Schritt für Schritt ins Praktikum im öffentlichen Dienst

Praktikum bei Behörden: Bewerbung, Vertrag und Mindestlohn im Blick

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 16. September 2026 · Praktikum im Überblick

Diese Anleitung erklärt anhand konkreter gesetzlicher Grundlagen und eines realistischen Beispiels, worauf Sie achten müssen, bevor Sie Ihre Unterlagen versenden.

Grundlagen und Erwartungen an Ihr Profil

Für ein Praktikum in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin und Bonn beschreibt die Karriereseite ein laufendes Studium in einem einschlägigen Fach, gute Kenntnisse einer Fremdsprache und vollständige Bewerbungsunterlagen. Zu den Unterlagen gehören Anschreiben, Lebenslauf und Nachweise über bisherige Studienleistungen. Für Praktika außerhalb einer Berufsausbildung ist § 26 BBiG bedeutsam: Soweit kein Arbeitsverhältnis vereinbart wurde und berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen erworben werden sollen, gelten mehrere Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes entsprechend.

Diese Einordnung betrifft nach dem Gesetz unter anderem die Vertragsniederschrift, die Vergütung, den Urlaub und die Kündigung. Sie beschreibt die gesetzliche Grundlage für solche Praktikumsverhältnisse auch bei Behörden. Welche Anforderungen für einen bestimmten Platz gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder den offiziellen Unterlagen der anbietenden Stelle.

Den Praktikumsvertrag für Studierende prüfen bedeutet hier, die Vereinbarung anhand der genannten Vertragsbereiche zu lesen. Dabei lässt sich feststellen, welche Angaben zum konkreten Praktikumsverhältnis enthalten sind.

Das Praktikum im Studium grundsätzlich einordnen hilft dabei, zwischen der Bewerbung für einen Platz und den gesetzlichen Regeln für ein Praktikumsverhältnis zu unterscheiden. Für Fragen zum Studium können die offiziellen Unterlagen der Hochschule herangezogen werden.

Praktikum bei einer Behörde vorbereiten: der Ablauf in drei Schritten

Rechtlicher Rahmen laut Paragraph 26 BBiG

§ 26 BBiG regelt Vertragsverhältnisse, die keine Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes sind. Die Vorschrift erfasst Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben. Soweit kein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, sind mehrere Schutzvorschriften des Berufsbildungsgesetzes entsprechend anwendbar. Das ist die gesetzliche Grundlage für solche Praktikumsverhältnisse auch bei Behörden.

Zu den entsprechend geltenden Bereichen gehören die Vertragsniederschrift, die Vergütung, der Urlaub und die Kündigung. Das Gesetz enthält dabei besondere Maßgaben: Die gesetzliche Probezeit kann verkürzt werden, und auf eine förmliche Vertragsabfassung kann verzichtet werden. Bei einer vorzeitigen Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit kann kein Schadensersatz verlangt werden.

Tabelle: Regelungsbereich, Inhalt, Besonderheit
RegelungsbereichInhaltBesonderheit
VertragsniederschriftDie einschlägigen Vorschriften gelten entsprechend.Eine förmliche Vertragsabfassung kann entfallen.
Probezeit und VertragslösungDie gesetzliche Probezeit ist einbezogen; auch Kündigungsvorschriften gelten entsprechend.Die Probezeit darf verkürzt werden. Nach ihrem Ablauf ist bei vorzeitiger Lösung kein Schadensersatz zu verlangen.

Die Vergütung beim Pflichtpraktikum einordnen knüpft an die im Gesetz genannte Vergütung an. Ob § 22 MiLoG einen Mindestlohnanspruch begründet oder eine gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich zusätzlich nach der Art des Praktikums und den dort genannten Voraussetzungen.

Mindestlohnansprüche und ihre Grenzen

§ 22 MiLoG ordnet Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne von § 26 BBiG grundsätzlich den Arbeitnehmern zu. Daraus folgt grundsätzlich ein Anspruch auf Mindestlohn. Die Regelung stellt dabei auf die Einordnung des Praktikums nach § 26 BBiG ab.

Das Gesetz nennt Ausnahmen von dieser Gleichstellung. Dazu zählen Pflichtpraktika aufgrund einer schulrechtlichen, hochschulrechtlichen oder ausbildungsrechtlichen Bestimmung. Ebenfalls nennt § 22 MiLoG orientierende oder begleitende Praktika von jeweils bis zu drei Monaten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Dauer allein beantwortet die Frage daher nicht.

Ob der Praktikumsplatz bei einem privaten Unternehmen oder bei einer Behörde liegt, ändert nach dem Gesetzestext nichts an diesen Ausnahmen. Entscheidend bleibt die Art des jeweiligen Praktikums. Für die Prüfung sind die gesetzlichen Voraussetzungen dem konkreten Praktikum gegenüberzustellen.

Ein Motivationsschreiben früh entwerfen kann parallel zur Klärung der Praktikumsart erfolgen. Die Angaben im Schreiben ersetzen jedoch nicht die Prüfung, ob der Mindestlohnanspruch besteht oder eine Ausnahme nach § 22 MiLoG einschlägig ist.

Konkrete Schritte beim Auswärtigen Amt

Das Auswärtige Amt beschreibt auf seiner Karriereseite die Bewerbung für ein Praktikum in der Zentrale in Berlin und Bonn. Die Seite nennt Anforderungen, Bewerbungsfristen, angebotene Zeiträume und einen Auswahlprozess, bei dem die zuständige Fachabteilung die eingereichten Unterlagen prüft. Die Bewerbung wird über ein Online-Bewerbungsportal eingereicht; dort ist auch der Bearbeitungsstand einsehbar.

Für die Bewerbung nennt die Seite insbesondere folgende Punkte:

  • ein laufendes Studium in einem einschlägigen Fach,
  • gute Kenntnisse einer Fremdsprache,
  • vollständige Unterlagen mit Anschreiben, Lebenslauf und Nachweisen über bisherige Studienleistungen,
  • die Nutzung des Online-Bewerbungsportals mit einsehbarem Bearbeitungsstand.

Die genannten Angaben beziehen sich auf das Praktikum in der Zentrale des Auswärtigen Amts. Aus ihnen folgt nicht, dass andere Bundesbehörden oder Auslandsvertretungen dieselben Anforderungen oder Fristen verwenden.

Die Bewerbung für ein Praktikum vorbereiten heißt bei diesem Beispiel, die genannten Unterlagen zusammenzustellen und die Hinweise der Karriereseite zum Portal und zum Ablauf zu beachten. Für einen anderen Praktikumsplatz sind die offiziellen Angaben der jeweiligen Stelle maßgeblich.

Breitere Perspektiven nutzen

service.bund.de bezeichnet sich als Stellenbörse der öffentlichen Verwaltung Deutschlands. Dort werden Stellenangebote, Ausbildungsplätze und Studiengänge von Bund, Ländern, Städten und Kommunen geführt. Die Plattform dient damit auch als Ausgangspunkt für die Suche nach Praktikumsplätzen im öffentlichen Dienst.

Die Suchmaske ordnet Angebote Tätigkeitsbereichen zu. Über die Filterfunktion können Ausschreibungen nach Behörden und Tätigkeitsfeldern eingegrenzt werden. Zusätzlich führt die Seite eine Übersicht der ausschreibenden Behörden. So lässt sich die Suche auf die Angaben der Plattform stützen, ohne gleiche Anforderungen oder Vergütungen bei allen gelisteten Stellen anzunehmen.

Den Berufseinstieg frühzeitig mitdenken kann bedeuten, bei der Suche sowohl Tätigkeitsfeld als auch ausschreibende Behörde auszuwählen. Die konkrete Ausschreibung enthält die Angaben zum jeweiligen Angebot.

Praktikum bei einer Behörde vorbereiten: Prüfliste mit vier Punkten

Ihre persönliche Roadmap in drei Etappen

Die Bewerbung für ein Praktikum bei einer Behörde lässt sich in drei sachliche Schritte gliedern. Die einzelnen Angaben sind für den gewünschten Praktikumsplatz anhand der offiziellen Ausschreibung oder Unterlagen zu prüfen.

  1. Zuerst die Anforderungen der jeweiligen Behörde prüfen. Für ein Praktikum außerhalb einer Berufsausbildung ist außerdem § 26 BBiG einzuordnen: Soweit kein Arbeitsverhältnis vereinbart ist und berufliche Kenntnisse oder Erfahrungen erworben werden sollen, gelten mehrere Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes entsprechend.
  2. Danach klären, ob § 22 MiLoG grundsätzlich einen Mindestlohnanspruch eröffnet. Pflichtpraktika aufgrund einer schul-, hochschul- oder ausbildungsrechtlichen Bestimmung sowie orientierende oder begleitende Praktika bis zu drei Monaten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgenommen sein.
  3. Zum Schluss über service.bund.de oder direkt bei der gewünschten Behörde nach weiteren Praktikumsplätzen suchen. Auf service.bund.de lassen sich Ausschreibungen nach Behörden und Tätigkeitsfeldern filtern.

Für den Vertrag kann die Nachbarseite zum Praktikumsvertrag herangezogen werden. Für die Einordnung im Studienkontext verweist die Nachbarseite zum Praktikum im Studium auf die passenden Fragen.

Quellen und Stand

Der Überblick „Schritt für Schritt ins Praktikum im öffentlichen Dienst“ ordnet das Thema vollständig ein.

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Häufige Fragen zum Praktikum bei Behörden

Muss mein Studium zwingend abgeschlossen sein?

Für das beschriebene Praktikum in der Zentrale des Auswärtigen Amts nennt die Karriereseite ein laufendes Studium in einem einschlägigen Fach als Anforderung. Darüber hinaus werden gute Kenntnisse einer Fremdsprache und vollständige Bewerbungsunterlagen genannt.

Kann der Vertrag mündlich vereinbart werden?

§ 26 BBiG betrifft andere Vertragsverhältnisse als die Berufsausbildung. Für die dort beschriebenen Praktikumsverhältnisse kann auf eine förmliche Vertragsabfassung verzichtet werden; die Vorschrift sagt nicht, dass dies für jeden Praktikumsvertrag gilt.

Zählt meine Kurzzeitorientierung als bezahlte Arbeit?

Orientierende oder begleitende Praktika von bis zu drei Monaten gehören nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 22 MiLoG zu den Ausnahmen vom Mindestlohn. Maßgeblich ist deshalb die konkrete Art des Praktikums.

Woran erkenne ich, ob meine Bewerbung vollständig ist?

Das Auswärtige Amt nennt für das Praktikum in der Zentrale vollständige Unterlagen mit Anschreiben, Lebenslauf und Nachweisen über bisherige Studienleistungen. Außerdem nennt die Seite ein laufendes einschlägiges Studium und gute Kenntnisse einer Fremdsprache.

Hilft mir die zentrale Datenbank bei der Jobwahl?

Bei service.bund.de können Sie Ausschreibungen nach Behörden und Tätigkeitsfeldern filtern.

Sollte ich meinen zukünftigen Arbeitsplatz planen?

Für die Suche nach weiteren Praktikumsplätzen kann service.bund.de genutzt werden. Die Plattform bietet Filter nach Behörden und Tätigkeitsfeldern und führt Angebote der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern, Städten und Kommunen auf.

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