Dauer eines Praktikums: Grenzen und Vorgaben verstehen

Praktikumsdauer: wie lange ein Praktikum dauern muss

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 16. September 2026 · Praktikum im Überblick

Die Quellen nennen für Praktika unter anderem drei Monate, zwölf Wochen, sechs Wochen und vier Wochen. Welche Dauer gilt, richtet sich nach der Praktikumsform und gegebenenfalls nach der maßgeblichen Hochschulordnung.

Gesetzliche Grundlagen und zeitliche Grenzen

Nach Paragraph 22 Absatz 1 MiLoG gelten die Zeitgrenzen für bestimmte Praktikumsformen. Praktikantinnen und Praktikanten werden grundsätzlich wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt, wenn keine Ausnahme eingreift. Ein freiwilliges Praktikum zur Orientierung vor einer Berufsausbildung oder vor einem Studium fällt bei einer Dauer von höchstens drei Monaten unter die genannte Ausnahme. Das gilt auch für ein Praktikum, das eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitet und höchstens drei Monate dauert. Bei dieser zweiten Variante darf zuvor kein gleiches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden haben.

Anders ist die Einordnung bei verpflichtenden Praktika, die auf Schulrecht, Hochschulrecht oder einer Ausbildungsordnung beruhen. Für sie nennt Paragraph 22 Absatz 1 MiLoG keine entsprechende Drei-Monats-Grenze innerhalb dieser Ausnahme. Daraus folgt jedoch keine einheitliche Dauer: Maßgeblich können die Anforderungen der jeweiligen Ordnung sein. Ein Beispiel ist die Praktikumsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Westsächsischen Hochschule Zwickau mit einem Mindestzeitraum von zwölf zusammenhängenden Wochen. Für den Ergänzungsbereich Medientheorie und -praxis am KIT nennt die Richtlinie mindestens sechs Wochen. Das Formular der Leibniz Universität Hannover nennt für das dort bezeichnete berufsfeldrelevante Praktikum mindestens vier Wochen.

Vergütung im Pflichtpraktikum prüfen: Die Einordnung als verpflichtendes oder freiwilliges Praktikum sollte dabei klar sein. Ein Vorpraktikum fürs Studium belegen: Prüfen Sie dafür die Vorgaben, die für das konkrete Vorhaben gelten. So lassen sich gesetzliche Zeitgrenzen und Anforderungen einer Ordnung getrennt betrachten, ohne aus einem einzelnen Hochschulbeispiel eine allgemeine Regel abzuleiten.

Praktikumsdauer richtig einordnen: der Ablauf in drei Schritten

Beispielhafte Mindestdauer an der WHZ

Die Praktikumsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Westsächsischen Hochschule Zwickau nennt ein konkretes Beispiel für eine Mindestdauer. Nach Paragraph 3 umfasst das Praxismodul die Tätigkeit in der Praxis und liegt im Bachelorstudium in der Regel im sechsten Semester. Die praktische Tätigkeit muss mindestens zwölf Wochen in einem zusammenhängenden Zeitraum umfassen. Diese Vorgabe beschreibt die Ordnung dieser Fakultät und ist keine allgemeine Mindestdauer für Pflichtpraktika an anderen Hochschulen.

Für die Berechnung des Zeitraums benennt die Ordnung einzelne Zeiten, die mitgezählt werden können. Dazu gehören Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten und betrieblich veranlasster Werksurlaub, soweit diese Zeiten auch als Beschäftigungszeiten im Einkommensteuerrecht gelten. Die oder der Studierende bleibt während des Praxismoduls Mitglied der Hochschule. Damit enthält die Ordnung sowohl eine Aussage zum Umfang als auch zur Behandlung bestimmter Unterbrechungen innerhalb des geforderten Zeitabschnitts.

Vor dem Antritt verlangt die Ordnung mindestens 90 ECTS-Punkte im jeweiligen Studiengang. Außerdem muss ein vollständig ausgefüllter und bestätigter Meldebogen beim Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten vorliegen. Ein Laborpraktikum frühzeitig einplanen: Ermitteln Sie in den offiziellen Unterlagen, welche Anforderungen für Ihr eigenes Modul gelten. Die zwölf Wochen aus Zwickau lassen sich nicht ohne Weiteres auf andere Ordnungen übertragen. Entscheidend ist jeweils, welche Praktikumsordnung für den Studiengang und das konkrete Praxismodul maßgeblich ist.

Sechs-Wochen-Modell am KIT

Die Praktikumsrichtlinien für Studierende im Ergänzungsbereich Medientheorie und -praxis am Karlsruher Institut für Technologie beschreiben ein Sechs-Wochen-Modell. Das Berufspraktikum ist dort eine Pflichtleistung und muss spätestens bei der Zulassung zur letzten Bachelorprüfungsleistung nachgewiesen werden. Die Richtlinie verlangt mindestens sechs Wochen. Vorgesehen ist die Durchführung in Vollzeit mit mindestens 35 Stunden pro Woche. Sie erlaubt auch eine studienbegleitende Umsetzung oder mehrere Blöcke, wenn der Gesamtumfang einem Vollzeitpraktikum von sechs Wochen entspricht. Ein zusammenhängender Block wird in der Richtlinie empfohlen.

Tabelle: Modell, Umfang, Beispiel
ModellUmfangBeispiel
Zusammenhängender BlockMindestens sechs Wochen Vollzeit mit mindestens 35 Stunden je WocheEin durchgehender Praktikumsabschnitt über sechs Wochen
Studienbegleitende AufteilungInsgesamt der Umfang von sechs Wochen VollzeitMehrere Praktikumsblöcke neben dem Studium

Für den erfolgreichen Abschluss sind ein Nachweis über eine mindestens sechswöchige Tätigkeit und ein schriftlicher Erfahrungsbericht von rund vier Seiten erforderlich. Das Praktikum wird mit 8 ECTS-Punkten ausgewiesen und zählt nicht zur Gesamtnote. Diese Angaben gelten für den genannten Ergänzungsbereich am KIT, nicht für alle Studiengänge des KIT oder anderer Hochschulen. Werkstudent, Minijob oder Praktikum gegenüberstellen: Prüfen Sie dabei getrennt, welche Anforderungen für die jeweilige Tätigkeit dokumentiert sind.

Kurzfristiger Einstieg an der LUH

Das Formular der Leibniz Universität Hannover für das berufsfeldrelevante Praktikum nennt einen Mindestumfang von vier Wochen. Es bezieht sich auf den fächerübergreifenden Bachelorstudiengang und auf Bereich C des Moduls Schlüsselkompetenzen. Für diesen im Formular bezeichneten Zusammenhang werden Zeitumfang und Leistungspunkte in zwei Stufen ausgewiesen. Die Angaben sind ein Beispiel aus diesem Formular und keine allgemeine Vorgabe für Praktika an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen.

  • Das berufsfeldrelevante Praktikum umfasst mindestens vier Wochen.
  • Für vier Wochen sind 5 Leistungspunkte vorgesehen.
  • Für acht Wochen sind 10 Leistungspunkte vorgesehen.
  • Die Zuordnung betrifft Bereich C des Moduls Schlüsselkompetenzen.

Die Bescheinigung verbindet damit einen Mindestzeitraum mit zwei konkret genannten Leistungspunktezahlen. Vier Wochen bilden den unteren Schwellenwert, ab dem das dort genannte Praktikum im Modul angerechnet wird. Acht Wochen sind im selben Formular mit einer anderen Zahl von Leistungspunkten verbunden. Mehr lässt sich aus dem Formular über eine allgemeine Dauerregel nicht ableiten.

Den Praktikumsvertrag vorab prüfen: Vergleichen Sie den vorgesehenen Zeitraum mit den Vorgaben der Unterlagen für Ihr Modul. Prüfen Sie auch, ob die Bezeichnung des Praktikums und der Studiengang mit dem Formular übereinstimmen. Wenn der Umfang oder die Anrechnung offen bleibt, ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen und klären Sie die Frage dort. So bleibt die Planung an den dokumentierten Anforderungen des konkreten Studiengangs ausgerichtet.

Regelungen zu Pausen und Aufteilungen

Für Feiertage und Fehlzeiten zeigt die Praktikumsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Westsächsischen Hochschule Zwickau ein konkretes Beispiel. Bei der dort verlangten praktischen Tätigkeit von mindestens zwölf zusammenhängenden Wochen werden Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten und betrieblich bedingter Werksurlaub mitgezählt, soweit diese Zeiten zugleich Beschäftigungszeiten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind. Diese Aussage betrifft die dortige Ordnung und kann nicht als Regel für andere Praktikumsordnungen verwendet werden.

Die Richtlinien des Ergänzungsbereichs Medientheorie und -praxis am KIT behandeln eine andere Frage: das Sechs-Wochen-Praktikum kann studienbegleitend oder in mehreren Blöcken stattfinden. Entscheidend bleibt dort, dass die Teile zusammen dem Umfang eines sechs Wochen dauernden Vollzeitpraktikums entsprechen. Die Richtlinie sieht in der Regel mindestens 35 Stunden pro Woche vor und empfiehlt einen Block. Damit beschreibt sie eine mögliche Aufteilung innerhalb dieses konkreten Bereichs.

Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum später prüfen: Halten Sie zunächst fest, welche Form in Ihren Unterlagen bezeichnet ist. Ermitteln Sie anschließend anhand der maßgeblichen Ordnung, ob ein zusammenhängender Zeitraum gefordert wird und wie dort Feiertage, Krankheit oder Werksurlaub gezählt werden. Bei offenen Fragen klären Sie die Behandlung mit der zuständigen Stelle. So wird die Dauer anhand der für das konkrete Praktikum dokumentierten Vorgaben geplant.

Praktikumsdauer richtig einordnen: Prüfliste mit vier Punkten

In drei Schritten zur korrekten Dauer

Prüfen Sie die Praktikumsdauer zuerst in Ihrer Prüfungs- oder Praktikumsordnung. Halten Sie fest, ob dort ein Mindestumfang steht und ob die Vorgabe für Ihr Studium, Ihr Modul oder Ihre Praktikumsform gilt. Bei freiwilligen Praktika kann zusätzlich Paragraph 22 Absatz 1 MiLoG wichtig sein: Die dort genannte Grenze von bis zu drei Monaten betrifft bestimmte Orientierungspraktika sowie bestimmte studien- oder ausbildungsbegleitende Praktika. Verpflichtende Praktika aufgrund einer Schul-, Hochschul- oder Ausbildungsordnung sind davon getrennt zu betrachten.

  1. Lesen Sie die für Sie geltende Prüfungs- oder Praktikumsordnung und notieren Sie die verlangte Mindestdauer.
  2. Prüfen Sie, ob die Ordnung einen zusammenhängenden Abschnitt verlangt oder eine Aufteilung neben dem Studium zulässt.
  3. Klären Sie mit der zuständigen Stelle, wie Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten und Werksurlaub behandelt werden.

Vergleichen Sie anschließend Ihre Planung mit den Anforderungen, bevor Sie den Zeitraum festlegen. Die Beispiele zeigen unterschiedliche Modelle: In der Praktikumsordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau ist ein zusammenhängender Abschnitt vorgesehen; die Richtlinie des KIT-MTP-Bereichs lässt unter ihren Bedingungen auch Blöcke oder eine studienbegleitende Durchführung zu. Vergütung im Pflichtpraktikum prüfen kann danach als nächster Schritt helfen. Ein Vorpraktikum fürs Studium belegen kann ebenfalls eine eigene Prüfung der einschlägigen Vorgaben erfordern.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zur Praktikumsdauer

Betrifft die Drei-Monats-Grenze des MiLoG auch Pflichtpraktika?

Nein. Praktika, die eine schulrechtliche, hochschulrechtliche oder Ausbildungsordnung vorschreibt, sind in Paragraph 22 Absatz 1 MiLoG gesondert von der Ausnahme erfasst. Für diese Ausnahme nennt der Paragraph keine Drei-Monats-Grenze.

Was passiert, wenn mein Praktikum länger als drei Monate dauert?

Überschreitet ein freiwilliges Orientierungspraktikum oder ein studienbegleitendes Praktikum die jeweilige Grenze von drei Monaten, greift die Ausnahme nach Paragraph 22 Absatz 1 MiLoG nicht. Ob die Voraussetzungen der Ausnahme vorliegen, ist für die konkrete Praktikumsform zu prüfen.

Darf ein Pflichtpraktikum in mehreren Teilen stattfinden?

Im Ergänzungsbereich Medientheorie und -praxis am KIT kann das Berufspraktikum studienbegleitend oder in mehreren Blöcken erfolgen, wenn der Gesamtumfang einem sechswöchigen Vollzeitpraktikum entspricht. Die Praktikumsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der WHZ verlangt für die Tätigkeit in der Praxis mindestens zwölf zusammenhängende Wochen. Prüfen Sie die für Ihr Studium maßgebliche Prüfungs- oder Praktikumsordnung.

Werden Kranktage auf die Mindestdauer angerechnet?

In der Praktikumsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Westsächsischen Hochschule Zwickau werden krankheitsbedingte Fehlzeiten mitgezählt, sofern sie als Beschäftigungszeiten im Einkommensteuerrecht gelten.

Brauche ich für ein Vier-Wochen-Praktikum besondere Genehmigungen?

An der Leibniz Universität Hannover bestätigt der Studiendekan oder Praktikumsbeauftragte die Leistung auf einem speziellen Formular. Voraussetzung ist, dass die vierwöchige Schwelle erreicht wird, damit die fünf Leistungspunkte im Modul Schlüsselkompetenzen vergeben werden können.

Ist die Zwölf-Wochen-Frist der WHZ bundesweit gültig?

Nein. Die Zwölf-Wochen-Anforderung stammt spezifisch aus der Praktikumsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Sie ist ein lokales Beispiel und bindet andere Universitäten nicht.

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