Lektorat für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Fachliche Genauigkeit in Berichten und Rundschreiben absichern

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 28. Juli 2026 · zur Akademie

In Steuerkanzleien sind Texte Textbausteine. Rundschreiben, Gutachten und Berichte entstehen aus Vorlagen, die über Jahre gewachsen sind, und werden für den Einzelfall angepasst. Rechtsstände ändern sich dabei schneller als die Formulierungen. Genau dort liegt der Nutzen einer externen Prüfung, nicht bei der Rechtschreibung.

Textbausteine altern unbemerkt

Ein Rundschreiben zum Jahreswechsel wird jedes Jahr aktualisiert. Beträge werden angepasst, Fristen fortgeschrieben, ein Abschnitt ergänzt. Was dabei stehen bleibt, ist die Formulierung von vor drei Jahren, samt Verweis auf eine Fassung, die nicht mehr gilt.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kennen dieses Muster, und trotzdem übersieht es die interne Kontrolle zuverlässig: Sprachlich ist an solchen Sätzen nichts auffällig. Wir prüfen deshalb gezielt auf Altlasten: Verweise ohne Fassungsstand, Fristen ohne Jahresbezug, Beträge, die zu einer früheren Rechtslage passen, und Formulierungen wie „ab dem kommenden Jahr“, die je nach Erscheinungsdatum etwas anderes bedeuten.

Steuerkanzlei: Rundschreiben und Bericht
Lektorat für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Überblick.

Der Zahlenabgleich über alle Dokumentteile

Der wertvollste Teil unserer Rückmeldung ist eine Abweichungsliste. Wir vergleichen jede Zahl im Anschreiben mit der Tabelle, jede Tabelle mit der Anlage, jede Summe mit ihren Bestandteilen.

Typische Befunde: Ein Betrag im Fließtext wurde aktualisiert, in der Übersicht nicht. Eine Prozentangabe bezieht sich auf eine andere Bemessungsgrundlage als im Absatz davor. Datumsformate wechseln zwischen Kapiteln, sodass unklar bleibt, ob „03.04.“ der dritte April oder der vierte März ist. Wir rechnen nichts nach, aber wir melden jede Stelle, an der zwei Angaben nicht zusammenpassen.

Paragrafenangaben und Zitierform

Verweise auf Steuernormen brauchen Norm, Paragraf, Absatz und Satz in einheitlicher Form. In der Praxis wechselt die Tiefe der Angabe innerhalb desselben Dokuments, weil verschiedene Personen daran geschrieben haben.

Wir vereinheitlichen nach Ihrer Hausvorgabe. Ist keine hinterlegt, schlagen wir eine Form vor und ziehen sie durch. Die inhaltliche Richtigkeit des Verweises prüfen wir ausdrücklich nicht: Ob die zitierte Norm einschlägig ist, bleibt fachliche Verantwortung der Kanzlei.

Lektorat Steuerkanzlei: Inhalt der Abweichungsliste

Rundschreiben werden anders gelesen als Gutachten

Ein Gutachten wird von Fachleuten gelesen, ein Mandantenrundschreiben von Unternehmerinnen und Unternehmern zwischen zwei Terminen. Beide Textsorten entstehen in derselben Kanzlei, oft von denselben Personen, und genau deshalb ähneln sie sich sprachlich stärker, als sie sollten.

Beim Rundschreiben prüfen wir deshalb zusätzlich auf Verständlichkeit: Steht die Handlungsaufforderung am Anfang oder versteckt im dritten Absatz? Ist erkennbar, wen die Änderung überhaupt betrifft? Sind Fristen als Datum genannt statt als Verweis auf eine Norm?

Diese Punkte entscheiden darüber, ob ein Rundschreiben Rückfragen erzeugt oder verhindert. Am Gutachten ändern wir sprachlich dagegen so wenig wie möglich, weil dort Präzision vor Lesbarkeit geht.

Vertraulichkeit und Konditionen

Mandantenbezogene Unterlagen behandeln wir vertraulich, mit Bearbeitung im festen Team, Vertraulichkeitsvereinbarung und Auftragsverarbeitung auf Wunsch sowie Löschung nach Abschluss. Für wiederkehrende Rundschreiben hinterlegen wir Ihre Hausregeln zu Zitierform, Datumsformat und Anrede, sodass Folgeaufträge automatisch danach geprüft werden.

Abgerechnet wird über ein kostenloses Geschäftskonto: Korrektorat ab 1,90 €, Lektorat ab 4,90 € pro Normseite. Kanzleien mit regelmäßigem Volumen erreichen ab 100 Seiten im Jahr Staffelrabatte, ab 500 Seiten elf Prozent beim Lektorat.

Weiterführend: B2B-Konditionen, Geschäftsbericht lektorieren und Gesetze korrekt zitieren.

Rundschreiben, Gutachten oder Berichte: Fordern Sie Konditionen für Ihre Kanzlei an.

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Häufige Fragen aus Steuerkanzleien

Prüfen Sie Zahlen inhaltlich nach?

Wir rechnen nicht nach, melden aber jede Abweichung zwischen Fließtext, Tabellen und Anlagen. Diese Abweichungsliste ist erfahrungsgemäß der wertvollste Teil unserer Rückmeldung.

Erkennen Sie veraltete Rechtsstände?

Wir melden Verweise ohne Fassungsstand, Fristen ohne Jahresbezug und Formulierungen, die vom Erscheinungsdatum abhängen. Ob eine Rechtsauffassung zutrifft, prüfen ausschließlich Sie.

Können Hausregeln hinterlegt werden?

Ja. Zitierform, Datumsformat, Anrede und Begriffe hinterlegen wir als Stilvorgabe, die bei allen Folgeaufträgen automatisch gilt.

Wie sichern Sie die Vertraulichkeit?

Bearbeitung im festen Team, auf Wunsch Vertraulichkeitsvereinbarung und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Löschung nach Abschluss, keine Weitergabe.

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