Untermieter in einer WG aufnehmen: die Prüfung ordnen
Untermieter in einer WG aufnehmen
Wenn du im Studium einen Untermieter in einer WG aufnehmen willst, hilft eine klare Dokumentation: Ausgangslage festhalten, § 553 BGB lesen, Bedingungen zuordnen und die offene Entscheidung sauber notieren.
Die konkrete Wohnfrage im Studienalltag einordnen
Bei einer WG sind drei Fälle zu unterscheiden: Ein Hauptmieter kann einen Teil des Wohnraums an einen Untermieter überlassen; der Austausch eines Mitmieters in einem gemeinsamen Mietvertrag betrifft den Vertrag selbst; die vollständige Überlassung der Wohnung ist kein Fall der Teilüberlassung. § 553 BGB betrifft die Überlassung eines Wohnraumteils durch einen Mieter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Seite gibt keine Zusagen oder Prognosen.
§ 553 BGB setzt voraus, dass nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht und ein Teil des Wohnraums einer anderen Person zum Gebrauch überlassen werden soll. Dann kann der Mieter vom Vermieter eine Erlaubnis verlangen. Notiere für deine Bewertung zunächst, wer im Vertrag als Mieter geführt wird, welcher Wohnbereich betroffen ist und wer diesen Bereich nutzen möchte. Lege diese Angaben neben den Gesetzestext, ohne daraus frühzeitig Schlüsse zu ziehen.
Die Frage betrifft nicht automatisch die gesamte WG oder jedes Wohnverhältnis. Im Gesetz geht es um einen Wohnraumteil sowie um eine weitere Person. Beschreibe deine Ausgangslage deshalb konkret und sachlich. Ein Vermerk kann lauten: „Ich ordne die Nutzung eines abgegrenzten Wohnbereichs durch eine benannte Person dem Gesetzestext zu.“ Damit hältst du den Prüfgegenstand fest; eine Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Ergänze außerdem nur Angaben, die du selbst sicher zuordnen kannst.
Für die Anfrage an den Vermieter sind die Wohnsituation, der betroffene Wohnraumteil, die Person des vorgesehenen Untermieters und das berechtigte Interesse nachvollziehbar darzustellen. Die Erlaubnis sollte vor der Gebrauchsüberlassung eingeholt werden. Studium-Tipps, Studiengänge, Hochschulen und Universitäten, Studiengang wählen und Studienberatung können getrennte Themen sein. Wenn sie genannt werden, ändern sie die Prüfung nach § 553 BGB nicht; eine Studienberatung kann die Vermieteranfrage nicht ersetzen.
Die sinnvolle Entscheidung fällt daher zunächst nicht einfach mit Ja oder Nein aus. Prüfe, ob deine vorhandenen Angaben eine geordnete Zuordnung zum Gesetzestext ermöglichen. Fehlt eine Information, notiere genau diese Lücke und vermeide Vermutungen. Liegt eine Frage nach einer Erlaubnis vor, arbeite mit dem Wortlaut weiter und halte die einzelnen Merkmale getrennt fest. Das Ergebnis bleibt nachvollziehbar: entweder ein nächster Prüfschritt oder eine klar benannte offene Frage.

Belegte Ausgangspunkte und offene Prüfaufträge
Die gesicherten Grundlagen stammen aus § 553 BGB. Maßgeblich ist eine Person, die Mieter ist, deren Mietvertrag bereits geschlossen wurde und bei der anschließend ein berechtigtes Interesse entsteht. Zudem muss es um die Gebrauchsüberlassung eines Teils des Wohnraums an eine andere Person gehen. Behandle diese Merkmale nicht als austauschbare Schlagworte. Notiere zu jedem Punkt, welche Information dir vorliegt und welche Angabe du noch deinen Unterlagen zuordnen musst.
- Mietvertrag: Prüfe, ob die betrachtete Person im Vertrag als Mieter bezeichnet ist und ob der Vertrag bereits geschlossen wurde.
- Interesse: Halte das vorgelegte berechtigte Interesse als eigene Angabe fest.
- Teil des Wohnraums: Beschreibe den betroffenen Bereich, statt nur das Wort „WG“ zu verwenden.
- Weitere Person: Ordne die Person, die den Bereich nutzen soll, dem gesetzlichen Merkmal zu, soweit deine Unterlagen diese Einordnung tragen.
Der Gesetzestext nennt auch Umstände, bei denen das Verlangen nach einer Erlaubnis nicht besteht. Dazu gehören ein wichtiger Grund, der sich auf die weitere Person bezieht, eine übermäßige Belegung des Wohnraums und weitere Gründe, durch die die Überlassung für den Vermieter unzumutbar wäre. Lege zu jedem Punkt eine getrennte Notiz an. Triff keine Aussage dazu, ob ein Umstand vorliegt oder nicht, solange du die dafür nötigen Angaben nicht geprüft hast.
Eine weitere gesetzliche Regelung betrifft eine angemessene Mieterhöhung. Ist die Überlassung dem Vermieter nur mit einer solchen Erhöhung zuzumuten, darf er die Erlaubnis an das Einverständnis des Mieters mit der Erhöhung knüpfen. Notiere dies als gesetzliche Bedingung. Prüfe außerdem, ob deine Notizen die Bedingung und die übrigen Merkmale sauber auseinanderhalten.
Bereite die Anfrage an den Vermieter mit den Angaben zum Mietvertrag, zum betroffenen Wohnraumteil, zur vorgesehenen Person und zum berechtigten Interesse vor. Bitte vor der Gebrauchsüberlassung um die Erlaubnis und kennzeichne fehlende Angaben als offene Fragen. Universität oder Fachhochschule, Studienorientierungstest und Numerus Clausus können getrennte Lesethemen sein; sie enthalten keine Angaben zur Wohnraumüberlassung und gehören nicht in die Begründung, wenn sie keinen Bezug zum Mietvertrag haben.
Ablauf mit dokumentierten Zwischenergebnissen
- Ausgangslage festhalten. Schreibe auf, dass du einen Untermieter in einer WG aufnehmen möchtest. Ergänze, wer Mieter ist, welcher Teil des Wohnraums betroffen sein soll und welche dritte Person den Gebrauch erhalten soll. Zwischenergebnis: Der zu prüfende Sachverhalt ist als eigener Vermerk vorhanden.
- Direkte Quelle lesen. Lies § 553 BGB vollständig und markiere die Aussagen zum berechtigten Interesse, zum Teil des Wohnraums und zum Dritten. Markiere außerdem die drei genannten Ausschlussgründe sowie die Aussage zur angemessenen Erhöhung der Miete. Zwischenergebnis: Die gesetzlichen Bedingungen stehen getrennt neben deiner Ausgangslage.
- Angaben und Nachweise ordnen. Lege Mietvertrag, eigene Notizen und die Angaben zur beabsichtigten Überlassung zusammen. Ordne jede Angabe einem Merkmal aus dem Gesetzestext zu oder kennzeichne sie als offene Frage. Zwischenergebnis: Es ist sichtbar, welche Information zu welchem Merkmal gehört.
- Den nächsten belegten Schritt ausführen. Wenn ein Hauptmieter einen Teil des Wohnraums an einen Untermieter überlassen möchte, prüfe die Erlaubnis anhand des Mietvertrags, des Wohnraumteils, der vorgesehenen Person und des berechtigten Interesses. Wenn Angaben fehlen, hole sie aus vorhandenen Dokumenten nach. Bereite die Anfrage an den Vermieter vor und hole die Erlaubnis vor der Gebrauchsüberlassung ein. Zwischenergebnis: Der nächste Schritt beruht auf geordneten Angaben oder einer erkennbaren Unklarheit.
- Ergebnis und offene Frage dokumentieren. Protokolliere, welche Kriterien anhand der Unterlagen geprüft wurden, und erfasse getrennt, ob eine der im Gesetz genannten Grenzen noch offen ist. Zwischenergebnis: Die Dokumentation unterscheidet festgehaltene Angaben von ungeklärten Punkten.
Ein kurzes Fallbeispiel: Eine studierende Person hält fest, dass sie einen Teil des Wohnraums an eine bestimmte dritte Person überlassen möchte. Sie liest § 553 BGB, ordnet den Mietvertrag und hält als offene Frage fest, ob ein im Gesetz genannter Ausschlussgrund geprüft werden muss. Danach bereitet sie anhand ihrer Unterlagen eine Anfrage an den Vermieter vor. Das Beispiel behauptet weder eine Entscheidung noch eine Rechtsfolge.
Für die Vermieteranfrage sind Studienunterlagen nicht maßgeblich. Immatrikulation und Rückmeldung, das Modulhandbuch, die Prüfungsordnung, das ECTS-System und Erstsemester-Tipps können getrennte Themen bleiben. Sie können die Prüfung der Wohnraumüberlassung nach § 553 BGB nicht ersetzen.
Was der Gesetzestext nicht für dich entscheidet
Der vorliegende Gesetzestext erlaubt keine pauschale Zusage, dass ein Untermieter aufgenommen werden darf. Er beschreibt die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter vom Vermieter eine Erlaubnis verlangen kann, und nennt zugleich Ausnahmen. Deshalb ersetzt eine abstrakte Erklärung des Wortes Untermieter nicht die konkrete Prüfung deiner eigenen Angaben.
Aus dem Wort „kann“ folgt für deine Dokumentation keine vorweggenommene Entscheidung. Halte stattdessen fest, was der Text aussagt: Bei einer Überlassung, die dem Vermieter nur mit einer angemessenen Mieterhöhung zuzumuten ist, kann die Erlaubnis an das Einverständnis des Mieters mit dieser Erhöhung gebunden werden.
Ziehe die drei genannten Ausschlussgründe nicht zusammen und ergänze sie nicht um weitere Gründe. Prüfe getrennt, ob ein wichtiger Grund in der Person des Dritten benannt ist, ob eine übermäßige Belegung im Raum steht oder ob die Überlassung dem Vermieter aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist. Fehlt dir dafür eine belastbare Angabe, notiere diese offene Frage, kläre sie anhand deiner Unterlagen und frage den Vermieter vor der Gebrauchsüberlassung an.
Stipendium im Studium und Studienkredit-Vergleich sind keine Angaben für die Vermieteranfrage. Sie begründen die Voraussetzungen aus § 553 BGB weder noch widerlegen sie diese. Verwende nur Angaben, die sich auf die Überlassung eines Teils des Wohnraums an einen Dritten beziehen, und halte Studienfinanzierung getrennt von der Prüfung fest.
§ 553 Absatz 3 BGB bestimmt, dass eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist. Übertrage dies nicht ungeprüft auf einen konkreten Vertrag. Erfasse bei Abweichungen den Vertragspassus, den Prüfpunkt und die verbleibende Unsicherheit, anstatt die Rechtswirkung eigenmächtig zu bestimmen.

Abschlusscheck vor dem nächsten Schritt
- Die Ausgangslage „Untermieter in einer WG aufnehmen“ ist konkret notiert: Mieter, betroffener Teil des Wohnraums und dritte Person sind als Prüfpunkte festgehalten.
- Die Quelle § 553 BGB wurde vollständig gelesen; die Bedingungen zum berechtigten Interesse, zum Teil des Wohnraums und zum Dritten sind getrennt notiert.
- Die gesetzlich genannten Grenzen sind einzeln geprüft oder ausdrücklich als offen markiert: wichtiger Grund in der Person des Dritten, übermäßige Belegung und sonstige Unzumutbarkeit.
- Die vorhandenen Unterlagen und Angaben sind den jeweiligen Bedingungen zugeordnet. Fehlende Nachweise oder fehlende Informationen stehen als konkrete offene Frage in der Dokumentation.
- Der Punkt zur angemessenen Erhöhung der Miete ist als gesetzliche Bedingung festgehalten, ohne eine unbelegte Höhe, Frist oder Folge zu ergänzen.
- Der nächste Schritt ist benannt: Entweder prüfst du die Erlaubnis anhand der geordneten Angaben oder bereitest eine Anfrage an den Vermieter vor.
- Die getrennte Darstellung von Ergebnis und offener Frage hilft dabei, keine ungeprüfte Zusage aus den Notizen abzuleiten.
- Vergleiche Mietvertrag, eigene Notizen und die Primärquelle noch einmal, bevor du dein weiteres Vorgehen bestimmst.
Der Abschlusscheck dient dazu, die Prüfung nachvollziehbar zu beenden oder gezielt fortzusetzen. Er verlangt keine Behauptung darüber, wie ein Einzelfall ausgeht. Er hält nur fest, ob deine Ausgangslage, die direkte Quelle, die belegten Bedingungen, die benötigten Nachweise, der nächste Schritt, das Ergebnis und die offene Frage vollständig dokumentiert sind.
Quellen und Stand
- § 553 BGB: Einzelnorm: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-08-25)