Wie wirken Bonuspunkte auf die Klausurnote?
Bonuspunkte in Klausuren: Wirkung, Fristen und Regeln im Vergleich
Ob Bonuspunkte die Klausurnote verbessern, hängt von der Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs ab. Dieser Artikel erklärt, was vier Hochschulen dazu festhalten und worauf Fristen und Verfall achten lassen.
So wirken Bonuspunkte auf die Klausurbewertung
Bonuspunkte sind Zusatzpunkte für freiwillige Aufgaben im Semester, ob und wie sie zählen, regelt die jeweilige Hochschule. Sie entstehen nicht von selbst, sondern nur dort, wo eine Prüfungsordnung oder ein Studiengang sie ausdrücklich vorsieht und die Lehrperson sie für ihren Kurs anbietet. Deshalb lohnt es sich, die eigene Ordnung und die Kursankündigung genau zu lesen, bevor man Zeit in freiwillige Aufgaben investiert.
An der Hochschule Kempten sieht die Allgemeine Prüfungsordnung vor, dass in einem Modul Bonuspunkte für semesterbegleitend erbrachte Studienleistungen auf freiwilliger Basis vergeben werden können, sofern die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs dies bestimmt. Die Form der optionalen Leistung, die Bearbeitungszeit sowie die Grundsätze der Bewertung und die Ermittlung des Prüfungsgesamtergebnisses legt diese Studiengangsordnung fest. Wer an der Hochschule Kempten studiert, findet die verbindlichen Angaben folglich dort.
An der Ruhr-Universität Bochum im Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwesen können freiwillige studienbegleitende Aufgaben bei erfolgreicher Bearbeitung Bonuspunkte für die Klausurbewertung bringen. Der Leitfaden empfiehlt einen Lösungsgrad von 80 Prozent; eine Nachbesserung nach der Abgabe ist nicht möglich. Die Bonuspunkte entsprechen dort ca. 20 Prozent der zum Bestehen benötigten Klausurpunkte, und einmal erreichte Bonuspunkte bleiben für folgende Prüfungsversuche erhalten. Beide Angaben betreffen je nur die genannte Hochschule, und die Höhe der Bonuspunkte kann anderswo abweichen. Wer prüfen will, ob zusätzliche Punkte zu einem besseren Ergebnis führen, sollte zunächst den Notenschlüssel der Klausur nachschlagen, denn erst dieser zeigt, welche Punktschwellen zu welcher Note führen und ob ein Notensprung überhaupt in Reichweite liegt.

Regelungen an vier Hochschulen im Vergleich
Die folgenden vier Beispiele belegen, wie unterschiedlich Hochschulen mit Bonuspunkten umgehen. Schon ein Blick auf die Tabelle macht deutlich, dass Prozentsatz, Obergrenze und Zweck nicht vergleichbar sind, weil diese vier Regeln jeweils in einer eigenen Ordnung stehen. Wer seinen Uni-Notendurchschnitt berechnen will und dabei Bonuspunkte einplant, muss die Regelungen der eigenen Hochschule kennen, nicht die einer anderen.
| Hochschule | Regel zu Bonuspunkten | Besonderheit |
|---|---|---|
| Ruhr-Universität Bochum, Bau- und Umweltingenieurwesen | Freiwillige studienbegleitende Aufgaben; ca. 20 Prozent der Bestehenspunkte | Keine Meldung ans Prüfungsamt; Bonuspunkte bleiben in späteren Versuchen erhalten |
| Hochschule Kempten | Regelung in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs | Form, Bearbeitungszeit und Bewertungsmaßstab legt die Studiengangsordnung fest |
| TU Ilmenau | Maximal 30 von Hundert am Gesamtergebnis der Prüfung | Nur zur Verbesserung der Modulnote; nicht Bestandteil der Modulprüfung |
| Universität Bamberg, Lehrstuhl Medieninformatik | Seit 2025 keine allgemeine Regelung mehr | Früher: Zählung bei bestandener Klausur; Wegfall wegen KI-gestützter Hausarbeiten |
In Ilmenau gehören Bonuspunkte nicht zur Modulprüfung selbst; sie wirken sich allein verbessernd auf die Modulnote aus. Die Leistungen, für die Bonuspunkte vergeben werden, müssen vor Semesterbeginn öffentlich bekanntgegeben werden. Am Bamberger Lehrstuhl für Medieninformatik zählten Bonuspunkte früher bei der Klausurbewertung, sofern die Klausur eigenständig bestanden wurde. Den Wegfall der allgemeinen Regelung seit 2025 begründet der Lehrstuhl damit, dass KI-gestützte Bearbeitung keine faire Grundlage für eine Bepunktung von Hausarbeiten mehr biete. Die vier Beispiele zeigen gemeinsam, dass Prozentsatz, Obergrenze und sogar die Existenz von Bonuspunkten je Hochschule und Lehrstuhl verschieden geregelt sind; ein Ergebnis aus einer Hochschule lässt sich nicht auf eine andere übertragen.
Fristen und Verfall: Was die Quellen festhalten
Wer Bonuspunkte erwerben will, muss die geltenden Fristen genau kennen und einhalten. Die folgenden vier Punkte fassen zusammen, was der Bochumer Leitfaden und die Ilmenauer Prüfungsordnung dazu belegen; sie stammen aus zwei verschiedenen Hochschulen und gelten nicht gemeinsam oder gleichzeitig.
- Abgabetermin für erfolgreiche Bewertung (Bochum): Die Aufgabe ist spätestens fünf Wochen vor der Prüfung einzureichen; die positive Bewertung muss mehr als zwei Wochen vor dem Prüfungstermin abgeschlossen sein.
- Abgabe nach der Frist (Bochum): Für eine Abgabe nach diesem Termin nennt der Leitfaden keine eigene Regel; wer den Termin verpasst, sollte das direkt bei der Lehrperson klären.
- Bekanntgabe vor Semesterbeginn (Ilmenau): Lehrende müssen die Leistungen, für die Bonuspunkte vergeben werden, bereits vor Semesterstart öffentlich bekanntgeben.
- Verfall (Ilmenau): In Ilmenau erlöschen Bonuspunkte nicht vor dem Ende des zweiten Folgesemesters nach der Vergabe.
In Bochum meldet die prüfende Person den Stand der freiwilligen Aufgaben nicht an das Prüfungsamt; die Verwaltung liegt bei der Lehrperson. Das bedeutet, dass Studierende direkt bei der Lehrperson nachfragen müssen, ob ihre Aufgabe als erfolgreich gilt. Wer gleichzeitig die Prüfungsanmeldung im Studium plant, kann beide Fristen in einem Schritt klären und offene Fragen zu einer verpassten Abgabe direkt mit der Lehrperson besprechen.
Bonuspunkte im eigenen Kurs: Vorgehen Schritt für Schritt
Wer im eigenen Kurs Bonuspunkte angeboten bekommt, sollte als erstes prüfen, was die Kursankündigung und die Prüfungsordnung des Studiengangs dazu sagen. Laut Universität Bamberg werden die Modalitäten des Übungsbetriebs in den einzelnen Modulen spezifisch festgelegt; die Details stehen im jeweiligen Kurs und nicht in einer allgemeinen Hochschulregel. Das bedeutet, dass selbst innerhalb derselben Hochschule von Modul zu Modul unterschiedliche Bedingungen gelten können.
An der Hochschule Kempten sind Form, Bearbeitungszeit und Bewertungsmaßstab von Bonuspunkten in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu regeln; wer dort studiert, findet die verbindlichen Angaben folglich in dieser Ordnung. Bamberg beschreibt für die Modulebene ein ähnliches Vorgehen: Beide Hochschulen verweisen auf eine eigene Detailregelung statt auf eine zentrale Vorgabe.
Als praktischen Vorschlag, der keine Regel einer Hochschule darstellt, bietet sich folgende Schrittfolge an: Erstens die Kursankündigung lesen und klären, ob Bonuspunkte angeboten werden. Zweitens die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs öffnen und die dort geregelten Grundsätze nachschlagen. Drittens die Abgabetermine notieren und bei Unsicherheit rechtzeitig bei der Lehrperson nachfragen, wie eine verspätete Abgabe behandelt wird. Viertens bei weiteren Unklarheiten die Lehrperson fragen. Wer die Prüfung inhaltlich vorbereitet, findet im Ratgeber Klausur mit Formelsammlung vorbereiten einen ergänzenden Blickwinkel auf die Prüfungsvorbereitung. Ob die Klausur trotz Bonuspunkten eigenständig bestanden werden muss, sagt die Ordnung oder die Lehrperson; am Bamberger Lehrstuhl für Medieninformatik ist das nur für das früher geltende System belegt, nicht für die aktuellen Modulregelungen.

Grenzen: Was die Quellen offenlassen
Die Quellen zeigen Beispiele von vier Hochschulen, sie ersetzen nicht die eigene Prüfungsordnung und nicht die Ankündigung der Lehrveranstaltung. Konkret beschreiben sie den Bochumer Leitfaden für Prüfungen (Bau- und Umweltingenieurwesen), die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule Kempten, die Prüfungsordnung der TU Ilmenau sowie die Seite des Bamberger Lehrstuhls für Medieninformatik. Regeln anderer Hochschulen oder Studiengänge sind damit nicht abgedeckt.
Ob Bonuspunkte bei einer nicht bestandenen Klausur zählen, ist nur für das frühere System am Bamberger Lehrstuhl für Medieninformatik belegt, wonach sie in die Klausurbewertung einflossen, wenn die Klausur als solche bestanden war. Für die Hochschulen in Bochum, Kempten und Ilmenau treffen die vorliegenden Quellen dazu keine Aussage. Ein eigener Ratgeber zu Wiederholungsprüfung und ihre Fristen vertieft diesen Punkt, weil Bonuspunkte und Wiederholungsfristen eng zusammenhängen, sobald ein zweiter Versuch geplant wird.
Für Ilmenau gilt eine Obergrenze von höchstens 30 Prozent des Prüfungsgesamtergebnisses, während Bochum etwa 20 Prozent der Bestehenspunkte als Maßstab nimmt; das sind zwei verschiedene Bezugsgrößen, die unterschiedliche Ergebnisse liefern. Zudem können sich Prozentsätze und Bedingungen ändern; der Stand dieses Artikels ist Oktober 2026 und dient nur als Ausgangspunkt für die eigene Recherche in den aktuellen Ordnungen.
Quellen und Stand
- Ruhr-Universität Bochum, Bau- und Umweltingenieurwesen: Leitfaden für Prüfungen: www.fbi.ruhr-uni-bochum.de (geprüft am 2026-10-01)
- Hochschule Kempten: Allgemeine Prüfungsordnung (APO) vom 26. Juli 2023: www.hs-kempten.de (geprüft am 2026-10-01)
- TU Ilmenau: Prüfungsordnung, Allgemeine Bestimmungen (Bachelor und Master): www.tu-ilmenau.de (geprüft am 2026-10-01)
- Universität Bamberg, Lehrstuhl für Medieninformatik: Bonuspunktesystem: www.uni-bamberg.de (geprüft am 2026-10-01)