Kannst du im laufenden Semester den Studiengang wechseln?

Wechsel im Semester: Was beim Zeitpunkt zählt

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026 · Studiengang wechseln

Ein Studiengangwechsel wirkt meist erst zum nächsten Semester; die genaue Regel legt jede Hochschule selbst fest. Der Zeitpunkt des Wechsels bestimmt, was mit Rückmeldung, Prüfungen, Semesterbeitrag und BAföG passiert. Bonn, Regensburg, Bielefeld und Freiburg zeigen, wie unterschiedlich diese Regeln ausfallen.

Geht ein Wechsel im laufenden Semester überhaupt?

Wechseln kannst du meist nur zum nächsten Semester, nicht mitten im laufenden; die Regel steht an der Hochschule, die sie vorgibt. Der Überblick unten zeigt, wie sich die Vorgaben zwischen Bonn, Regensburg, Bielefeld und Freiburg unterscheiden.

Die Universität Bonn verlangt für den Wechsel zum nächsten Semester einen Antrag innerhalb der Einschreibungsfrist. Vorher musst du dich durch Zahlung des Sozialbeitrags zurückgemeldet haben.

Die Universität Regensburg knüpft den Studiengangwechsel an die veröffentlichten Fristen. Der Antrag ist grundsätzlich nur während der Rückmelde- oder Einschreibtermine möglich, und er wirkt im nächsten Semester. Rückwirkend für abgeschlossene Semester geht er nicht.

Daraus folgt vorsichtig: Mitten im Semester bleibst du im alten Studiengang eingeschrieben, bis die Umschreibung greift. Welche Frist gilt, erfährst du bei deiner Hochschule zuerst. Ausnahmen regelt allein deine Hochschule, deshalb klärst du die Regeln bei der zuständigen Stelle vor Ort. Stehen im laufenden Semester noch Klausuren an, fragst du im Prüfungsamt nach, ob ein Rücktritt von der Prüfung noch möglich ist; wie das Merkblatt der Universität Freiburg für Mathematik zeigt, ist die Abmeldung an Fristen gebunden.

Studiengang mitten im Semester wechseln: der Ablauf in drei Schritten

Welche Fristen zählen für den Wechsel zum nächsten Semester?

Bei der Universität Bonn beginnt der Weg bei zulassungsbeschränkten Fächern mit der Bewerbung. Erst wenn der Zulassungsbescheid vorliegt, folgt die Umschreibung innerhalb der Einschreibungsfrist aus diesem Bescheid. Bonn verlangt außerdem die Rückmeldung durch Zahlung des Sozialbeitrags vor dem Antrag.

Bei der Universität Regensburg stellst du den Antrag bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erst nach Bewerbung und Zulassung. Der Antrag kann grundsätzlich nur während der Rückmelde- oder Einschreibtermine gestellt werden und wirkt im nächsten Semester.

Die folgende Übersicht fasst die Fälle aus Bonn und Regensburg zusammen, jeweils mit dem Namen der Hochschule.

Tabelle: Fall, Was zuerst, Was dann
FallWas zuerstWas dann
zulassungsfreies FachRückmeldung per Sozialbeitrag (Bonn)Antrag innerhalb der Einschreibungsfrist (Bonn)
zulassungsbeschränktes FachBewerbung und Zulassung (Bonn und Regensburg)Umschreibung innerhalb der Einschreibungsfrist aus dem Zulassungsbescheid (Bonn); Antrag erst danach (Regensburg)
Rückmeldung noch offenRückmeldung abschließen (Bonn)Antrag nur in den Rückmelde- oder Einschreibterminen stellen (Regensburg)

Ist der Termin schon vorbei, informierst du dich unter Rückmeldefrist verpasst über die nächsten Schritte.

Ergänzend gilt: Hochschulsemester und Fachsemester unterscheiden sich, und die Zählung findest du auf der Seite zum Hochschulsemester berechnen.

Prüfungen und Semesterbeitrag im alten Fach

Die Universität Freiburg hat für die Mathematik-Studiengänge ein Merkblatt vom 12.03.2025 veröffentlicht. Darin steht, dass mit Anmeldung und Zulassung zu einer Prüfung ein Prüfungsrechtsverhältnis entsteht, das in der Regel erst mit Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen endet. Nach diesem Merkblatt endet es in der Regel nicht durch Exmatrikulation oder Studiengangwechsel. Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nach diesem Merkblatt nur in den dort genannten Fristen möglich. Ein nicht genehmigter Rücktritt gilt dort als nicht bestanden. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich auf Freiburg und dieses Merkblatt, nicht auf alle Studiengänge.

Bielefeld nennt eigene Stichtage für den Semesterbeitrag. Den Studierendenwerksbeitrag erstattet das Studierendensekretariat dort nur bis zum 15.05. beziehungsweise 15.11., und zwar nur dann, wenn bis dahin keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden oder ein Zulassungsbescheid einer anderen Hochschule vorliegt. Danach erfolgt keine Erstattung mehr. Den AStA-Beitrag erstattet Bielefeld nicht. Die Bielefelder Stichtage beziehen sich nur auf Bielefeld. Ob deine Hochschule andere Termine nennt, zeigt dir ihre eigene Seite.

Erfundenes Beispiel: Lena möchte im Mai in einen anderen Studiengang wechseln und hat im alten Fach noch zwei Klausuren angemeldet. Das Merkblatt aus Freiburg zeigt für die Mathematik, dass ein Studiengangwechsel das Prüfungsrechtsverhältnis in der Regel nicht beendet. Lena fragt deshalb vor dem Wechsel bei der zuständigen Stelle ihrer Hochschule nach, welche Regel dort für ihre angemeldeten Klausuren gilt, ob diese abgemeldet werden müssen und bis wann das möglich ist. Die zuständige Stelle ermittelt sie aus den offiziellen Unterlagen ihrer Hochschule. Lena notiert sich die Antwort schriftlich, damit sie beim Wechsel darauf zurückgreifen kann.

Vor dem Wechsel fragst du bei der zuständigen Stelle deiner Hochschule nach, welche angemeldeten Prüfungen abgemeldet werden müssen und bis wann das möglich ist. Die zuständige Stelle ermittelst du aus den offiziellen Unterlagen deiner Hochschule. Notiere dir die Antwort schriftlich, damit du sie beim Wechsel zur Hand hast.

Exmatrikulation mitten im Semester: Was Bielefeld regelt

Die Universität Bielefeld regelt den Fall so: Nach der Rückmeldung ins kommende Semester und nach Semesterbeginn ist eine Exmatrikulation nur zum Semesterende oder mit Tagesdatum möglich. Das Semester zählt dann als Hochschulsemester. Danach darf an der Hochschule keine Leistung mehr erbracht werden.

Für dich heißt das: Wer nach einer Exmatrikulation mitten im Semester noch eine Leistung plant, kann sie an der Universität Bielefeld nicht mehr erbringen. Wer sich zuerst exmatrikuliert, verliert den Status und kann sich ohne Zulassung nicht nahtlos umschreiben. Ob du danach ohne neue Zulassung wieder einsteigen kannst, prüfst du vorher bei deiner Hochschule.

Die Schritte zur Exmatrikulation stehen auf der Seite Exmatrikulation beantragen. Eine Umschreibung zum nächsten Semester kann deshalb eine Alternative sein, deren Regeln deine Hochschule festlegt. Vergleiche daher die Regeln deiner Hochschule mit denen aus Bielefeld, bevor du entscheidest.

Lege dir die Daten deiner Hochschule für Rückmeldung, Semesterbeginn und Semesterende nebeneinander. So erkennst du, ob eine Exmatrikulation überhaupt in dein Semester passt, bevor du den Antrag stellst.

Studiengang mitten im Semester wechseln: Prüfliste mit vier Punkten

Wie zählt der Zeitpunkt beim BAföG?

Beim BAföG hängt der Zeitpunkt am Fachsemester. Nach § 7 Abs. 3 BAföG gilt an Hochschulen der wichtige Grund nur bis zum Beginn des fünften Fachsemesters. Beim ersten Wechsel wird ein wichtiger Grund in der Regel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vermutet. Für einen unabweisbaren Grund nennt die Vorschrift diese Grenze nicht, und angerechnete Semester werden bei der Zählung abgezogen.

So gehst du beim Zählen vor:

  1. Zähle dein eigenes Fachsemester in dem Studiengang, den du bisher studierst.
  2. Ziehe die Semester ab, die die Hochschule auf den neuen Studiengang anrechnet.
  3. Vergleiche das Ergebnis mit der Grenze: beim ersten Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters, sonst bis zum Beginn des fünften Fachsemesters.
  4. Zeige dem zuständigen Amt den Wechsel an.
  5. Nenne den Grund für den Wechsel, damit das Amt ihn prüfen kann.

Die ausführliche Begründung findest du auf der Seite zum Fachrichtungswechsel im BAföG; hier geht es nur um den Zeitpunkt. Ob ein Grund anerkannt wird, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung im Einzelfall.

Grundlage dieser Angaben ist die Fassung von gesetze-im-internet.de vom 06.10.2026. Prüfe vor einer Entscheidung die aktuelle Fassung, denn diese Angabe gibt nur den Stand vom 06.10.2026 wieder, und zähle deine Fachsemester schriftlich nach.

Quellen und Stand

Soll jemand deinen Antrag, dein Anschreiben oder deine Arbeit vor der Abgabe noch auf Rechtschreibung, Ausdruck und Formatierung prüfen?

Datei hochladen

Häufige Fragen zum Studiengangwechsel mitten im Semester

Was muss ich in Bonn vor einem Antrag auf Studiengangwechsel erledigen?

Die Universität Bonn verlangt für den Wechsel zum nächsten Semester, dass du den Antrag innerhalb der Einschreibungsfrist stellst und dich vorher durch Zahlung des Sozialbeitrags zurückgemeldet hast. Bei einem zulassungsbeschränkten Fach gilt zuerst die Bewerbung, danach die Umschreibung innerhalb der Einschreibungsfrist aus dem Zulassungsbescheid.

Gilt in Regensburg ein Wechsel mitten im Semester?

Die Universität Regensburg nennt den Studiengangwechsel als Vorgang, der im nächsten Semester wirksam wird, wenn die veröffentlichten Fristen eingehalten werden. Der Antrag kann grundsätzlich nur in den Rückmelde- oder Einschreibterminen gestellt werden, und rückwirkende Umschreibungen für abgeschlossene Semester sind nicht möglich.

Bleiben angemeldete Prüfungen im alten Fach nach einem Wechsel bestehen?

Laut Merkblatt des Prüfungsamts des Mathematischen Instituts der Universität Freiburg vom 12.03.2025 endet das Prüfungsrechtsverhältnis in der Regel nicht durch Exmatrikulation oder Studiengangwechsel. Das Merkblatt gilt für die Mathematik-Studiengänge; ein nicht genehmigter Rücktritt zählt dort als nicht bestanden.

Erstattet die Universität Bielefeld den AStA-Beitrag bei einer Exmatrikulation?

Nein, laut Angabe der Universität Bielefeld wird der AStA-Beitrag nicht erstattet. Den Studierendenwerksbeitrag erstattet das Studierendensekretariat nur bis zum 15.05. beziehungsweise 15.11. und nur, wenn die dort genannten Bedingungen erfüllt sind.

Was passiert in Bielefeld, wenn ich mich nach der Rückmeldung mitten im Semester exmatrikulieren lassen will?

Nach der Rückmeldung ins kommende Semester und nach Semesterbeginn kann die Exmatrikulation laut Universität Bielefeld nur zum Semesterende oder mit Tagesdatum erfolgen. Das Semester zählt dann als Hochschulsemester, und nach der Exmatrikulation dürfen keine Leistungen mehr erbracht werden.

Wie zählt das BAföG den Zeitpunkt eines Fachrichtungswechsels?

Nach § 7 Abs. 3 BAföG in der Fassung von gesetze-im-internet.de vom 06.10.2026 wird an Hochschulen ein wichtiger Grund nur bis zum Beginn des fünften Fachsemesters berücksichtigt. Beim ersten Wechsel wird er in der Regel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vermutet, ein unabweisbarer Grund kennt diese Grenze nicht, und angerechnete Semester werden abgezogen.

Wer entscheidet, ob ein Grund beim BAföG-Fachrichtungswechsel anerkannt wird?

Ob ein Grund vorliegt, entscheidet nach § 7 Abs. 3 BAföG in der Fassung von gesetze-im-internet.de vom 06.10.2026 das Amt für Ausbildungsförderung im Einzelfall.

Unsere Partner