Bewerbungsfristen fürs Wintersemester: Termine, Zulassung und Einschreibung im Überblick
Bewerbungsfristen fürs Wintersemester: Termine, Ablauf, Einschreibung
Wer sich fürs Wintersemester bewirbt, braucht je nach Studiengang unterschiedliche Fristen im Blick: Das Zentrale Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer folgt festen Daten, örtlich beschränkte und zulassungsfreie Studiengänge haben eigene Regeln. Diese Seite erklärt die wichtigsten Termine, zeigt ein konkretes Hochschulbeispiel und beschreibt, was nach der Zulassung zu tun ist.
Bewerbungsfristen fürs Wintersemester: Die Zentralen Termine
Für die vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beginnt die Bewerbungsphase des Zentralen Verfahrens am 27.04.2026. Wer sein Hochschulreifezeugnis vor dem 16.01.2026 erhalten hat, muss die Ausschlussfrist am 31.05.2026 einhalten; für alle anderen gilt die allgemeine Ausschlussfrist am 15.07.2026. Diese Daten beziehen sich ausschließlich auf Bewerbungen über hochschulstart.de im Zentralen Verfahren.
Ab dem 16.07.2026 schließt sich die Koordinierungsphase an. In diesem Zeitraum werden bis zum 20.08.2026 montags und donnerstags nachmittags gestaffelt Zulassungsbescheide bereitgestellt. Wer einen Bescheid erhält, muss die darin genannte Annahmefrist genau beachten. Zulassungsangebot annehmen sollte man erst nach eingehender Prüfung aller vorliegenden Bescheide, weil im Zentralen Verfahren mehrere Bescheide nacheinander eintreffen können.
Für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer wie Informatik, Biologie oder Psychologie legt jede teilnehmende Hochschule den Beginn der Bewerbungsphase eigenständig fest. hochschulstart.de nennt auch für diese Gruppe den 15.07.2026 als allgemeine Bewerbungsfrist und verweist bei abweichenden Einreichfristen ausdrücklich auf die einzelne Hochschule. Wer sich für solche Fächer interessiert, sollte daher zusätzlich auf der Website der gewünschten Hochschule nach den dort geltenden Daten schauen.
Für zulassungsfreie Studiengänge nennt diese Übersicht keine Einschreibfristen. Es lohnt sich deshalb, frühzeitig zu klären, welche Kategorie für den Wunschstudiengang zutrifft, und die dazu passenden Fristen bei hochschulstart.de oder der jeweiligen Hochschule zu ermitteln und schriftlich festzuhalten.

Örtliche oder bundesweite Zulassungsbeschränkung: Wo bewerbe ich mich?
Stehen bei einem Studiengang weniger Plätze zur Verfügung als nachgefragt werden, gilt er als zulassungsbeschränkt. Ob die Beschränkung örtlich oder bundesweit gilt, entscheidet darüber, an wen die Bewerbung zu richten ist.
Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung ist eine fristgerechte Bewerbung direkt bei der jeweiligen Hochschule zwingend erforderlich. Bei bundesweiter Beschränkung läuft die Bewerbung dagegen nicht über die Hochschule, sondern über die Stiftung für Hochschulzulassung. Für sportwissenschaftliche oder künstlerische Studiengänge kommt nach dem Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz meist zusätzlich eine Eignungsprüfung hinzu, die vor einer Zulassung bestanden werden muss.
| Merkmal | Örtliche Zulassungsbeschränkung | Bundesweite Zulassungsbeschränkung |
|---|---|---|
| Wer bewirbt sich wo | Direkt bei der Hochschule | Bei der Stiftung für Hochschulzulassung |
| Zusatzverfahren | Ggf. Eignungsprüfung bei sport- oder kunstwiss. Fächern | Ggf. Eignungsprüfung bei sport- oder kunstwiss. Fächern |
| Beispielfächer | Informatik, Biologie, Psychologie | Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie |
Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz bietet ergänzend ein gebührenfreies Orientierungsangebot zur Studienwahl an. Der Test lässt sich in rund einer Viertelstunde durchführen und liefert danach eine Auswertung mit Studiengängen, die zum eigenen Profil passen. Dieses Angebot steht unabhängig von einer konkreten Bewerbung zur Verfügung und richtet sich an Personen, die bei der Studienentscheidung noch Orientierung suchen. Wer sich noch nicht auf einen Studiengang festgelegt hat, kann den Test nutzen, bevor er sich mit konkreten Fristen und Verfahren befasst.
Zulassungsbescheid richtig prüfen hilft dabei, keine der genannten Fristen zu übersehen und Fehler im Bescheid rechtzeitig zu melden. Wer alle Angaben sorgfältig kontrolliert, ist besser auf die nächsten Schritte vorbereitet.
Beispiel Freie Universität Berlin: Fristen fürs Wintersemester 2026/27
Das Beispiel der Freien Universität Berlin zeigt, wie unterschiedlich die Bewerbungsfristen je nach Bewerbergruppe und Studiengang ausfallen können. Die folgenden Angaben gelten ausschließlich für das Wintersemester 2026/2027 an der FU Berlin und lassen sich nicht auf andere Hochschulen übertragen.
Bei zulassungsbeschränkten Fachsemestern gilt ein Bewerbungsfenster vom 01.06.2026 bis zum 15.07.2026. Ab Mitte August 2026 stellt die FU Berlin die Zulassungsbescheide bereit; welche Fristen zur Annahme des Studienplatzes und zur Immatrikulation gelten, ist dem jeweiligen Bescheid zu entnehmen. Bei Fachsemestern ohne Zulassungsbeschränkung beginnt der Bewerbungszeitraum ebenfalls am 01.06.2026, endet aber erst am 01.09.2026. Bescheide zur Immatrikulation werden in diesem Fall fortlaufend während des Bewerbungszeitraums bereitgestellt, sodass Bewerberinnen und Bewerber nicht bis zum Ende der Frist auf eine Rückmeldung warten müssen.
Eigene Regelungen gelten für Alt-Abiturientinnen und Alt-Abiturienten mit einem Hochschulreifedatum vor dem 16.01.2026: Für sie läuft die Bewerbung über hochschulstart.de vom 28.04.2026 bis 31.05.2026. Neu-Abiturientinnen und Neu-Abiturienten mit einem späteren Hochschulreifedatum können sich ebenfalls über hochschulstart.de bewerben, allerdings bis zum 15.07.2026. Für höhere Fachsemester über das eigene Portal der FU Berlin gilt der Zeitraum 01.06.2026 bis 15.07.2026.
Rückmeldung zum Semester ist ein Vorgang, der klar von der Erstbewerbung zu unterscheiden ist: Sie betrifft bereits eingeschriebene Studierende, die ihren Platz für ein folgendes Semester bestätigen, und läuft über ein gesondertes Verfahren. Wer sich hingegen zum ersten Mal für ein Studium an der FU Berlin bewirbt, nutzt ausschließlich die oben genannten Bewerbungsfristen und ist nicht am Rückmeldeverfahren beteiligt.
Einschreibung nach der Zulassung: Was gilt nach dem Bescheid?
Nach dem Erhalt eines Zulassungsbescheids folgt als nächster Schritt die Immatrikulation. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hält auf ihrer Einschreibungsseite fest, dass vollständige Unterlagen zwingend innerhalb der geltenden Fristen vorliegen müssen. Der Studierendenstatus entsteht erst nach Abschluss der Immatrikulation; der Zulassungsbescheid allein genügt dafür nicht. Wer die Einschreibefrist versäumt, riskiert den Verlust des zugewiesenen Studienplatzes.
Je nach Bewerbergruppe erfolgt die Einschreibung postalisch oder, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, per E-Mail. Die konkrete Form ist dem Immatrikulationsantrag zu entnehmen. Die Einschreibung in zulassungsbeschränkte Fächer und Masterstudiengänge ist erst nach einer erfolgreichen Zulassung möglich; ohne vorangegangene Zulassung kann keine Immatrikulation stattfinden.
Für zulassungsfreie Fächer gilt an der FAU: Die Online-Anmeldung fürs Wintersemester 2026/27 ist nur bis zum 30. September 2026 möglich. Wer sich nach diesem Termin einschreiben möchte, muss den Immatrikulationsantrag ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und an die Studierendenverwaltung senden. Diese Regelung gilt laut Quelle ausdrücklich nur für zulassungsfreie Fächer an der FAU; für andere Hochschulen sind deren eigene Angaben maßgeblich. Es empfiehlt sich daher, die Einschreibeseite der jeweiligen Hochschule frühzeitig zu prüfen.
Eine verpasste Immatrikulationsfrist bedeutet meist den Verlust des Studienplatzes. Wer unsicher ist, ob eine Frist noch eingehalten werden kann, sollte frühzeitig die Studierendenverwaltung der jeweiligen Hochschule kontaktieren und den weiteren Ablauf dort erfragen.
Nach der Bewerbung: Koordinierungsphase, Bescheide und nächste Schritte
Nach dem Ende der Bewerbungsphase im Zentralen Verfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge beginnt am 16.07.2026 die Koordinierungsphase. In dieser Phase werden bis zum 20.08.2026 gestaffelt Zulassungsbescheide bereitgestellt, und zwar montags und donnerstags nachmittags. Wer ein Angebot erhält, muss die im jeweiligen Bescheid genannte Frist zur Annahme genau beachten.
Bei Hochschulen wie der FU Berlin werden Bescheide für zulassungsbeschränkte Fachsemester ab Mitte August 2026 bereitgestellt. Für zulassungsfreie Fachsemester kommen die Bescheide dort fortlaufend während des Bewerbungszeitraums. Wer sich bei mehreren Hochschulen oder für mehrere Studiengänge beworben hat, kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene Bescheide erhalten; alle Annahmefristen sollten deshalb schriftlich festgehalten werden.
Bewerbungen bei hochschulstart priorisieren wirkt sich darauf aus, in welcher Reihenfolge die Zulassungsangebote im Zentralen Verfahren ausgesprochen werden. Wer mehrere Studiengänge über hochschulstart.de beantragt hat, sollte die Rangfolge daher bewusst und sorgfältig festlegen.
Wer mehrere Zulassungsangebote erhält, sollte die Fristen im jeweiligen Bescheid genau lesen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Offene Fragen lassen sich direkt bei hochschulstart.de oder bei der Studienberatung der gewünschten Hochschule klären.

Bewerbung fürs Wintersemester: Schritt für Schritt zum Studienplatz
Die Bewerbung fürs Wintersemester lässt sich in drei übersichtliche Schritte einteilen, die aufeinander aufbauen.
Schritt 1: Zunächst ist zu prüfen, ob der gewünschte Studiengang bundesweit zulassungsbeschränkt, örtlich zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Davon hängt ab, ob die Bewerbung über hochschulstart.de oder direkt bei der Hochschule einzureichen ist, und welche Fristen dabei gelten. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, sich am falschen Ort oder zu spät zu bewerben.
Schritt 2: Sobald der Bewerbungsweg feststeht, notiert man die passende Bewerbungsfrist. Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern stehen die Daten bei hochschulstart.de; bei örtlich beschränkten oder zulassungsfreien Fächern sind die Fristen auf der Website der jeweiligen Hochschule zu finden. Wer mehrere Hochschulen im Blick hat, legt am besten eine übersichtliche Liste aller relevanten Termine an.
Schritt 3: Nach einer erfolgreichen Zulassung gilt es, die Einschreibefrist einzuhalten und alle verlangten Unterlagen fristgerecht einzureichen. Erst nach Abschluss der Immatrikulation entsteht der Studierendenstatus. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust des Studienplatzes.
Bewerbungsunterlagen zusammenstellen gelingt leichter mit einer Checkliste, auf der alle geforderten Dokumente vermerkt sind. Welche Unterlagen im eigenen Fall verlangt werden, ist den Angaben der jeweiligen Hochschule zu entnehmen. Auf der Nachbarseite zur Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen finden sich weiterführende Hinweise dazu.
Quellen und Stand
- Quelle: hochschulstart.de, Termine und Fristen des Zentralen Verfahrens: www.hochschulstart.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz, Zulassungsverfahren: www.hochschulkompass.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Freie Universität Berlin, Fristen im Studium: www.fu-berlin.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Einschreibung: www.fau.de (geprüft am 2026-09-16)