Wohnheim des Studierendenwerks oder privates Studentenwohnheim?
Studentenwohnheim oder privates Wohnheim: Kosten, Vertrag, Bewerbung
Ein Wohnheim des Studierendenwerks und ein privates Studentenwohnheim sind zwei verschiedene Wohnformen. Sie unterscheiden sich im Weg zum Platz, in der Mietdauer und im Preismodell. Dieser Text vergleicht beide Seiten von der Bewerbung bis zur Ausstattung und zeigt, welche Punkte für deine Entscheidung wichtig sind.
Zwei Trägerformen im Überblick
Wer ein Wohnheim sucht, trifft auf zwei verschiedene Anbieterarten, die Studierendenwerke und private Betreiber. Nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks bieten die Studierendenwerke bundesweit rund 196.000 Wohnplätze an. Das Wohnheim gilt dort als die preisgünstigste Wohnform außerhalb des Elternhauses, und die Seite beschreibt die Nachfrage als unverändert groß. Zu Beginn des Wintersemesters entstehen vielerorts lange Wartelisten, wie die bundesweite Seitenangabe festhält.
Als Beispiel eines einzelnen Studierendenwerks lässt sich das Studierendenwerk München Oberbayern nennen. Es bietet nach eigener Beschreibung mehr als 9.000 Zimmer und Apartments in München, Freising und Rosenheim an. Als Richtwert nennt die Seite eine Wartezeit je nach Wohnanlage zwischen einem und sieben Semestern. Diese Angaben gelten ausdrücklich nur für dieses Studierendenwerk und erlauben keine Aussage über andere Hochschulorte. Daneben betreibt das Studierendenwerk München Oberbayern eine Privatzimmervermittlung für kurzfristigen Wohnraum, die ein eigenes Angebot ist und nicht Teil dieses Vergleichs.
Als Beispiel eines einzelnen privaten Betreibers lässt sich THE FIZZ München nennen. Der Anbieter beschreibt sein Haus als Studentenwohnheim mit 218 Wohnungen und 16 Flex Apartments. Das Haus arbeitet mit einem All-in-Wohnkonzept, bietet Gemeinschaftsräume und ein House Management vor Ort. Auch diese Angaben gelten nur für diesen einzelnen Standort, nicht für private Wohnheime insgesamt.
Beide Seiten verbindet, dass Studierende ein Zimmer oder Apartment in einem Haus mit Gemeinschaftsflächen beziehen. Getrennt werden sie durch die Organisationsform: Ein Studierendenwerk ist öffentlich getragen und vergibt Plätze über Bewerbung mit Wartezeit, ein privater Betreiber bietet seine Apartments zur Online-Buchung an. Diese beiden Wege zum Platz beschreibt der nächste Abschnitt genauer.

Bewerbung beim Studierendenwerk oder Buchung beim privaten Anbieter
Der Weg zum Platz ist der größte praktische Unterschied zwischen den beiden Wohnformen. Beim Studierendenwerk München Oberbayern bewerben sich Erststudierende für das Wintersemester ab dem 15. Mai im Jahr des Studienbeginns und für das Sommersemester ab dem 15. November im Jahr davor. Die Bewerbung läuft über ein Online-Formular, dazu gehören ein Ausweisdokument sowie, sofern vorhanden, das Abiturzeugnis und der Zulassungsbescheid. Für die Platzvergabe zählt üblicherweise das Datum der eingereichten Bewerbung, und ab genau diesem Zeitpunkt läuft auch die Wartezeit. Ein konkretes Angebot für einen Wohnplatz erreicht Bewerberinnen und Bewerber der Seite zufolge etwa drei bis acht Wochen, bevor der Mietvertrag beginnen soll. Dieses Beispiel bezieht sich ausdrücklich auf München Oberbayern.
Wer überhaupt wohnberechtigt ist, legt beim Beispiel München die Vergaberichtlinie fest: Grundsätzlich können Studierende in einem ordentlichen Studiengang bestimmter Hochschulen einen Platz bekommen, ein Rechtsanspruch auf einen Wohnplatz besteht dabei nicht. Zu den Ausschlüssen gehören unter anderem ein Einkommen oberhalb einer an den BAföG-Höchstsatz gekoppelten Grenze, eine Promotion und eine Meldeadresse in bestimmten inneren Verkehrszonen beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Andere Studierendenwerke haben dagegen eine eigene Ordnung mit eigenen Regeln, die davon abweichen können. Nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks bewirbt man sich grundsätzlich direkt beim Studierendenwerk am jeweiligen Hochschulort, und die Vergabekriterien unterscheiden sich je nach Standort, zum Beispiel durch ein Losverfahren oder durch die Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen.
Bei THE FIZZ München läuft der Weg anders: Interessierte buchen ihr Apartment online über die Seite des Anbieters. Diese Seite nennt zu jedem Apartment einen monatlichen All-in-Preis, eine erstattungsfähige Kaution und eine einmalige, nicht rückerstattbare Aufnahmegebühr, allerdings ohne konkrete Beträge an dieser Stelle zu beziffern. Ob zum gewünschten Semester überhaupt ein Apartment frei ist und unter welchen Bedingungen gebucht werden kann, lässt sich nur direkt beim Anbieter klären.
Damit stehen sich zwei grundsätzlich verschiedene Wege gegenüber: eine frühe Bewerbung mit Wartezeit und festen Vergaberegeln beim Studierendenwerk auf der einen Seite, eine Online-Buchung eines Apartments beim privaten Anbieter auf der anderen. Wer die eigenen Chancen beim Studierendenwerk besser einschätzen möchte, kann mehr dazu auf der Seite Warteliste im Studentenwohnheim klären nachlesen. Wie der Antrag im Einzelnen Schritt für Schritt abläuft, beschreibt außerdem die Seite Wohnheimplatz beantragen: Antrag gezielt prüfen.
Mietdauer, Höchstwohnzeit und rechtlicher Rahmen
Beim Studierendenwerk ist der Platz auf Zeit vergeben, beim privaten Anbieter richtet sich die Dauer nach dem gebuchten Apartment. Beim Beispiel München werden Mietverträge immer befristet ausgestellt, das nennt die Richtlinie ein Rotationsprinzip. Die Basiswohnzeit beträgt in Bachelor-, Lehramts-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen maximal sieben Semester, im Master vier Semester. Eine Verlängerung ist nur in besonderen Fällen und semesterweise möglich, ohne dass daraus ein Rechtsanspruch entsteht. Die Gesamtwohnzeit ist auf zehn Semester begrenzt, im Master auf sieben Semester.
THE FIZZ München nennt für die Flex Apartments eine flexible Mietdauer von 1 bis 6 Monaten. Zur Laufzeit und zu den Kündigungsfristen der Single Apartments gibt der jeweilige Mietvertrag des Anbieters Auskunft. Wer Klauseln im Mietvertrag für Studierende prüfen möchte, findet dazu eine eigene Seite.
Rechtlich greift bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim eine Ausnahme: § 549 Absatz 3 BGB nimmt solche Wohnverhältnisse von mehreren Vorschriften aus, namentlich zur Mieterhöhung und zu Teilen des Kündigungsschutzes. Die übrigen Regeln des Wohnraummietrechts bleiben dabei anwendbar. Das Gesetz definiert den Begriff Studentenwohnheim nicht, deshalb ist die Einordnung eines konkreten Hauses im Einzelfall zu klären.
Für die Planung bedeutet die Befristung beim Studierendenwerk etwas Konkretes. Ein Denkbeispiel: Ein Bachelorstudent der Informatik im ersten Semester zählt seine Basiswohnzeit Semester für Semester, bis die Grenze von sieben Semestern erreicht ist. Ein zweites Denkbeispiel: Eine Masterstudentin der Betriebswirtschaft hat von vornherein eine kürzere Wohnzeit von vier Semestern einzuplanen. Beide Beispiele belegen nur die Wohnzeit, nicht die tatsächliche Studiendauer eines Faches.
Miete, Nebenkosten, Ausstattung und Zusatzleistungen
Die Miete wird in beiden Wohnformen als Gesamtbetrag gedacht, aber unterschiedlich zusammengesetzt. Das Studierendenwerk München Oberbayern beschreibt seine Miete aus Grundmiete und Betriebskosten als reine Kostenmiete ohne Betriebszuschuss. Die Betriebskosten werden als Vorauszahlung mit der Miete abgebucht und nach der Rechnungsperiode abgerechnet. Bundesweit nennt das Deutsche Studierendenwerk eine durchschnittliche Bruttowarmmiete von 305,52 Euro, in München liegt der Durchschnitt für einen Einzelwohnplatz bei rund 400,60 Euro. Beide Zahlen sind Durchschnitte der jeweiligen Seite und keine Angabe für ein konkretes Haus.
THE FIZZ nennt einen monatlichen All-in-Preis, in dem die umlegbaren Nebenkosten als Pauschale enthalten sind. Der Anbieter beschreibt, dass er versucht, diesen Anteil stabil zu halten, ihn bei steigenden Kosten aber anpassen kann, und sagt zu, daran nichts zu verdienen.
Bei den Wohnformen unterscheidet das Studierendenwerk München zwischen einem Einzelzimmer mit geteilter Küche und geteiltem Bad, einem Teilapartment mit eigener Dusche und Toilette, einer Doublette, bei der zwei Personen ein Bad teilen, und einem Einzelapartment mit eigener Küchenzeile. Daneben gibt es eine Wohnung für Paare mit Kind. Das Deutsche Studierendenwerk beschreibt die Ausstattung in den Wohnanlagen allgemein als meist möbliert, mit Kochnische oder Gemeinschaftsküche, einem preisgünstigen Internetanschluss, Gemeinschaftsräumen und Waschautomaten gegen Entgelt. Nicht jede Wohnform gibt es in jeder Wohnanlage.
THE FIZZ München beschreibt sein Single Apartment als vollmöbliert mit privatem Bad und Kompaktküche, mit einer Größe von 16 bis 34 Quadratmetern. Dazu kommen Gemeinschaftsräume, ein House Management, Paketannahme, Leihartikel, Events und WLAN. Waschen und Trocknen sind gebührenpflichtig, Bettzeug und Küchenutensilien sind nicht enthalten. Diese Leistungen beschreibt der Anbieter als je nach Standort unterschiedlich. Wie sich eine Warmmiete oder Pauschalmiete richtig prüfen lässt, erklärt eine eigene Seite, ebenso findest du weitere Angebote des Studierendenwerks gezielt prüfen auf der entsprechenden Übersichtsseite.
Vergleich auf einen Blick
Die folgende Gegenüberstellung setzt dieselben Kriterien auf beiden Seiten nebeneinander. Die Spalte zum Studierendenwerk zeigt das Beispiel München Oberbayern sowie bundesweite Angaben des Deutschen Studierendenwerks, die Spalte zum privaten Anbieter zeigt das Beispiel THE FIZZ München.
| Kriterium | Wohnheim des Studierendenwerks | Privates Studentenwohnheim |
|---|---|---|
| Träger | Öffentlich getragenes Studierendenwerk, Beispiel München Oberbayern | Privater Betreiber, Beispiel THE FIZZ München |
| Weg zum Platz | Bewerbung über Online-Formular mit Unterlagen | Online-Buchung über die Anbieterseite |
| Wartezeit | Richtwert zwischen einem und sieben Semestern beim Beispiel München | Wird im Einzelfall beim Anbieter geklärt |
| Mietdauer | Befristet, Basiswohnzeit bis zu sieben Semester, Master vier Semester | Flex Apartments 1 bis 6 Monate, Single Apartments laut Mietvertrag des Anbieters |
| Miete und Nebenkosten | Kostenmiete mit Betriebskosten-Vorauszahlung und Abrechnung | All-in-Preis mit Nebenkosten-Pauschale |
| Ausstattung | Einzelzimmer, Teilapartment, Doublette, Einzelapartment, je nach Wohnanlage | Vollmöbliertes Single Apartment mit eigenem Bad und Kompaktküche |
| Zusatzleistungen | Internetanschluss, Gemeinschaftsräume, Waschautomaten gegen Entgelt | House Management, Paketannahme, Leihartikel, Events, WLAN |
Die drei wichtigsten Unterschiede liegen im Weg zum Platz, in der Dauer und im Preismodell. Beim Weg zum Platz steht die Bewerbung mit Wartezeit der direkten Online-Buchung gegenüber. Bei der Dauer steht eine mehrjährige, aber befristete Basiswohnzeit einer kurzfristig planbaren Mietdauer gegenüber. Beim Preismodell unterscheidet sich eine Kostenmiete mit abgerechneten Betriebskosten von einer Pauschale im All-in-Preis: Während das Studierendenwerk die tatsächlichen Betriebskosten über eine Vorauszahlung abrechnet, kalkuliert der private Anbieter einen festen monatlichen Betrag, der die Nebenkosten bereits einschließt.

Welche Wohnform passt zu dir?
Welche Wohnform passt, hängt weniger vom Wohnheim selbst als von der eigenen Lage ab. Die folgende Liste ordnet typische Situationen den beiden Wohnformen zu, auf Basis der Angaben aus den Abschnitten davor.
- Wenn du dich lange vor Semesterbeginn bewerben kannst und eine Wartezeit in Kauf nimmst, passt das Studierendenwerk eher, weil die Bewerbung dort früh beginnt und mit einer Wartezeit verbunden ist.
- Wenn du einen Platz für das gesamte Bachelorstudium planst, passt das Studierendenwerk eher, weil die Basiswohnzeit dort über mehrere Semester reicht und beachtet werden muss.
- Wenn du kurzfristig oder nur für wenige Monate einen Platz brauchst, passt der private Anbieter eher, weil THE FIZZ München Flex Apartments mit einer Mietdauer von 1 bis 6 Monaten beschreibt.
- Wenn dir eine Pauschale mit bereits enthaltenen Nebenkosten wichtig ist, passt der private Anbieter eher, weil dort ein monatlicher All-in-Preis mit Nebenkosten-Pauschale gilt.
- Wenn du auf eine Kostenmiete mit nachvollziehbarer Abrechnung setzt, passt das Studierendenwerk eher, weil dort die Betriebskosten als Vorauszahlung abgerechnet werden.
- Wenn du von Anfang an vollmöbliert einziehen willst, passt der private Anbieter eher, weil das Single Apartment bei THE FIZZ als vollmöbliert beschrieben wird.
- Wenn die mietrechtliche Wohnheimausnahme von Bedeutung ist, passt eine Prüfung bei beiden Seiten, ob ein konkretes Haus als Studenten- oder Jugendwohnheim im Sinne von § 549 Absatz 3 BGB gilt, weil das Gesetz den Begriff nicht festlegt.
Zwei Denkbeispiele verdeutlichen die Entscheidung. Ein Bachelorstudent der Informatik im ersten Semester plant früh und kann eine Wartezeit beim Studierendenwerk einplanen. Eine Masterstudentin der Betriebswirtschaft mit einem kurzen Studienabschnitt sucht eher ein flexibles Apartment beim privaten Anbieter. Beide Beispiele sind Denkbeispiele und keine Regel für ein Fach oder eine Empfehlung für eine Hochschule.
Neben beiden Wohnheimformen gibt es auch die WG oder eine eigene Wohnung als Wohnform im Studium. Wie sich ein Studentenwohnheim oder WG gezielt prüfen lässt, zeigt eine eigene Seite, einen Überblick über das Thema Wohnen im Studium bietet die entsprechende Hub-Seite.
Für die Entscheidung bietet sich eine Reihenfolge an: Zuerst stehen Zeitpunkt und Dauer des eigenen Bedarfs im Mittelpunkt, danach der Weg zum Platz und die Vertragsform, zuletzt Miete und Ausstattung. Diese Reihenfolge fasst die Abschnitte davor zusammen, ohne sie zu wiederholen.
Quellen und Stand
- Studierendenwohnheime, Deutsches Studierendenwerk: www.studierendenwerke.de (geprüft am 2026-10-05)
- Wohnformen, Deutsches Studierendenwerk: www.studierendenwerke.de (geprüft am 2026-10-05)
- Wohnheime, Studierendenwerk München Oberbayern: www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de (geprüft am 2026-10-05)
- Bewerbung, Studierendenwerk München Oberbayern: www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de (geprüft am 2026-10-05)
- Miete, Wartezeit, Wohnformen, Studierendenwerk München Oberbayern: www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de (geprüft am 2026-10-05)
- Richtlinie zur Wohnplatzvergabe, Studierendenwerk München Oberbayern (PDF): www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de (geprüft am 2026-10-05)
- Studentenwohnheim München, THE FIZZ: www.the-fizz.com (geprüft am 2026-10-05)
- Wohnkonzept, THE FIZZ: www.the-fizz.com (geprüft am 2026-10-05)
- § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften, BGB: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-10-05)