung anhand der Beschäftigungsdaten und der jeweils geltenden Vorschrift.

Freie Stellenangebote finden hilft beim Übergang nach dem Studienabschluss, wenn du weitere Beschäftigungen vergleichen möchtest. Für offene Fragen ermittle die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen.

Werkstudent nach der Exmatrikulation: der Ablauf in drei Schritten

Sozialversicherungsrechtliche Unterschiede

Während eines ordentlichen Studiums besteht nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung. Paragraf 27 Absatz 4 Nummer 2 SGB III enthält für die Arbeitslosenversicherung dieselbe Anknüpfung. Nach der Exmatrikulation entfällt diese besondere Grundlage in beiden Zweigen. Für die fortbestehende Beschäftigung gelten die allgemeinen Arbeitnehmerregeln, sofern kein anderer Ausnahmetatbestand einschlägig ist.

Tabelle: Versicherungszweig, Während des Studiums, Nach der Exmatrikulation
VersicherungszweigWährend des StudiumsNach der Exmatrikulation
KrankenversicherungVersicherungsfreiheit bei ordentlichem Studium nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB VAllgemeine Regeln für Arbeitnehmer prüfen
ArbeitslosenversicherungVersicherungsfreiheit bei ordentlichem Studium nach Paragraf 27 Absatz 4 Nummer 2 SGB IIIAllgemeine Regeln für Arbeitnehmer prüfen
RentenversicherungGesondert prüfenGesondert prüfen

Das Werkstudentenprivileg einordnen gelingt nur mit Blick auf den Studierendenstatus und den jeweiligen Versicherungszweig. Die genannten Vorschriften treffen keine Aussage zur Rentenversicherung. Übertrage sie daher nicht auf diesen Zweig, sondern prüfe die dafür einschlägige Regel.

Möglichkeit der Fortführung als Minijob

Nach der Exmatrikulation besteht der Status als ordentlich Studierender nicht mehr. Eine bestehende Tätigkeit wird dadurch nicht selbst zum Minijob. Paragraf 8 SGB IV beschreibt eine geringfügige Beschäftigung über die Geringfügigkeitsgrenze: Das regelmäßige Arbeitsentgelt darf diese Grenze nicht übersteigen. Sie wird aus zehn Wochenstunden zum jeweils geltenden Mindestlohn ermittelt. Ziehe deshalb die aktuell bekannt gemachte Grenze heran.

Für den Status während des Studiums ist laut Minijob-Zentrale entscheidend, dass das Studium den überwiegenden Zeitanteil beansprucht und der Nebenjob nicht mehr Zeit beansprucht als das Studium. Nach der Exmatrikulation trägt dieses Merkmal die Einordnung nicht mehr. Wird keine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle aufgenommen, kann die bisherige Tätigkeit bei Erfüllung der Voraussetzungen aus Paragraf 8 SGB IV als Minijob weitergeführt werden.

  • Der Werkstudentenstatus besteht nach der Exmatrikulation nicht mehr.
  • Das regelmäßige Arbeitsentgelt liegt innerhalb der geltenden Geringfügigkeitsgrenze.
  • Eine parallele sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle wird nicht angetreten.
  • Die Meldung an Krankenkasse und Arbeitgeber wird vor der Fortführung geklärt.

Einen Minijob prüfen lohnt sich vor der Zusage zur Fortführung. Ermittle bei Zweifeln die einschlägige Einordnung aus offiziellen Unterlagen.

Notwendige Meldepflichten und Abläufe

Mit dem Ende des Status als ordentlich Studierender entfällt die gesetzliche Grundlage der Versicherungsfreiheit nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V. Eine formlose Fortsetzung ohne Meldung ist damit nicht vorgesehen. Die bestehende Beschäftigung endet dadurch nicht automatisch; ihre Einordnung ist aber anhand der geltenden Voraussetzungen zu prüfen.

Die Minijob-Zentrale macht für den Status als ordentlich Studierender den überwiegenden Zeitanteil des Studiums und den Vergleich mit dem Nebenjob maßgeblich. Nach der Exmatrikulation prüfst du Zeit und Verdienst neu. Für einen möglichen Minijob ist die Geringfügigkeitsgrenze aus Paragraf 8 SGB IV heranzuziehen.

Rechtzeitig die Krankenkasse informieren gehört zur Prüfung vor der Fortsetzung. Teile die Änderung des Studierendenstatus und die Beschäftigungsdaten mit. Kläre mit dem Arbeitgeber die Meldung für die weitere Beschäftigungsform. Eine konkrete Meldefrist ergibt sich aus den vorliegenden Regeln nicht. Ermittle bei offenen Punkten die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen.

Strategisches Vorgehen nach dem Abschluss

Ordne die Lage nach der Exmatrikulation in einer festen Reihenfolge ein. Der Werkstudentenstatus in Kranken- und Arbeitslosenversicherung ist an den Status als ordentlich Studierender gebunden. Das folgt für die Krankenversicherung aus Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V und für die Arbeitslosenversicherung aus Paragraf 27 Absatz 4 Nummer 2 SGB III. Prüfe für die weiterlaufende Beschäftigung, ob ein anderer Ausnahmetatbestand einschlägig ist; andernfalls gelten die allgemeinen Regeln für Arbeitnehmer.

Prüfe danach eine Fortführung als Minijob. Die Minijob-Zentrale nennt den überwiegenden Zeitanteil des Studiums als Merkmal des Status als ordentlich Studierender. Nach der Exmatrikulation ist dies nicht mehr die Grundlage. Für den Minijob ist die Geringfügigkeitsgrenze nach Paragraf 8 SGB IV maßgeblich; sie wird aus zehn Wochenstunden zum jeweils geltenden Mindestlohn berechnet. Ermittle zudem, ob eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle angetreten wird.

Rentenversicherungspflicht richtig einschätzen lässt sich nicht allein aus den hier genannten Regeln zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung ableiten. Vollzeit als nächsten Schritt planen heißt, zu klären, ob eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle angetreten wird. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Wende dich bei Unsicherheit an die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit oder die Minijob-Zentrale.

Werkstudent nach der Exmatrikulation: Prüfliste mit vier Punkten

Drei-Schritte-Plan für den Übergang

Gehe nach der Exmatrikulation in drei Schritten vor. Stelle zuerst das Ende des Status als ordentlich Studierender fest und kläre mit der Krankenkasse die Einordnung der weiterlaufenden Beschäftigung. Die besondere Regel für Kranken- und Arbeitslosenversicherung ist an diesen Studierendenstatus gebunden. Die Beschäftigung endet nicht automatisch, wird aber nicht automatisch weiter nach der besonderen Regel behandelt.

  1. Stelle den Zeitpunkt fest, an dem der Status als ordentlich Studierender endet, und lege die Beschäftigungsdaten vor.
  2. Prüfe danach, ob Verdienst und Zeitumfang eine Fortführung als Minijob zulassen. Ziehe die Geringfügigkeitsgrenze nach Paragraf 8 SGB IV heran; sie wird aus zehn Wochenstunden zum jeweils geltenden Mindestlohn berechnet. Prüfe außerdem, ob eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle angetreten wird.
  3. Ordne zuletzt die Sozialversicherung für eine Vollzeitstelle oder eine andere Beschäftigungsform neu ein. Prüfe Kranken- und Arbeitslosenversicherung anhand der jeweiligen Regel und die Rentenversicherung gesondert.

Lies anschließend die Nachbarseiten zum Werkstudentenprivileg und zur Krankenversicherung im Werkstudentenjob. Einen Eurobetrag zur Geringfügigkeitsgrenze brauchst du für diesen Ablauf nicht zu nennen. Ermittle bei offenen Fragen die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen.

Quellen und Stand

Im Zusammenhang „Exmatrikuliert: Wie geht es im Job weiter?“ werden die zentralen Punkte gebündelt.

Soll jemand deine Bewerbung für die erste Vollzeitstelle noch einmal gegenlesen?

Datei hochladen

Häufige Fragen zum Werkstudentenjob nach der Exmatrikulation

Endet mein Arbeitsvertrag automatisch mit der Exmatrikulation?

Der Arbeitsvertrag läuft durch die Exmatrikulation nicht automatisch aus. Prüfe aber die versicherungsrechtliche Einordnung neu, weil die besondere Grundlage für den Werkstudentenstatus endet.

Bleibe ich in der Krankenversicherung beitragsfrei?

Die Versicherungsfreiheit nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V ist an das Studium als ordentlich Studierender gebunden. Nach der Exmatrikulation gelten die allgemeinen Regeln für Arbeitnehmer, sofern kein anderer Ausnahmetatbestand vorliegt.

Zählt meine Tätigkeit noch als Werkstudentenjob?

Der Werkstudentenstatus endet mit dem Ende des Studierendenstatus. Eine Fortführung derselben Tätigkeit als Minijob ist nur nach Prüfung der Voraussetzungen des Paragrafen 8 SGB IV möglich.

Welcher Faktor bestimmt die Höhe meines Maximallohns?

Die Geringfügigkeitsgrenze nach Paragraf 8 SGB IV wird aus zehn Wochenstunden zum jeweils geltenden Mindestlohn berechnet. Prüfe die aktuell bekannt gemachte Grenze, ohne einen nicht belegten Eurobetrag zu übernehmen.

Muss ich meinen Wechsel sofort anzeigen?

Prüfe die Änderung des Studierendenstatus und kläre die weitere Einordnung mit der Krankenkasse sowie dem Arbeitgeber. Eine konkrete Meldefrist ergibt sich aus den hier zugrunde gelegten Quellen nicht.

Verliere ich Ansprüche auf Arbeitsförderung?

Mit der Exmatrikulation entfällt die besondere Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung nach Paragraf 27 Absatz 4 Nummer 2 SGB III. Ob daraus ein Anspruch folgt, lässt sich mit den hier genannten Regeln nicht beurteilen.

Unsere Partner