BAföG-Rückzahlung mit Rate, Frist und Nachlass berechnen
BAföG-Rückzahlung berechnen: Rate, Frist und Nachlass im Überblick
Dieser Überblick zeigt, welcher Darlehensanteil zurückzuzahlen ist, welche Rate und welcher Beginn belegt sind und wie Sie Freistellung sowie Nachlass prüfen.
Was wirklich fällig wird: Der halbe Fördersatz
BAföG-Rückzahlung planen heißt vor allem, den Darlehensanteil und seine Obergrenze von 10.010 Euro richtig einzuschätzen. Nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 1 BAföG wird der monatliche Förderungsbetrag, vorbehaltlich des Absatzes 3, zur Hälfte als Darlehen geleistet. Das Merkblatt von bafög.de ergänzt: Zurückzuzahlen ist nur dieser Darlehensanteil; er ist zinsfrei und derzeit auf höchstens 10.010 Euro begrenzt. Der Stand des Merkblatts ist der 15.07.2024.
Ermitteln Sie für eine eigene Prüfung zunächst den Förderungsbetrag und berechnen Sie daraus die Hälfte. Vergleichen Sie dieses Ergebnis anschließend mit der im Merkblatt genannten Obergrenze. Die Angaben im Rückzahlungsbescheid und in den offiziellen Unterlagen zeigen, welche Werte für den persönlichen Fall verwendet werden.
Bei einer offenen Frage zur persönlichen Rückzahlung lassen sich Förderungsbetrag, Darlehensanteil und Bescheidangaben anhand der offiziellen Unterlagen prüfen. So wird nicht der gesamte Förderungsbetrag mit dem zurückzuzahlenden Darlehensanteil verwechselt.

Monatsrate und Starttermin der Rückzahlung
Grundlagen der BAföG-Rückzahlung: die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Für Ausbildungen an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule bestimmt Paragraf 18 Absatz 4 BAföG diesen Zeitpunkt. Nach Paragraf 18 Absatz 3 Satz 1 sind gleichbleibende Monatsraten von mindestens 130 Euro vorgesehen; die Rückzahlung erfolgt innerhalb von höchstens 20 Jahren.
- Mindestens 130 Euro als monatliche Rate
- In der Regel 390 Euro für drei Monate zusammen
- Beginn fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer
- Bundesverwaltungsamt in Köln als zuständige Stelle
Das Merkblatt zur Darlehensrückzahlung nennt für drei Monate zusammen in der Regel 390 Euro. Prüfen Sie im Rückzahlungsbescheid den dort genannten Betrag und Zahlungszeitpunkt.
Paragraf 18 Absatz 9 BAföG bestimmt, dass das Bundesverwaltungsamt den Rückzahlungsbescheid erteilt. Das Merkblatt nennt dafür 50728 Köln. Ermitteln Sie das Ende der Förderungshöchstdauer aus den eigenen Unterlagen und gleichen Sie es mit dem Bescheid ab.
Freistellung bei niedrigem Verdienst nutzen
KfW-Studienkredit kommt für manche als Alternative infrage, wenn das Einkommen die Freistellungsgrenze bereits übersteigt. Für die BAföG-Rückzahlung regelt Paragraf 18a Absatz 1 Satz 1 eine Freistellung auf Antrag während der Rückzahlungsfrist. Sie greift, soweit das monatliche Einkommen 1.690 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Die Freistellung wird nicht automatisch gewährt.
Vergleichen Sie das monatliche Einkommen mit diesem Betrag und stellen Sie bei entsprechender Prüfung einen Antrag. Die Regel bezieht sich auf die Rückzahlungsfrist nach Paragraf 18 Absatz 3 Satz 1. Aus den genannten Beträgen ergibt sich keine automatische Freistellung.
Nach Paragraf 18a Absatz 1 Satz 2 erhöht sich der Betrag für Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner um 850 Euro. Für jedes Kind der Darlehensnehmenden kommen 770 Euro hinzu. Prüfen Sie anhand der gesetzlichen Voraussetzungen, ob diese Erhöhungen einzubeziehen sind. Bei unklaren Angaben kann die persönliche Berechnung anhand der offiziellen Unterlagen geprüft werden.
Nachlass bei früherer Tilgung sichern
Rückzahlungsnachlass prüfen lohnt sich vor jeder vorzeitigen Zahlung, weil schon 475 Euro auf einmal für eine Teilablösung reichen können. Paragraf 18 Absatz 10 Satz 1 und 2 BAföG ermöglicht eine vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung. Auf Antrag wird ein Nachlass auf die verbleibende Darlehensschuld gewährt. Das Merkblatt zur Darlehensrückzahlung nennt ebenfalls Paragraf 18 Absatz 10 BAföG und einen prozentualen Nachlass.
Die Höhe des Nachlasses weist das Merkblatt den Informationsseiten des Bundesverwaltungsamts zu. Das Quellenmaterial enthält keine konkrete Prozentzahl. Prüfen Sie deshalb die gesonderte Nachlasstabelle des Bundesverwaltungsamts, bevor Sie einen Betrag für eine vorzeitige Zahlung zugrunde legen.
Die Seite des Bundesverwaltungsamts nennt außerdem Paragraf 6 und Paragraf 11 der Darlehensverordnung. Für eine Teilablösung ist eine Nachlassgewährung nicht möglich, wenn nicht mindestens 475,00 Euro in einer Summe eingezahlt werden. Prüfen Sie vor einer Zahlung Antrag, Mindestbetrag und Nachlasstabelle in den offiziellen Unterlagen.
Zentrale Werte im schnellen Vergleich
BAföG-Höchstsatz und Darlehensanteil sind zwei verschiedene Größen, nur der Darlehensanteil wird zurückgezahlt. Die Tabelle ordnet die belegten Kennzahlen. Das Merkblatt nennt für die Obergrenze derzeit maximal 10.010 Euro und trägt den Stand 15.07.2024.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Darlehensanteil | Hälfte des Förderungsbetrags |
| Obergrenze | Derzeit maximal 10.010 Euro |
| Monatsrate | Mindestens 130 Euro |
| Quartalsrate | In der Regel 390 Euro für drei Monate zusammen |
| Rückzahlungsbeginn | Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer |
| Mindestbetrag für Teilablösung | 475 Euro in einer Summe |
Die gesetzliche Monatsrate beträgt mindestens 130 Euro. Ergänzend nennt das Merkblatt in der Regel 390 Euro für drei Monate zusammen. Der Rückzahlungsbeginn liegt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Bei einer Teilablösung ist für einen Nachlass der auf der BVA-Seite genannte Mindestbetrag zu beachten.
Vergleichen Sie Darlehensanteil, Obergrenze, Beginn und Bescheidangaben mit den eigenen Unterlagen. Eine Nachlass-Prozentzahl lässt sich dieser Tabelle nicht entnehmen; dafür verweist das Merkblatt auf die Informationsseiten des Bundesverwaltungsamts.

Schritt-für-Schritt-Rechenbeispiel
BAföG-Antrag im Überblick zeigt, wie der Förderungsbetrag entsteht, aus dem sich später der Darlehensanteil berechnet. Das folgende Beispiel ist selbst gerechnet und keine amtliche Zahl. Angenommen, der gesamte Förderungsbetrag beträgt 18.000 Euro. Da der monatliche Förderungsbetrag nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 1 zur Hälfte als Darlehen geleistet wird, setzt das Beispiel 9.000 Euro als Darlehensanteil an. Dieser Wert wird mit der im Merkblatt genannten Obergrenze von 10.010 Euro verglichen.
- Darlehensanteil ermitteln: 18.000 Euro durch zwei ergeben im Beispiel 9.000 Euro.
- Ratenzahl überschlagen: 9.000 Euro durch 130 Euro ergeben rund 69,23 Monatsraten; für die vollständige Tilgung setzt das Beispiel 70 Raten an.
- Freistellung prüfen: Das monatliche Einkommen wird mit dem Betrag aus Paragraf 18a verglichen; mögliche Erhöhungen werden nur bei den dort genannten Voraussetzungen einbezogen.
Im Beispiel liegt der errechnete Darlehensanteil unter 10.010 Euro. Die Rechnung verwendet deshalb 9.000 Euro. Die Division durch 130 Euro ist nur ein Überschlag. Für die persönliche Zahlungsplanung ist der Rückzahlungsbescheid zu prüfen.
Für die Freistellung wird das Einkommen nach Paragraf 18a Absatz 1 geprüft. Ein Antrag ist erforderlich. Der gesetzliche Betrag von 1.690 Euro und die Grenze von 42 Euro gehören zu dieser Prüfung; für die im Gesetz genannten Personen und Kinder erhöhen sich die Beträge. Bei Unsicherheiten halten Sie Rücksprache mit dem Bundesverwaltungsamt.
Quellen und Stand
- Gesetze im Internet: BAföG, Paragraf 17, Art der Ausbildungsförderung: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- Gesetze im Internet: BAföG, Paragraf 18, Rückzahlung der Darlehen nach Paragraf 17: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- Gesetze im Internet: BAföG, Paragraf 18a, Freistellung wegen geringen Einkommens: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- bafög.de: Merkblatt Darlehensrückzahlung, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.xn -bafg-7qa.de (geprüft am 2026-09-17)
- Bundesverwaltungsamt: Vorzeitige Rückzahlung des BAföG-Darlehens: www.bva.bund.de (geprüft am 2026-09-17)