So gehst du bei Gegendarstellung in journalistischen Telemedien vor

Nach § 20 Medienstaatsvertrag müssen Anbieter

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026 · Studium-Tipps

Ein Onlineartikel enthält eine Tatsachenbehauptung über dich, die du so nicht stehen lassen willst? Hier erfährst du, was § 20 Medienstaatsvertrag für journalistisch-redaktionelle Telemedien regelt, wo die Grenzen liegen und wie du geordnet vorgehst.

Worum es bei der Gegendarstellung in Telemedien geht

Mit einer Gegendarstellung stellst du einer Tatsachenbehauptung, die dich betrifft, deine eigene Darstellung gegenüber. Nach § 20 Medienstaatsvertrag sind Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten verpflichtet, die Gegendarstellung einer betroffenen Person oder Stelle aufzunehmen. Die Vorschrift nennt dabei besonders Angebote, in denen Inhalte periodischer Druckerzeugnisse wiedergegeben werden.

Um diese Regel richtig zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Art der Aufnahme. Der Anbieter nimmt deine Gegendarstellung unverzüglich auf, und für dich als betroffene Person entstehen dabei keine Kosten. Dein Text erscheint ohne Einschaltungen und ohne Weglassungen, in gleicher Aufmachung wie die beanstandete Behauptung und unmittelbar mit ihr verknüpft. Diese Pflicht besteht, solange die Behauptung im Angebot abrufbar ist. Praktisch heißt das: Wer die ursprüngliche Aussage liest, soll an derselben Stelle auch deine Sicht finden.

Genauso wichtig sind die Grenzen. Die Vorschrift knüpft an eine Tatsachenbehauptung und an ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Telemedium an. Für Rundfunk, gedruckte Presse oder Angebote ohne journalistisch-redaktionelle Gestaltung lässt sich aus § 20 Medienstaatsvertrag nichts ableiten. Diese Seite nennt dir deshalb auch keine Fristen und keine Einschätzung zu Erfolgsaussichten. Solche Fragen klärst du im Einzelfall mit einer rechtlich fachkundigen Stelle.

Die Entscheidung, die jetzt ansteht, lautet also: Fällt das Angebot, in dem die Behauptung steht, überhaupt unter diese Regel, und willst du eine Gegendarstellung verlangen? Falls dich neben diesem Thema auch der Studienalltag beschäftigt, findest du in unseren Studium-Tipps und in den Erstsemester-Tipps weitere Anregungen für die Organisation an der Hochschule.

Fortschrittsbalken für die einzelnen Ablaufstationen zu Gegendarstellung in journalistischen

Schritt für Schritt: So gehst du vor

Gehe die folgenden Schritte nacheinander durch, damit du nichts Wesentliches übersiehst und jeder Schritt auf dem vorherigen aufbaut.

  1. Behauptung bestimmen: Halte fest, welche konkrete Tatsachenbehauptung im Angebot dich betrifft. Notiere den genauen Satz, damit eindeutig ist, worauf sich deine Gegendarstellung bezieht.
  2. Angebot prüfen: Kläre, ob das Angebot journalistisch-redaktionell gestaltet ist. Nur für solche Telemedien gilt die Pflicht aus § 20 Medienstaatsvertrag. Stammt die Aussage aus Rundfunk oder gedruckter Presse, brauchst du eine gesonderte Prüfung.
  3. Zuständige Person bestimmen: Ermittle aus den offiziellen Angaben des Angebots, wer als Anbieter verantwortlich ist. Bei rechtlichen Unsicherheiten holst du dir Rat bei einer fachkundigen Stelle, bevor du etwas versendest.
  4. Aufnahme kontrollieren: Prüfe nach der Veröffentlichung, ob deine Gegendarstellung in gleicher Aufmachung erscheint, ob sie ohne Einschaltungen und Weglassungen wiedergegeben ist und ob sie unmittelbar mit der beanstandeten Behauptung verknüpft ist.
  5. Ergebnis dokumentieren: Speichere, was du festgestellt hast, mit Datum. Lege danach deinen nächsten Schritt fest, zum Beispiel eine Rückfrage beim Anbieter oder eine Beratung.

Ablaufbeispiel: Lena entdeckt in einem Onlineartikel eine Tatsachenbehauptung über sich, die sie für falsch hält. Sie sichert die Seite mit Datum und notiert den Wortlaut des betreffenden Satzes. Anschließend prüft sie anhand der Angaben im Angebot, ob es sich um ein journalistisch-redaktionelles Telemedium handelt, und ermittelt den verantwortlichen Anbieter. Vor dem Versand lässt sie ihr Vorhaben fachkundig prüfen. Nach der Aufnahme kontrolliert sie, ob ihr Text vollständig, in gleicher Aufmachung und direkt bei der Behauptung steht, und hält das Ergebnis schriftlich fest.

Berührt die Behauptung dein Studium, etwa eine Prüfung, kannst du die passenden Regeln in deiner Prüfungsordnung gezielt nachlesen und deine Notizen danach ordnen. Ob dir die Studienberatung bei allgemeinen Fragen zum Studium weiterhilft, ermittelst du aus den offiziellen Unterlagen deiner Hochschule. Die rechtliche Einordnung der Gegendarstellung lässt du dagegen gesondert prüfen.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

  • Die Regel zu weit ausdehnen: § 20 Medienstaatsvertrag betrifft journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien. Übertrage ihn nicht ungeprüft auf Rundfunk oder gedruckte Presse. Versprich dir selbst oder anderen außerdem keine Fristen und keine Erfolgsaussichten, denn dazu trifft diese Seite keine Aussage.
  • Annahmen mit Regeln verwechseln: Deine Vermutung, ein bestimmtes Portal sei redaktionell gestaltet, ist noch keine geprüfte Tatsache. Belegt ist dagegen, dass die Aufnahme ohne Einschaltungen und Weglassungen und in gleicher Aufmachung erfolgen soll. Halte beides in deinen Notizen klar auseinander.
  • Meinung und Tatsache vermischen: Die Vorschrift knüpft an eine Tatsachenbehauptung an. Prüfe deshalb Satz für Satz, worauf du dich konkret beziehst, statt einen ganzen Artikel pauschal zu beanstanden.
  • Nachweise aufschieben: Die Pflicht zur Aufnahme besteht, solange die Behauptung angeboten wird. Sichere Fundstelle, Datum und Wortlaut deshalb sofort, bevor sich etwas am Angebot ändert. Stelle offene Rückfragen an den Anbieter oder an eine Beratung früh und nicht erst, wenn dir Unterlagen fehlen.

Ein weiterer Stolperstein ist, Unterlagen aus ganz verschiedenen Lebensbereichen zu vermischen. Wenn du parallel Studiengänge vergleichst oder Hochschulen und Universitäten gegenüberstellst, lege dafür einen eigenen Ordner an, damit die Belege zur Gegendarstellung übersichtlich bleiben.

Auch beim Zeitmanagement hilft eine klare Trennung der Themen. Steht für dich gerade die Wahl zwischen Universität oder Fachhochschule an oder willst du einen Studienorientierungstest machen, plane dafür eigene Zeitfenster ein, damit du deine Dokumentation zur Gegendarstellung nicht aus dem Blick verlierst.

Gegendarstellung in journalistischen Telemedien mit einer themenspezifischen Checkliste

Checkliste zum Abschluss

Bevor du den nächsten Schritt gehst, prüfe diese Punkte einzeln und hake sie ab:

  • Fundstelle mit Datum: Hast du gesichert, wo genau im Angebot die Behauptung steht und an welchem Tag du sie gefunden hast?
  • Wortlaut der Tatsachenbehauptung: Liegt dir der genaue Satz vor, auf den sich deine Gegendarstellung bezieht?
  • Art des Angebots: Hast du geprüft, ob es sich um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Telemedium handelt und nicht um Rundfunk oder gedruckte Presse?
  • Aufnahme ohne Einschaltungen und Weglassungen: Erscheint dein Text vollständig und unverändert?
  • Gleiche Aufmachung: Ist deine Gegendarstellung so gestaltet wie die beanstandete Behauptung?
  • Verknüpfung mit der Behauptung: Ist deine Gegendarstellung unmittelbar mit der Aussage verbunden, solange diese angeboten wird?
  • Zuständige Stelle: Hast du den verantwortlichen Anbieter aus den offiziellen Angaben des Angebots ermittelt und als Quelle § 20 Medienstaatsvertrag notiert?
  • Persönlicher nächster Schritt: Hast du aufgeschrieben, was du als Nächstes tust, etwa eine Anfrage an den Anbieter, eine Rückfrage oder eine fachkundige Beratung?

Wenn alle Punkte geklärt sind, kannst du deine Entscheidung auf einer gesicherten Grundlage treffen. Offene Punkte formulierst du als konkrete Frage an die zuständige Stelle.

Danach bleibt wieder mehr Raum für dein Studium. Musst du demnächst einen Studiengang wählen, plane die Recherche dafür bewusst nach Abschluss dieser Checkliste ein. Auch Themen wie Wohnen im Studium oder Studentenjobs lassen sich leichter angehen, wenn deine Unterlagen zur Gegendarstellung geordnet sind.

Planst du außerdem ein Auslandssemester, halte deine Dokumentation so fest, dass du auch aus der Ferne darauf zugreifen kannst.

So zitieren Sie diese Seite

Stand: 27. Oktober 2026

korrektur.de. (2026, 27. Oktober). Gegendarstellung in journalistischen Telemedien verstehen. korrektur.de. https://korrektur.de/gegendarstellung

Quellen und Stand

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Fragen und Antworten zum Thema Gegendarstellung in journalistischen Telemedien

Was regelt § 20 Medienstaatsvertrag zur Gegendarstellung?

Die Vorschrift verpflichtet Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, besonders solchen, die Inhalte periodischer Druckerzeugnisse wiedergeben, die Gegendarstellung einer von einer Tatsachenbehauptung betroffenen Person oder Stelle aufzunehmen.

Muss ich für die Aufnahme meiner Gegendarstellung bezahlen?

Nein. Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien nach § 20 Medienstaatsvertrag erfolgt die Aufnahme ohne Kosten für die betroffene Person oder Stelle.

Darf der Anbieter meine Gegendarstellung kürzen oder ergänzen?

Nach § 20 Medienstaatsvertrag nimmt der Anbieter eines journalistisch-redaktionell gestalteten Telemediums die Gegendarstellung ohne Einschaltungen und ohne Weglassungen auf.

Wo muss die Gegendarstellung im Angebot erscheinen?

In journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien erscheint sie nach § 20 Medienstaatsvertrag in gleicher Aufmachung und unmittelbar verknüpft mit der beanstandeten Tatsachenbehauptung, solange diese angeboten wird.

Gilt diese Regel auch für Zeitungen auf Papier oder für Rundfunk?

Das lässt sich aus § 20 Medienstaatsvertrag nicht ableiten, denn er betrifft journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien. Für Rundfunk oder gedruckte Presse lässt du die Rechtslage gesondert fachkundig prüfen.

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