Welche Fragen kannst du dem Arbeitgeber im Gespräch stellen?

Eigene Fragen stellen: Das fragst du am Ende des Gesprächs

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026 · Vorstellungsgespräch vorbereiten

Am Ende eines Vorstellungsgesprächs wirst du gefragt, ob du noch Fragen hast. Hinweise von Hochschulen halten Rückfragen am Gesprächsende für üblich, und hier erfährst du, welche Fragen sich belegt eignen.

Warum du eigene Fragen stellen solltest

Der Career Service der Frankfurt University of Applied Sciences nennt es für Deutschland üblich, am Ende des Gesprächs eigene Fragen zu stellen. Rückfragen am Gesprächsende sind damit laut diesem Hochschulhinweis ein fester Bestandteil des Ablaufs. Du kannst diese Gelegenheit nutzen, um Punkte anzusprechen, die dir nach dem bisherigen Gespräch noch offen erscheinen.

Der WiSo Career Service der Universität zu Köln rät in seinem Leitfaden aus dem Jahr 2017 dazu, Rückfragen unbedingt zu nutzen. Wenn gefragt wird, ob noch Fragen offen sind, solltest du laut diesem Leitfaden niemals mit Nein antworten. Der Hinweis ist eindeutig, doch er stammt aus einem Dokument mit dem Stand 2017. Prüfe deshalb, ob neuere Unterlagen der Universität vorliegen, bevor du dich allein darauf stützt.

Die Universität Bern beschreibt das Vorstellungsgespräch als gegenseitiges Kennenlernen. Dieser Hinweis stammt von einer Schweizer Hochschule und ist deshalb kein Regelwerk für Deutschland. Für dich bedeutet der Gedanke, dass auch du prüfen darfst, ob Aufgaben, Team und Entwicklung zu dir passen, und dass deine Fragen dafür das passende Mittel sind. Eigene Fragen sind außerdem ein Weg, das Gespräch aktiv mitzugestalten. Das ist eine Folgerung aus dem Gedanken des gegenseitigen Kennenlernens und keine Aussage darüber, wie der Arbeitgeber entscheidet. Wie du den Rest des Gesprächs vorbereitest, zeigt die Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch, hier geht es nur um deine Fragen.

Fragen an den Arbeitgeber: der Ablauf in drei Schritten

Welche Fragen du stellen kannst

Die Hochschule München nennt in ihrem Bewerbungsleitfaden des Career Centers Beispiele für Fragen an das Unternehmen. Genannt werden das Aufgabengebiet im Detail, die Einarbeitung und die Frage, durch wen sie erfolgt, der direkte Vorgesetzte, Weiterbildung sowie die Ziele im ersten halben Jahr. Dazu kommt die Frage, wann die Entscheidung fällt. Der Leitfaden nennt diese Punkte als Beispiele, die du für deine eigene Fragenliste aufgreifen kannst, und hält fest, dass sie gezielt vorbereitet werden sollen und auch schriftlich vorliegen können.

Frankfurt ergänzt drei weitere Beispiele: wie der Arbeitstag in dieser Position konkret aussieht, welche Weiterbildungsmöglichkeiten das Unternehmen bietet und wie die Teamkultur ist. Die folgende Tabelle ordnet vier Themenfelder passende Beispielfragen zu. Die Beispielfragen sind erfundene Beispiele, die nicht wortgleich aus den Hinweisen übernommen sind, und der Beleg nennt jeweils, woher der Gedanke stammt.

Tabelle: Themenfeld, Beispielfrage, Beleg
ThemenfeldBeispielfrageBeleg
AufgabeWelche Aufgaben gehören im Detail zu dieser Stelle? (erfundenes Beispiel)Hochschule München, Aufgabengebiet im Detail; Frankfurt, Arbeitstag in der Position
EinarbeitungWie verläuft die Einarbeitung, und durch wen erfolgt sie? (erfundenes Beispiel)Hochschule München, Einarbeitung und durch wen
TeamWie sieht die Zusammenarbeit im Team im Alltag aus? (erfundenes Beispiel)Frankfurt, Teamkultur
Ablauf des VerfahrensWann fällt die Entscheidung, und gibt es ein zweites Gespräch? (erfundenes Beispiel)Hochschule München, Entscheidung und zweites Gespräch

Fragen zur Einarbeitung zeigen Interesse an der Stelle, so die Folgerung aus der Auswahl der Themen. Eine Wirkung auf die Entscheidung ist damit nicht belegt. Wenn das Verfahren mehrstufig ausfällt, hilft dir die Vorbereitung auf ein Assessment-Center für Absolventen, auch eigene Fragen vorzubereiten. Dein Assessment-Center-Training ergänzt das mit Aufgaben, die dir helfen, Fragen klar zu formulieren, bevor das Gespräch beginnt.

Was du lieber nicht fragst

Frankfurt rät, auf Fragen zu verzichten, deren Antwort ein Blick auf die Website klärt. Die Universität Bern empfiehlt ebenfalls, Fragen zu meiden, die sich durch vorab erledigte Recherche schnell klären lassen. Beide Hinweise zielen damit auf Dinge, die du vorab selbst nachlesen kannst. Eine Frage, deren Antwort auf der Unternehmenswebsite steht, eignet sich nach diesen Hinweisen deshalb weniger für das Gespräch.

Beim Thema Konditionen unterscheiden sich die Hinweise deutlich. Der Kölner Leitfaden aus dem Jahr 2017 rät, Fragen zu Gehalt, Urlaubsregelungen oder Zusatzleistungen in einem ersten Gespräch zu vermeiden. Die Hochschule München führt dagegen Konditionen wie Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubstage, Eintrittstermin, Probezeit, Befristung, Anfangsgehalt, Sozialleistungen und Altersvorsorge als optionale Themen. Der Unterschied liegt darin, dass Köln vom Thema im ersten Gespräch abrät, während München es als optional einordnet.

Zum Gehalt findest du Hinweise unter Gehaltsvorstellung nennen, die Frage danach gehört nach dem Kölner Hinweis nicht in ein erstes Gespräch. Fragen zu Überstunden und Arbeitszeit sind ein Thema für Überstunden im ersten Job, das Mehrarbeit in der Einstiegsphase behandelt. Zum Vertrag selbst hilft dir die Seite, Konditionen im Arbeitsvertrag prüfen zu können, sobald ein Angebot vorliegt. Bis dahin bleibt die Frage nach den Bedingungen im ersten Gespräch ein Punkt, den du nach dem Kölner Hinweis mit Zurückhaltung behandelst, während die Münchner Liste sie als optional führt.

Fragen an den Arbeitgeber: Prüfliste mit vier Punkten

Unzulässige Fragen am Rand

Die Hochschule München führt in ihrem Bewerbungsleitfaden einen Abschnitt zu unzulässigen Themen und Fragen. Genannt werden etwa Herkunft, Familienplanung, Parteizugehörigkeit und Krankheiten. Dort heißt es, dass Bewerber solche Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten müssen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nennt in § 1 als Ziel, Benachteiligungen aus bestimmten Gründen zu verhindern oder zu beseitigen. Die Gründe, die das Gesetz nennt, sind Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Vorschrift beschreibt damit ein Ziel. Sie benennt keine einzelne Frage im Gespräch als unzulässig und sagt auch nichts über Rechtsfolgen.

Das ist ein Hinweis und keine Rechtsberatung. Einzelfälle gehören zu einer Beratungsstelle, die du über offizielle Unterlagen findest. Wenn du unsicher bist, ob eine Frage im Gespräch zulässig war, prüfe zuerst den genauen Wortlaut und notiere dir die Situation. Wer sich unsicher fühlt, kann sich an eine Stelle wenden, die dafür zuständig ist. Welche das ist, ermittelst du aus offiziellen Unterlagen.

Stand ist Oktober 2026. Hinweise einzelner Hochschulen können abweichen, deshalb lohnt es sich, den jeweils aktuellen Leitfaden selbst zu lesen. Die Hinweise aus München, Frankfurt, Köln und Bern stützen die eigene Fragenliste, aber sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Falls.

Quellen und Stand

Soll jemand deine Fragenliste und deine Bewerbungsunterlagen vor dem Gespräch noch auf Rechtschreibung und Ausdruck prüfen?

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Häufige Fragen zu eigenen Fragen im Vorstellungsgespräch

Muss ich am Ende des Gesprächs Fragen stellen?

Eine Pflicht leitet sich aus den genannten Hinweisen nicht ab. Der Career Service der Frankfurt University of Applied Sciences nennt es ausdrücklich für Deutschland üblich, zum Schluss eigene Fragen zu stellen. Der WiSo Career Service der Universität zu Köln rät in seinem Leitfaden aus dem Jahr 2017 dazu, Rückfragen unbedingt zu nutzen und niemals mit Nein zu antworten.

Welche Fragen passen zum Aufgabengebiet der Stelle?

Die Hochschule München nennt als Beispiel das Aufgabengebiet im Detail sowie die Frage, ob die Position neu geschaffen oder neu besetzt wird. Frankfurt nennt zusätzlich die Frage, wie der Arbeitstag in dieser Position konkret aussieht. Beide Hinweise sind Beispiele, die du für deine eigene Liste aufgreifen kannst.

Was gilt bei Fragen zur Arbeitszeit im ersten Gespräch?

Die Hochschule München führt Arbeitszeit und Überstunden als optionale Themen. Der Kölner Leitfaden aus dem Jahr 2017 nennt dagegen Fragen zu Gehalt, Urlaubsregelungen oder Zusatzleistungen, die in einem ersten Gespräch vermieden werden sollten. Arbeitszeit steht in diesem Kölner Hinweis nicht ausdrücklich, daher bleibt der Unterschied zwischen den Hochschulen hier offen.

Warum sollte ich Fragen meiden, die sich über die Website klären lassen?

Frankfurt rät, auf Fragen zu verzichten, deren Antwort ein Blick auf die Website klärt. Die Universität Bern beschreibt als Grundsatz, Fragen zu meiden, die sich durch vorab erledigte Recherche schnell klären lassen. Beide Hinweise zielen auf vorherige Recherche, nicht auf bestimmte Themen.

Gilt der Hinweis der Universität Bern auch für Deutschland?

Nein, der Hinweis stammt von einer Schweizer Hochschule und ist kein Regelwerk für Deutschland. Er stützt nur den Grundsatz, vorab zu recherchieren und Fragen vorzubereiten.

Darf der Arbeitgeber nach Familienplanung oder Herkunft fragen?

Die Hochschule München führt einen Abschnitt zu unzulässigen Themen und Fragen, zum Beispiel Herkunft, Familienplanung, Partei und Krankheiten, die Bewerber nicht wahrheitsgemäß beantworten müssen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nennt in § 1 als Ziel, Benachteiligungen aus bestimmten Gründen zu verhindern oder zu beseitigen. Das ist ein Hinweis und keine Rechtsberatung, Einzelfälle gehören zu einer Beratungsstelle. Stand ist Oktober 2026, Hinweise einzelner Hochschulen können abweichen.

Wie bereite ich meine eigenen Fragen vor?

Die Hochschule München hält fest, dass Fragen an das Unternehmen gezielt vorbereitet werden sollen und auch schriftlich vorliegen können. Welche Themen du darüber hinaus für den Gesprächsablauf planst, entnimmst du dem aktuellen Leitfaden deines Career Centers oder der verlinkten Übersicht zur allgemeinen Gesprächsvorbereitung.

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