Duales Studium im Ausland: Praxisphase planen und organisieren

Duales Studium im Ausland: Praxisphase, Förderung und Versicherung

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 17. September 2026 · Duales Studium im Überblick

Eine Praxisphase im Ausland ist im dualen Studium nach Abstimmung mit dem Praxispartner möglich; dessen Zustimmung richtet sich nach dem Ausbildungsvertrag. Wir zeigen, wie Sie Förderung, Anerkennung und Versicherung für die geplante Phase klären.

Praxisphase mit dem Unternehmen abstimmen

Eine Praxisphase im dualen Studium lässt sich im Ausland absolvieren, wenn das Unternehmen zustimmt und der Ausbildungsvertrag das erlaubt.

Die DHBW beschreibt, dass Studierende einen Teil ihrer Praxisphase im Ausland mit ihrem Unternehmen abstimmen können. Als Beispiel nennt sie einen Standort eines international tätigen Unternehmens im Ausland. Die Zustimmung des Praxispartners ist dabei im Ausbildungsvertrag zwischen Studierendem und Unternehmen geregelt. Nicht jeder Praxispartner bietet eine solche Phase an oder genehmigt sie; die Zustimmung begründet keine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen.

Auslandsphase im dualen Studium: Prüfen Sie den Ausbildungsvertrag auf die dort geregelte Zustimmung und stimmen Sie den geplanten Abschnitt mit dem Unternehmen ab. Halten Sie sich dabei an den Vertragstext und lassen Sie offene Punkte durch die im Unternehmen benannte Kontaktperson klären. Wenn der Vertrag keine eindeutige Regelung erkennen lässt, dokumentieren Sie die konkrete Frage und bitten Sie um eine schriftliche Klärung. Damit bleibt nachvollziehbar, ob und unter welchen vertraglichen Voraussetzungen die geplante Praxisphase behandelt wird.

Duales Studium im Ausland: Praxis, Förderung, Versicherung: der Ablauf in drei Schritten

Erasmus+ über Projektträger nutzen

Auslands-BAföG oder Erasmus-Förderung betreffen unterschiedliche Wege. Für Mobilitäten in der Berufsbildung beschreibt die Nationale Agentur beim BIBB zwei Projektformen.

Tabelle: Förderweg, Eckdaten
FörderwegEckdaten
AkkreditierungJährliche Mittel bei einer festen Laufzeit von 15 Monaten.
KurzzeitprojektMaximal drei Anträge innerhalb von fünf Jahren, Laufzeit von 6 bis 18 Monaten und höchstens 30 Mobilitäten pro Projekt.

In beiden Wegen können Auszubildende, Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie Personen bis ein Jahr nach dem Abschluss berücksichtigt werden. Die Förderung setzt sich aus Pauschalen für Organisation, persönliche Unterstützung und Reise zusammen. Auch Gebühren für Kurse und Unterstützung beim Spracherwerb können dazugehören.

Den Antrag reichen Ausbildungsträger oder Unternehmen ein, nicht die einzelnen Auszubildenden. Die laufende Erasmus+-Programmgeneration endet 2027. Eine feste Fördersumme für einzelne Teilnehmende nennt die Quelle nicht; sie hängt vom jeweiligen Projekt ab. Klären Sie mit dem beteiligten Träger oder Unternehmen, ob eine Teilnahme im vorhandenen Projekt vorgesehen ist und welche Angaben dafür benötigt werden.

Anrechnung vor der Auslandsphase klären

Leistungen vorab anerkennen lassen bedeutet, offene Fragen zu einzelnen Modulen vor der Auslandsphase mit dem Prüfungsamt der eigenen Hochschule zu besprechen. Dokumentieren Sie die dabei getroffenen Absprachen in Ihren Unterlagen.

Gerade bei einer kurzen Phase ist eine frühe Abstimmung mit Hochschule und Unternehmen sinnvoll, damit die Zeit im Ausland für das duale Studium angerechnet werden kann. Legen Sie die geplanten Inhalte und den Zeitraum vor, damit die Beteiligten die Anrechnung getrennt von anderen Fragen betrachten können.

Beim Auslands-BAföG reichen bei einer Kooperation, die mit der Ausbildungsstätte vereinbart wurde, mindestens zwölf Wochen. Ohne eine solche Kooperation nennt das Gesetz eine Dauer von mindestens sechs Monaten oder einem Semester. Diese Vorgaben betreffen die Förderung und entscheiden nicht allein über einzelne Module. Klären Sie daher die Anrechnung vorab mit dem Prüfungsamt und die Förderung anhand der Voraussetzungen getrennt. Halten Sie Rückmeldungen von Hochschule und Unternehmen so fest, dass die besprochenen Inhalte und Zeiträume nachvollziehbar bleiben.

Vertragliche Regeln mit dem Unternehmen klären

Die Zustimmung des Praxispartners für eine Auslandsphase ist im jeweiligen Ausbildungsvertrag zwischen Studierendem und Unternehmen geregelt. Auslandssemester oder Auslandspraktikum wählen: Lesen Sie den eigenen Vertrag auf die Regelung zur geplanten Auslandsphase und stimmen Sie die konkrete Frage mit dem Praxispartner ab.

Aus dieser Aussage lässt sich keine einheitliche bundesweite Regel ableiten. Jedes Unternehmen legt Umfang und Bedingungen der Auslandsphase selbst fest. Prüfen Sie daher den Vertragstext und dokumentieren Sie, welche Zustimmung für Ihre Planung vorgesehen ist. Falls eine Formulierung unklar bleibt, lassen Sie deren Bedeutung durch die zuständige Ansprechperson im Unternehmen oder durch eine Rechtsberatung klären.

Reisekosten, Unterkunft und Zulagen für die Zeit im Ausland sollten Sie direkt mit dem Praxispartner vertraglich festhalten, bevor die Phase beginnt. Benennen Sie dabei die jeweiligen Punkte konkret und bewahren Sie die vereinbarte Fassung bei Ihren Unterlagen auf. Diese Prüfung ersetzt keine Aussage darüber, ob das Unternehmen bestimmte Kosten übernimmt. Sie dient dazu, die für Ihre Auslandsphase getroffenen Vereinbarungen im Vertrag eindeutig festzuhalten.

Förderung und Anrechnung prüfen

Bei dauerhaftem Wohnsitz im Inland kann eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz nach dem BAföG förderbar sein. Dafür muss der Aufenthalt mindestens sechs Monate oder ein Semester umfassen.

Checkliste fürs Auslandssemester beginnt mit einem Abgleich der geplanten Ausbildungsstätte, der Dauer und des Wohnsitzes mit diesen Voraussetzungen. Bei einer Kooperation mit der besuchten Ausbildungsstätte kann die gesetzliche Mindestdauer zwölf Wochen betragen. Die Entscheidung über die Förderung trifft das zuständige BAföG-Amt im Einzelfall.

Ausbildungsbeihilfen und vergleichbare Leistungen außerhalb des BAföG werden als Einkommen behandelt. Bei begabungs- und leistungsabhängiger Vergabe nach allgemein gültigen Richtlinien wird nur der Teil berücksichtigt, der im Berechnungszeitraum einen Durchschnitt von 300 Euro monatlich übersteigt. Wie eine Vergütung des Praxispartners im konkreten Fall angerechnet wird, ergibt sich aus dem einzelnen BAföG-Bescheid; eine feste Summe lässt sich nicht angeben. Legen Sie Zahlungsunterlagen und die Beschreibung der Leistung zur Prüfung vor und lesen Sie die Einordnung im Bescheid nach.

Duales Studium im Ausland: Praxis, Förderung, Versicherung: Prüfliste mit vier Punkten

Versicherungsschutz vorab prüfen

Duales Studium im Überblick: Bei fortbestehender Immatrikulation bleibt die Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse in Staaten der EU und des EWR, in der Schweiz sowie im Vereinigten Königreich erhalten. Prüfen Sie vor dem Aufenthalt bei Ihrer eigenen Kasse die Angaben zum Zielort.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte stehen dort medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des jeweiligen Landes zur Verfügung. Die Aussage bezieht sich auf die TK und setzt die fortbestehende Immatrikulation voraus. Bewahren Sie die Karte und die Angaben Ihrer Krankenkasse für die geplante Reise auf.

Außerhalb von EU und EWR übernimmt die TK außerhalb einzelner Abkommensländer nach ihren Angaben in der Regel keine Behandlungskosten. Sie empfiehlt dafür ausdrücklich eine private Zusatzversicherung. Andere gesetzliche Krankenkassen können bei Ländern und Abkommen abweichende Regelungen haben. Klären Sie deshalb den Umfang der Absicherung für das konkrete Land direkt anhand der Angaben Ihrer Krankenkasse und lassen Sie offene Punkte erläutern.

Quellen und Stand

Der vollständige Titel zu „Duales Studium im Ausland: Praxisphase planen und organisieren“ lautet „Duales Studium im Ausland: Praxisphase richtig planen“.

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Häufige Fragen zum dualen Studium im Ausland

Wer entscheidet letztendlich, ob ich meine Praxisphase im Ausland machen darf?

Entscheidend ist die Zustimmung Ihres Praxispartners. Diese muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Es gibt keine automatische Berechtigung.

Kann ich mich selbst um Erasmus-Mittel bewerben?

Nein, antragstellungsberechtigt sind nur Ausbildungseinrichtungen oder Unternehmen. Individuelle Bewerbungen sind nicht vorgesehen.

Wie hoch ist die minimale Aufenthaltsdauer für die Förderung?

Für eine Förderung nach § 5 Abs. 2 BAföG muss der Aufenthalt grundsätzlich mindestens sechs Monate oder ein Semester umfassen. Bei einer mit der Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation reichen mindestens zwölf Wochen.

Was passiert mit meinem Versicherungsschutz außerhalb Europas?

Das Quellenbeispiel betrifft die TK: Bei fortbestehender Immatrikulation bleibt die Mitgliedschaft für Aufenthalte in EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie dem Vereinigten Königreich bestehen. Außerhalb dieses Bereichs übernimmt die TK, abgesehen von einzelnen Abkommensländern wie der Türkei, Serbien oder Tunesien, in der Regel keine Behandlungskosten und empfiehlt eine private Zusatzversicherung. Andere Kassen können abweichende Regeln haben.

Müssen alle meine Leistungen automatisch anerkannt werden?

Klären Sie die Anrechnung einzelner Module vorab mit dem Prüfungsamt Ihrer Hochschule und dokumentieren Sie die Absprachen.

Zählen Betriebsvergütungen immer als Einkommen?

Nach § 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG zählen Ausbildungsbeihilfen und vergleichbare Leistungen, die nicht nach dem BAföG gezahlt werden, als Einkommen. Bei begabungs- und leistungsabhängigen Vergaben nach allgemeingültigen Richtlinien gilt dies erst oberhalb eines Monatsdurchschnitts von 300 Euro. Wie eine Vergütung des Praxispartners berücksichtigt wird, ergibt sich aus dem konkreten BAföG-Bescheid.

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