Reguläre Exmatrikulation an der Hochschule: So gehst du vor
Reguläre Exmatrikulation an der Hochschule sicher einordnen und vorbereiten
Du willst dein Studium formal beenden oder die Hochschule wechseln? Hier siehst du, was die Exmatrikulation auf Antrag bedeutet, wo du sie stellst und was du vorher klärst.
Worum es bei der regulären Exmatrikulation geht
Bei der Exmatrikulation auf Antrag reichst du selbst einen Antrag ein. Du kannst ihn beim Studierendensekretariat stellen, etwa nachdem du dein Studium abgeschlossen hast oder wenn du die Hochschule wechselst. Halte dieses Vorgehen von einem Statusverlust bei ausbleibender Rückmeldung getrennt. Prüfe in den offiziellen Unterlagen deiner Hochschule, wie sie diesen zweiten Fall einordnet.
Diese Seite unterstützt dich dabei, den Antrag vorzubereiten und offene Punkte zu prüfen. Sie nennt keine Bearbeitungszeiten, weiteren Fristen, Zahlen oder Erstattungen. Aus dem hier behandelten Rahmen folgt insbesondere: Eine Exmatrikulation kann nicht auf einen Zeitpunkt vor dem Eingang des Antrags zurückdatiert werden. Ob du bei noch offenen Prüfungsergebnissen oder bis zur Ausstellung des Zeugnisses eingeschrieben bleiben musst, klärst du mit dem zuständigen Prüfungsamt. Für Fragen zu Beiträgen ermittelst du die zuständige Stelle aus den offiziellen Unterlagen deiner Hochschule und hältst die Antwort fest.
Lege vor dem Antrag fest, ob du dein Studium beenden oder die Hochschule wechseln willst, und notiere die noch zu klärenden Punkte. Wenn du deine Entscheidung weiter strukturieren möchtest, nutze die weiterführenden Seiten Immatrikulation und Rückmeldung, Studienberatung, Hochschulen und Universitäten sowie Universität oder Fachhochschule. Vergleiche bei einem geplanten Fachwechsel passende Studiengänge, bevor du die nächsten Schritte festlegst.

Schritt für Schritt zum Exmatrikulationsantrag
Arbeite die folgenden Punkte nacheinander ab und halte die Ergebnisse fest:
- Prüfungsstatus klären: Frage das zuständige Prüfungsamt, ob bei offenen Ergebnissen oder bis zur Ausstellung des Zeugnisses eine Einschreibung erforderlich bleibt. Notiere die Antwort und den daraus folgenden nächsten Schritt.
- Zuständige Stelle ermitteln: Den Antrag reichst du beim Studierendensekretariat ein. Ermittle anhand der offiziellen Unterlagen deiner Hochschule, wie der Antrag dort eingereicht wird und welche Angaben oder Unterlagen du prüfen sollst.
- Antrag zeitlich einordnen: Notiere deinen gewünschten Zeitpunkt. Da kein Termin vor dem Eingang des Antrags rückwirkend erreicht werden kann, reiche den Antrag nicht erst danach ein.
- Unterlagen sichern: Öffne das Portal deiner Hochschule und sichere dort vorhandene Bescheinigungen. Kläre bei Bedarf anhand der offiziellen Unterlagen, welche weiteren Unterlagen du selbst aufbewahren solltest.
- Ergebnis dokumentieren: Bewahre Antrag, Bestätigung und Antworten geordnet auf. Halte offene Fragen fest und lege den nächsten Prüfschritt fest.
Ein kurzes Ablaufbeispiel: Mara notiert ihre offenen Fragen und bittet zuerst das Prüfungsamt um Klärung ihres Einschreibestatus. Anschließend ermittelt sie in den Hochschulunterlagen den Weg zum Studierendensekretariat und reicht ihren Antrag ein. Ihren gewünschten Zeitpunkt gleicht sie mit dem Eingang des Antrags ab. Danach sichert sie vorhandene Bescheinigungen im Portal, ordnet ihre Unterlagen und notiert eine offene Frage zu Beiträgen für die zuständige Stelle.
Für die weitere Orientierung kannst du die Seiten Studienorientierungstest, Studiengang wählen, Modulhandbuch, ECTS-System und Prüfungsordnung aufrufen. Nutze diese Seiten, um eigene Prüffragen festzuhalten, und entscheide anschließend über deinen nächsten Schritt.
Fehler, die du bei der Exmatrikulation vermeidest
Keine rückwirkende Exmatrikulation erwarten. Plane nicht damit, dass dein Antrag auf ein früheres Datum zurückwirkt. Eine Exmatrikulation vor Antragseingang ist ausgeschlossen. Versprich dir oder anderen also kein Datum, das vor dem Eingang deines Antrags liegt, und stelle den Antrag rechtzeitig vor dem Termin, der für dich wichtig ist.
Das Ende des Portalzugangs übersehen. Wenn deine Einschreibung endet, kann das Folgen für den Zugang zu deinem Portal haben. Wie schnell das bei dir passiert, steht nicht in diesem Text. Kläre es bei deiner Hochschule und sichere deine Bescheinigungen, bevor du den Zugang brauchst und nicht mehr hast.
Annahmen mit Regeln verwechseln. Dass Kommilitoninnen oder Kommilitonen etwas auf eine bestimmte Weise erlebt haben, ersetzt keine Auskunft der Hochschule. Ob du bei offenen Prüfungsergebnissen eingeschrieben bleiben musst, beantwortet das Prüfungsamt. Ob dir Beiträge zurückgezahlt werden, ist nicht zugesagt. Frag nach, statt dich auf Hörensagen zu verlassen, und halte die Antwort schriftlich fest.
Nachweise und Rückfragen aufschieben. Wer erst spät nach Bescheinigungen sucht, gerät leicht unter Druck. Beantworte Rückfragen der Stellen zügig und lege Nachweise sofort ab. Auch Folgefragen zu deiner Finanzierung solltest du nicht liegen lassen. Wenn du vorübergehend Unterstützung brauchst, kannst du dich über ein Stipendium im Studium informieren oder im Studienkredit-Vergleich die Möglichkeiten gegenüberstellen. Prüfe dabei selbst, welche Bedingungen für dich gelten.
Die Alternativen nicht ansehen. Manchmal hilft ein ausführliches Beratungsgespräch an deiner Hochschule mehr als ein vorschneller Antrag. Wenn du an eine andere Hochschule wechseln willst, informiere dich auch zum Numerus Clausus, bevor du die Exmatrikulation einreichst, und kläre, wie dein neuer Start aussehen soll. Wer im neuen Fach ankommt, profitiert von den Erstsemester-Tipps und von praktischen Hinweisen für den Alltag.

Checkliste vor dem Absenden deines Antrags
Gehe diese Punkte der Reihe nach durch und hake sie ab:
- Prüfungsstatus: Hast du beim Prüfungsamt geklärt, ob du bei offenen Prüfungsergebnissen oder bis zur Zeugniserstellung eingeschrieben bleiben musst?
- Gewünschtes Datum: Weißt du, zu welchem Zeitpunkt deine Einschreibung enden soll, und ist dir bewusst, dass dein Antrag nicht auf einen früheren Zeitpunkt zurückwirkt?
- Exmatrikulationsbescheinigung: Hast du bei deiner Hochschule erfragt, wie du diese Bescheinigung erhältst und wo du sie findest?
- Studienverlaufsbescheinigung: Hast du geprüft, ob du sie brauchst, und sie rechtzeitig gesichert?
- Beitragserstattung: Hast du schriftlich nachgefragt, ob und wie eine Erstattung möglich ist, ohne sie als sicher anzunehmen?
Zuständige Quelle oder Stelle: Für den Antrag selbst ist das Studierendensekretariat gemeint, für die Frage nach offenen Prüfungen das Prüfungsamt. Ermittle die genauen Kontaktwege aus den offiziellen Unterlagen deiner Hochschule und halte sie griffbereit. Wenn du nach dem Abschluss Orientierung brauchst, kannst du deine nächsten Schritte auch mit einem Blick auf Studium-Tipps oder in einem Beratungsgespräch an deiner Hochschule besprechen.
Dein persönlicher nächster Schritt: Schreibe heute eine einzige Nachricht oder notiere eine einzige Frage, die du als Erstes stellst, zum Beispiel an das Prüfungsamt zu deinem Prüfungsstatus. Trage den Termin, an dem du sie abschickst, in deinen Kalender ein. Wenn die Antwort da ist, planst du den Antrag beim Studierendensekretariat und sicherst deine Bescheinigungen im Portal. So bleibt dein Vorgehen überschaubar, und du entscheidest in deinem Tempo, was als Nächstes kommt.
Quellen und Stand
- Offizielle Quelle: www.uni-saarland.de (geprüft am 2026-10-15)
Die Einordnung „Reguläre Exmatrikulation an der Hochschule: So gehst du vor“ fasst den vollständigen Zusammenhang zusammen.