So prüfen Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Absage

Absage auf eine Praktikumsbewerbung: Gründe, Rechte und Fristen prüfen

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 16. September 2026 · Praktikum im Überblick

Diese Übersicht erklärt anhand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, welche Kriterien bei einer Ablehnung relevant sind. Sie erfahren, wie Sie mögliche Verstöße erkennen und welche Schritte Ihnen offenstehen.

Ziel und Geltungsbereich des AGG

§ 1 AGG benennt das Ziel, Benachteiligungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die Aufzählung dieser geschützten Merkmale ist abschließend. Sie gilt nach dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich auch bei Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz. § 7 AGG verbietet zudem, Beschäftigte wegen eines dieser Gründe zu benachteiligen; das erfasst auch Praktikumsbewerbungen.

Nach dem Anwendungsbereich des Gesetzes zählen Bewerberinnen und Bewerber um einen Praktikumsplatz zu den Beschäftigten. Eine Absage kann deshalb darauf geprüft werden, ob sie mit einem geschützten Merkmal zusammenhängt. Eine Ablehnung ist jedoch nicht allein deshalb eine Benachteiligung im Sinn des Gesetzes. Entscheidend ist der Zusammenhang mit einem der in § 1 AGG genannten Gründe.

Eine Bewerbung für ein Praktikum verbessern bleibt unabhängig von der Prüfung einer möglichen Benachteiligung sinnvoll. Dabei können die eigenen Angaben mit den Anforderungen einer neuen Ausschreibung abgeglichen werden.

Eine Absage für eine Bewerbung formulieren kann Anlass geben, ihren Wortlaut auf einen möglichen Bezug zu einem geschützten Merkmal zu prüfen.

Absage auf eine Praktikumsbewerbung einordnen: der Ablauf in drei Schritten

Benachteiligungsverbot bei Praktikumsabsagen

§ 7 AGG enthält das Benachteiligungsverbot für Beschäftigte. Es betrifft eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG aufgeführten Grundes. Der Gesetzestext erfasst auch den Fall, dass die handelnde Person das Vorliegen eines solchen Grundes lediglich annimmt.

Vereinbarungsregelungen, die diesem Verbot widersprechen, sind nach § 7 AGG unwirksam. Eine Benachteiligung durch Arbeitgeber oder Beschäftigte ist dort außerdem als Verletzung vertraglicher Pflichten eingeordnet.

Für Praktikumsbewerbungen ist entscheidend, dass Bewerbende nach dem Anwendungsbereich des Gesetzes als Beschäftigte gelten. Deshalb umfasst das Verbot auch eine Absage auf eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz. Es folgt daraus nicht, dass ein Praktikumsgeber jede Absage begründen muss.

Ein Motivationsschreiben für die Bewerbung schreiben kann ein nächster praktischer Schritt sein. Prüfen Sie dabei den Text auf seine eigene Aussage und bereiten Sie parallel die Absage sowie vorhandene Unterlagen für eine mögliche Prüfung vor.

Entschädigung und Frist nach § 15 AGG

§ 15 AGG regelt Schadensersatz und Entschädigung bei einer Pflichtverletzung. Der Arbeitgeber muss den daraus entstandenen Schaden ersetzen, sofern er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für einen immateriellen Schaden können Beschäftigte eine angemessene Geldentschädigung verlangen.

Bei einer Nichteinstellung begrenzt § 15 AGG die Entschädigung auf höchstens drei Monatsgehälter, wenn die Person auch ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wäre. Ein Anspruch ist schriftlich innerhalb von zwei Monaten geltend zu machen; bei einer Bewerbung läuft diese Frist ab Zugang der Ablehnung.

Tabelle: Voraussetzung, Folge, Frist
VoraussetzungFolgeFrist
Nichteinstellung; auch ohne Benachteiligung keine EinstellungGeldentschädigung bis zu drei MonatsgehälternKeine eigene Frist, aber dieselben zwei Monate
Möglicher Anspruch bei einer BewerbungSchriftlich geltend machenZwei Monate ab Zugang der Ablehnung

Prüfen Sie den Zugang der Ablehnung und halten Sie den schriftlichen Schritt fest. Die Tabelle ersetzt keine Prüfung, ob ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt.

Ein Jobangebot höflich ablehnen ist von der Prüfung eines möglichen Anspruchs zu trennen. Bei einer Praktikumsabsage können Sie zunächst den Wortlaut sichern und anschließend entscheiden, ob Sie einen möglichen Anspruch schriftlich geltend machen oder die nächste Bewerbung vorbereiten.

Indizien und Beweislast im Streitfall

§ 22 AGG regelt die Beweislast im Streitfall. Beweist eine Partei Indizien, aus denen sich eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lässt, muss die andere Partei beweisen, dass kein Verstoß gegen die Schutzbestimmungen vorlag.

Die Beweislastumkehr erleichtert abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern die Gegenwehr gegen eine vermutete diskriminierende Absage. Sie müssen zunächst Indizien beweisen, nicht den vollständigen Nachweis einer Benachteiligung führen. Anschließend muss der Praktikumsgeber die fehlende Diskriminierung darlegen und beweisen.

  • Auffällige zeitliche Zusammenhänge können ein Indiz sein.
  • Eine Stellenausschreibung kann durch Formulierungen mit Bezug auf ein geschütztes Merkmal ein Indiz enthalten.
  • Zunächst genügt ein Indizienbeweis statt eines vollen Beweises für die Benachteiligung.
  • Danach trägt der Praktikumsgeber die Beweislast für die fehlende Diskriminierung.

Maßgeblich ist, ob die bewiesenen Indizien eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals vermuten lassen. Bloße Unzufriedenheit mit einer Absage reicht dafür nicht aus.

Werkstudent oder Praktikant richtig einordnen: Für Praktikumsbewerbungen ist hier entscheidend, dass Bewerberinnen und Bewerber nach dem Anwendungsbereich des AGG als Beschäftigte gelten.

Geschützte Merkmale nach § 1 AGG

§ 1 AGG nennt die geschützten Merkmale abschließend. Dazu zählen sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht sowie Rasse oder ethnische Herkunft. Nur diese Merkmale bilden die Grundlage für die weiteren Schutzvorschriften des Gesetzes.

Der Zugang zu Beschäftigung liegt im Anwendungsbereich des AGG. Ausdrücklich eingeschlossen sind Bewerbungsverfahren für einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz. Deshalb kann bei einer Praktikumsabsage geprüft werden, ob ein Bezug zu einem der genannten Merkmale erkennbar ist.

Ein anderer Grund wird durch die Liste nicht allein als Benachteiligung nach § 1 AGG eingeordnet. Entscheidend bleibt der mögliche Zusammenhang mit einem geschützten Merkmal.

Werkstudent, Minijob und Praktikum unterscheiden kann bei der Suche nach weiteren Möglichkeiten helfen. Für Bewerbungen um einen Praktikumsplatz erfasst das AGG Bewerbende im Anwendungsbereich als Beschäftigte.

Absage auf eine Praktikumsbewerbung einordnen: Prüfliste mit vier Punkten

Drei Schritte nach einer Praktikumsabsage

Prüfen Sie zuerst, ob der Wortlaut der Absage auf einen Zusammenhang mit einem in § 1 AGG geschützten Merkmal hindeutet. Dazu gehören etwa Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion oder Weltanschauung sowie Rasse oder ethnische Herkunft. Der bloße Zugang einer Absage genügt dafür nicht.

Sichern Sie anschließend mögliche Indizien nach § 22 AGG. Dazu können die Absage, die Stellenausschreibung und Unterlagen mit einem auffälligen zeitlichen Zusammenhang gehören. Auch eine Formulierung in der Ausschreibung, die ein geschütztes Merkmal anspricht, kann ein Indiz sein.

Lassen die Indizien eine Benachteiligung vermuten, muss die andere Partei darlegen und beweisen, dass kein Verstoß gegen die Schutzvorschriften vorlag. Prüfen Sie danach den Zugang der Ablehnung. Ein möglicher Anspruch nach § 15 AGG ist bei einer Bewerbung innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend zu machen. Sie können stattdessen auch die nächste Bewerbung vorbereiten.

Diese Seite ordnet die gesetzlichen Punkte ein. Im Zweifel kann eine Rechtsberatung oder Antidiskriminierungsstelle helfen. Für die nächsten Schritte verweisen die Nachbarseiten auf die Bewerbung für ein Praktikum und auf die Absage für eine Bewerbung.

Quellen und Stand

Der vollständige Titel zu „So prüfen Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Absage“ lautet „Rechtliche Gründe für eine Absage beim Praktikum“.

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Häufige Fragen zur Absage auf eine Praktikumsbewerbung

Was ist das Hauptziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes?

§ 1 AGG soll Benachteiligungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexüllen Identität verhindern oder beseitigen. Der Anwendungsbereich erfasst ausdrücklich auch Bewerbungen für Ausbildungs- oder Praktikumsplätze.

Gilt das Benachteiligungsverbot auch für Praktikanten?

Ja, da Personen, die um einen Praktikumsplatz bewerben, gesetzlich wie Beschäftigte behandelt werden. Das Verbot nach Paragraf 7 AGG erfasst daher auch die Phase der Bewerbung und die darauffolgende Absage.

Wie hoch kann die Entschädigung bei einer diskriminierenden Absage maximal sein?

Bei einer Nichteinstellung darf die Geldentschädigung für einen immateriellen Schaden drei Monatsgehälter nicht übersteigen. Voraussetzung ist, dass die Person auch bei einer benachteiligungsfreien Auswahl nicht eingestellt worden wäre.

Innerhalb welcher Frist muss ein Anspruch geltend gemacht werden?

Ein Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Bei einer Bewerbung beginnt die Frist mit dem Zugang der Ablehnungsentscheidung.

Wer trägt die Beweislast, wenn Indizien für Diskriminierung vorliegen?

Beweist eine Partei Indizien, die eine Benachteiligung vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorlag.

Sind politische Meinungen durch das AGG geschützt?

Nein, die Liste der geschützten Merkmale in Paragraf 1 AGG ist abschließend. Politische Einstellungen sind nicht darunter aufgeführt und genießen daher keinen direkten Schutz durch diese spezifische Bestimmung.

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