Wenn die Studienwahl nicht passt: So gehst du vor

Studienwahl falsch, was tun: Wege, Fristen, Förderung beim Wechsel

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 16. September 2026 · Studi-Tipps im Überblick

Merken Sie während des Studiums, dass Ihr gewählter Studiengang nicht zu Ihnen passt, stehen mehrere strukturierte Möglichkeiten offen. Dieser Leitfaden erklärt die vier grundlegenden Handlungsoptionen, skizziert den formellen Ablauf eines Wechsels in ein höheres Semester und beleuchtet die Auswirkungen eines Fachrichtungswechsels auf Ihre finanzielle Förderung. Ziel ist es, Ihnen klare Orientierung zu geben, damit Sie informierte Entscheidungen für Ihren weiteren Bildungsweg treffen können.

Grundlagen: Die vier Wege bei Studienzweifeln

Bei Zweifeln am gewählten Studiengang beschreibt die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vier Wege: Weitermachen, Wechseln, Aussteigen und Pausieren. Ihre Zentrale Studienberatung ist für alle vier Varianten die erste Anlaufstelle. Dort werden Möglichkeiten und Optionen besprochen, ohne dass die Darstellung einen Weg allgemein vorzieht. Die vier Wege können deshalb als Ausgangspunkt dienen, um die eigene Situation genauer einzuordnen.

Wer weitermachen möchte, kann nach der Darstellung der FAU gezielte Beratung nutzen. Sie kann sich mit Prüfungsangst, enttäuschten Erwartungen oder Motivationsschwierigkeiten befassen. Das setzt nicht voraus, dass ein Studiengangwechsel die passende Antwort sein muss. Zunächst kann geklärt werden, welche Schwierigkeit im Studium im Vordergrund steht und welche Möglichkeiten dazu passen. Auf diese Weise bleibt das Weitermachen neben den anderen drei Wegen eine eigenständige Option.

Beim Wechsel verweist die FAU auf Informationen zum Hochschul- und Fachwechsel. Dazu gehören auch Hinweise zur Anerkennung erbrachter Leistungen. Studiengangwechsel prüfen kann daher bedeuten, Informationen zum Wechsel und zur Anerkennung zusammenzutragen. Die Quelle trifft keine allgemeine Aussage dazu, wie ein Wechsel an anderen Hochschulen abläuft. Für die konkrete Planung sind deshalb nur die Angaben zum jeweiligen Studiengang maßgeblich, die tatsächlich vorliegen.

Beim Pausieren nennt die FAU ein Urlaubssemester oder ein Leersemester ohne erbrachte Leistungen als mögliche Formen. Krankheit oder familiäre Gründe werden dabei als Situationen genannt, in denen diese Option im Vordergrund stehen kann. Aussteigen ist ebenfalls einer der vier beschriebenen Wege. Die Auswahl bleibt von der individuellen Lage abhängig; die FAU stellt die Varianten als gleichrangig dar. Ein Gespräch mit ihrer Zentralen Studienberatung kann die vorhandenen Möglichkeiten und Optionen sortieren.

Studienwahl falsch, was tun: der Ablauf in drei Schritten

Analyse: Das Kernproblem identifizieren

Benennen Sie zunächst die Schwierigkeiten im Studium möglichst genau. Die Bundesagentur für Arbeit nennt dafür Inhalte, die nicht gefallen, Überforderung, Unterforderung und Schwierigkeiten mit Dozierenden. Halten Sie diese Punkte getrennt fest. Im zweiten Schritt überlegen Sie, wie sich die Probleme angehen lassen. Als allgemeine Beispiele nennt die Quelle einen Studienwechsel und neue Kontakte, etwa über den Hochschulsport. Bei schlechten Noten gehören auch Lerngruppen und Tutorien der Hochschulen zu den genannten Möglichkeiten.

Tabelle: Problem, Mögliche Reaktion
ProblemMögliche Reaktion
Inhalte gefallen nichtAllgemeine Beispiele für nächste Schritte abwägen
ÜberforderungAllgemeine Beispiele für nächste Schritte abwägen
UnterforderungAllgemeine Beispiele für nächste Schritte abwägen
Schwierigkeiten mit DozierendenAllgemeine Beispiele für nächste Schritte abwägen

Die Tabelle ordnet keine einzelne Reaktion verbindlich einem Problem zu. Prüfen Sie stattdessen, welcher der genannten Ansätze zu Ihrer eigenen Situation passt. Ein Studienwechsel und neue Kontakte über den Hochschulsport sind Beispiele aus der Quelle. Lerngruppen und Tutorien nennt sie ausdrücklich für schlechte Noten. So bleibt die Unterscheidung zwischen dem benannten Problem und einem möglichen nächsten Schritt erhalten.

Bessert sich die Situation auch nach einigen Monaten nicht, können ein Studienwechsel oder ein Abbruch das Richtige sein. Beide Wege sind damit mögliche Optionen und keine zwingende Folge eines einzelnen Problems. Exmatrikulation regulär beantragen ist ein Schritt, der bei einem tatsächlichen Abbruch in Betracht kommt. Vor einer Entscheidung können Sie die benannten Schwierigkeiten und die allgemeinen Beispiele für Reaktionen noch einmal gegenüberstellen. Damit prüfen Sie, ob Sie weiterstudieren, wechseln oder einen Abbruch erwägen möchten.

Ablauf: Bewerbung ins höhere Fachsemester

Für verschiedene Studiengänge können unterschiedliche Bewerbungstermine sowie Zulassungs- und Aufnahmekriterien gelten. Die Universität Stuttgart beschreibt daher ihren eigenen Ablauf für einen Studiengang- oder Hochschulwechsel. Diese Angaben lassen sich nicht als allgemeine Regel für andere Hochschulen lesen. Vor einer Bewerbung ist zunächst zu klären, welcher Studiengang gewählt wird und welche Anforderungen für ihn genannt sind. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Einstieg in ein höheres Fachsemester überhaupt zur vorgesehenen Bewerbung passt.

An der Universität Stuttgart ist die Bewerbung in ein höheres Fachsemester nur bei Bachelorstudiengängen vorgesehen. Für Masterstudiengänge nennt die Universität stattdessen die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen durch den jeweiligen Prüfungsausschuss, und zwar nach erfolgter Einschreibung. Damit unterscheidet sich die genannte Möglichkeit im Master von einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Für die Einordnung ist diese Grenze zwischen Bachelor und Master wichtig, weil beide Wege im Text unterschiedlich beschrieben werden.

Für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester müssen anrechenbare Leistungen aus einem vorherigen Studium vorhanden sein. Die Bewerbung wird laut Universität Stuttgart zunächst formal in C@MPUS geprüft. Danach geht sie an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs, der die Einstufung vornimmt. Diese Prüfung erfolgt im Einzelfall und kann Zeit beanspruchen. Der Ablauf verbindet damit die formale Prüfung der Bewerbung mit einer fachlichen Einstufung durch den Prüfungsausschuss.

Urlaubssemester beantragen ist ein eigener Schritt und keine aus dieser Darstellung abgeleitete Antwort auf die Dauer der Einstufung. Bei Krankheit oder familiären Gründen nennt die FAU ein Urlaubssemester als mögliche Pause. Für den Wechsel nach Stuttgart bleibt maßgeblich, ob die Bewerbung einen Bachelorstudiengang betrifft und ob anrechenbare Leistungen aus einem vorherigen Studium vorliegen. Die beschriebenen Schritte beziehen sich ausdrücklich auf die Universität Stuttgart; weitere Aussagen zu anderen Hochschulen folgen daraus nicht.

Finanzierung: BAföG-Regeln beim Richtungswechsel

Paragraph 7 Absatz 3 BAföG behandelt den Abbruch einer Ausbildung und den Wechsel der Fachrichtung. Liegt ein wichtiger oder unabweisbarer Grund vor, kann für eine andere Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet werden. Für Studierende an Hochschulen ist dabei der Zeitpunkt wichtig: Der wichtige Grund gilt nach dem Gesetz nur bis zum Beginn des fünften Fachsemesters. Die Regel nennt damit keine pauschale Zusage für jeden Wechsel, sondern knüpft die Förderung an die gesetzlichen Voraussetzungen.

Beim ersten Fachrichtungswechsel oder beim ersten Abbruch wird ein wichtiger Grund regelmäßig vermutet. Für Hochschulen besteht diese Vermutung jedoch nur, wenn Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des vierten Fachsemesters erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist die Vermutung nicht mehr der Maßstab. Das schließt einen wichtigen oder unabweisbaren Grund nicht aus, doch die Voraussetzungen des Gesetzes sind dann für den jeweiligen Fall zu betrachten. Eine frühzeitige Einordnung der eigenen Studiengeschichte hilft dabei, den zeitlichen Rahmen richtig zu erfassen.

Für das maßgebliche Fachsemester zählen auch bereits angerechnete Semester aus der ursprünglichen Fachrichtung. Diese Semester werden bei der Bestimmung abgezogen. Das Gesetz unterscheidet damit zwischen der bisherigen Fachrichtung und der anderen Ausbildung, für die Förderung beantragt wird. Beim Thema Rückkehr aus dem Urlaubssemester enthält diese Regelung keine Aussage dazu, wie ein Urlaubssemester zu zählen ist. Entscheidend für die hier beschriebene Berechnung sind die aus der ursprünglichen Fachrichtung angerechneten Semester. Wer einen Wechsel erwägt, kann diese Angaben zusammenstellen und die gesetzlichen Voraussetzungen auf den eigenen Fall beziehen.

Synthese: Passform der Optionen finden

Die Zentrale Studienberatung der FAU beschreibt Weitermachen, Wechseln, Aussteigen und Pausieren als vier gleichrangige Wege. Keiner dieser Wege wird dort pauschal empfohlen. Beim Weitermachen kann gezielte Beratung Prüfungsangst, enttäuschte Erwartungen oder Motivationsschwierigkeiten aufgreifen. Beim Pausieren nennt die FAU ein Urlaubssemester oder ein Leersemester ohne Leistungen, wenn Krankheit oder familiäre Gründe im Vordergrund stehen. Beim Wechsel verweist sie auf Informationen zum Hochschul- und Fachwechsel sowie zur Anerkennung von Leistungen.

Die Bundesagentur für Arbeit setzt vor die Entscheidung eine zweistufige Betrachtung. Zuerst sollen die Probleme klar benannt werden. Danach wird überlegt, wie sie angegangen werden können. Studienwechsel und neue Kontakte über den Hochschulsport sind dort Beispiele für mögliche Reaktionen. Bessert sich die Situation nach einigen Monaten nicht, können Studienwechsel oder Abbruch das Richtige sein. Das ist keine Aufforderung, einen dieser Wege früher oder allgemeingültig zu wählen.

Für einen Fachrichtungswechsel an einer Hochschule nennt das BAföG besondere Voraussetzungen. Beim ersten Wechsel oder Abbruch wird ein wichtiger Grund regelmäßig vermutet, wenn dies bis zum Beginn des vierten Fachsemesters geschieht. Der wichtige Grund gilt bei Hochschulen nur bis zum Beginn des fünften Fachsemesters. Bereits aus der ursprünglichen Fachrichtung angerechnete Semester werden beim maßgeblichen Fachsemester abgezogen. Bafög beim Fachwechsel begründen wird besonders relevant, wenn die gesetzliche Vermutung nicht greift und die Voraussetzungen im Einzelfall betrachtet werden müssen.

Die Wege lassen sich daher nicht allein nach einer allgemeinen Rangfolge ordnen. Zunächst steht die konkrete Schwierigkeit im Studium im Mittelpunkt. Danach können die vier von der FAU beschriebenen Varianten, die möglichen Reaktionen der Bundesagentur für Arbeit und bei einem Wechsel die gesetzlichen Fördervoraussetzungen nebeneinander betrachtet werden. So bleibt sichtbar, welche Angaben für die eigene Entscheidung tatsächlich einschlägig sind und welche Fragen noch offen sind.

Studienwahl falsch, was tun: Prüfliste mit vier Punkten

Fahrplan: Drei Schritte zur Lösung

Der erste Schritt besteht darin, das eigene Problem klar zu benennen und es mit der Zentralen Studienberatung zu besprechen. Dabei kann es darum gehen, dass Studieninhalte nicht gefallen, eine Über- oder Unterforderung besteht oder Schwierigkeiten mit Dozierenden auftreten. Die Beratung der FAU ist bei Studienzweifeln die erste Anlaufstelle. Sie bespricht Möglichkeiten und Optionen, wenn der gewählte Studiengang nicht mehr passend erscheint. So wird aus einem allgemeinen Zweifel ein konkreter Ausgangspunkt für die weitere Entscheidung.

Im zweiten Schritt wird geprüft, ob Weitermachen, Wechseln, Pausieren oder Aussteigen zur eigenen Situation passt. Beim Weitermachen kann gezielte Beratung Prüfungsangst, enttäuschte Erwartungen oder Motivationsschwierigkeiten aufgreifen. Beim Wechseln verweist die FAU auf Informationen zum Hochschul- und Fachwechsel sowie zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen. Bei Krankheit oder familiären Gründen können ein Urlaubssemester oder ein Leersemester ohne Leistungen in Betracht kommen. Bessert sich die Situation nach einigen Monaten nicht, können auch Studienwechsel oder Abbruch passende Möglichkeiten sein.

Der dritte Schritt betrifft bei einem Fachrichtungswechsel die Förderung nach BAföG. An Hochschulen gilt die gesetzliche Vermutung eines wichtigen Grundes beim ersten Wechsel oder Abbruch nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Bis zum Beginn des fünften Fachsemesters kann ein wichtiger Grund maßgeblich sein; auch ein unabweisbarer Grund ist im Gesetz genannt. Bereits aus der ursprünglichen Fachrichtung angerechnete Semester werden bei der Einordnung abgezogen. Numerus Clausus erklärt kann beim Blick auf einen neuen Studiengang eine weitere Frage sein. Für Einzelheiten zu Pause und Ausstieg helfen die Nachbarseiten zu Urlaubssemester und Exmatrikulation.

Quellen und Stand

Unter dem Titel „Studienwahl falsch: Vier Wege und BAföG-Regel“ ordnet dieser Beitrag „Wenn die Studienwahl nicht passt: So gehst du vor“ ein.

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Häufige Fragen zu einer falschen Studienwahl

Ist die Studienberatung verpflichtet, mir einen bestimmten Weg vorzuschlagen?

Die FAU stellt Weitermachen, Wechseln, Aussteigen und Pausieren als vier gleichrangige Wege dar. Ihre Zentrale Studienberatung ist für diese Varianten die erste Anlaufstelle und bespricht Möglichkeiten und Optionen.

Kann ich mich an der Universität Stuttgart direkt in ein höheres Mastersemester bewerben?

An der Universität Stuttgart ist die Bewerbung in ein höheres Fachsemester nur für Bachelorstudiengänge vorgesehen. Im Masterbereich ist lediglich die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen durch den Prüfungsausschuss nach erfolgter Einschreibung möglich.

Verliere ich meinen BAföG-Anspruch automatisch nach dem vierten Fachsemester?

Bei Hochschulen gilt ein wichtiger Grund nur bis zum Beginn des fünften Fachsemesters. Danach kann Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung bei einem unabweisbaren Grund geleistet werden.

Müssen meine bisherigen Leistungen für eine Einstufung in ein höheres Semester bereits anerkannt sein?

Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester müssen anrechenbare Leistungen aus einem vorherigen Studium vorliegen. Die Bewerbung wird zunächst formal geprüft und anschließend dem Prüfungsausschuss zur Einstufung vorgelegt.

Hilft mir die Studienberatung auch bei Problemen mit einzelnen Professoren?

Schwierigkeiten mit Dozierenden sollten zunächst klar benannt werden. Danach kann geprüft werden, wie das Problem angegangen werden kann.

Zählen Urlaubssemester auf die Anzahl der förderfähigen Fachsemester?

Für die Rückkehr aus einem Urlaubssemester lässt sich aus den vorliegenden Angaben keine Aussage zur Fachsemesterzählung ableiten.

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