Zugesagtes Praktikum absagen: rechtlich einordnen
Praktikum absagen: Bindung, Frist und Vertragspunkte prüfen
Bevor du ein zugesagtes Praktikum absagst, solltest du klären, ob dein Angebot nach Paragraph 145 BGB bindend wirkt, wann die Annahmefrist nach Paragraph 147 BGB endet und welche Rücksichtnahmepflichten nach Paragraph 311 BGB bereits entstanden sein könnten. Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch die Prüfung deiner vertraglichen Position.
Zusage, Antrag und Annahme
Nach § 145 BGB bleibt eine Person an ihren Antrag zum Vertragsschluss gebunden, wenn sie den Ausschluss dieser Bindung nicht ausdrücklich erklärt hat. § 147 BGB bestimmt bei einem Antrag unter Abwesenden den Zeitraum bis zu dem Moment, in dem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Beide Vorschriften betreffen unterschiedliche Teile des Vertragsschlusses: § 145 BGB die Bindung an den Antrag und § 147 BGB dessen Annahme.
Für § 145 BGB ist zu prüfen, ob eine Erklärung einen Antrag zum Abschluss eines Vertrags enthält. Die Bindung entfällt, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen wird. Als mögliche Formulierungen nennt die Vorschriftspraxis „freibleibend“ und „ohne Verbindlichkeit“. Lies daher die Erklärung vollständig und halte fest, ob ein solcher Zusatz enthalten ist. Ohne ausdrücklichen Ausschluss beschreibt § 145 BGB die grundsätzliche Bindung an den Antrag.
§ 147 BGB unterscheidet nach der Situation der Beteiligten. Ein Antrag unter Anwesenden ist nach Absatz 1 sofort anzunehmen. Das erfasst auch Erklärungen über Fernsprecher oder eine sonstige technische Einrichtung von Person zu Person. Bei Abwesenden gilt Absatz 2. Dort ist entscheidend, bis wann der Antragende den Zugang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Die Norm nennt hierfür keine feste Anzahl von Tagen oder Wochen.
Den Praktikumsvertrag für Studierende kannst du auf schriftlich festgehaltene Vereinbarungen prüfen. Der Career Service der Freien Universität Berlin empfiehlt Studierenden, vor einem Praktikum einen Vertrag abzuschließen, damit wichtige Vereinbarungen schriftlich dokumentiert sind. Eine Bewerbung für ein Praktikum kannst du getrennt von der späteren Zusage lesen: Für die Einordnung nach §§ 145 und 147 BGB sind Antrag, möglicher Bindungsausschluss und Annahme maßgeblich.

Bindung an einen Antrag nach § 145 BGB
§ 145 BGB betrifft die Bindung an einen Antrag. Wer einer anderen Person den Abschluss eines Vertrags anbietet, ist daran gebunden. Das gilt nicht, wenn die Person die Gebundenheit ausdrücklich ausgeschlossen hat. Für die Prüfung der Zusage ist deshalb ihr genauer Wortlaut wichtig. Suche nach einer ausdrücklichen Freizeichnung, etwa „freibleibend“ oder „ohne Verbindlichkeit“. Ein solcher Zusatz schließt die Bindung nach der Norm aus.
Die Vorschrift beantwortet nicht, ob jede Praktikumszusage einem Arbeitsvertrag gleichsteht. Sie beschreibt vielmehr die Bindung an einen Antrag beim Vertragsschluss. Prüfe daher zuerst, ob die Erklärung überhaupt einen Antrag zum Vertragsschluss enthält, und danach, ob ein ausdrücklicher Ausschluss enthalten ist. Ein Motivationsschreiben für ein Praktikum kann daneben als Unterlage vorliegen; für die Prüfung nach § 145 BGB kommt es auf die Erklärung zum Angebot und einen möglichen Bindungsausschluss an.
Annahme eines Angebots nach § 147 BGB
§ 147 BGB behandelt die Zeit, in der ein Antrag angenommen werden kann. Absatz 1 betrifft Anträge unter Anwesenden. Sie sind sofort anzunehmen; dies gilt auch bei einer persönlichen Verbindung durch Fernsprecher oder eine andere technische Einrichtung. Absatz 2 betrifft einen Antrag unter Abwesenden. Dort reicht die Annahme nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antragende unter regelmäßigen Umständen mit dem Eingang einer Antwort rechnen darf. Die Norm unterscheidet damit zwei Situationen, statt eine feste Zahl von Tagen oder Wochen vorzugeben.
Das Jobangebot höflich ablehnen beginnt mit einer Einordnung dieser Situation. Lies die Zusage und den Kommunikationsweg zusammen. Halte getrennt fest, ob die Beteiligten bei der Erklärung anwesend waren oder ob die Erklärung einen Abwesenden erreichte. Anschließend kannst du den in § 147 BGB beschriebenen Zeitpunkt der erwartbaren Antwort prüfen. Die folgende Übersicht ordnet allein diese beiden gesetzlichen Fälle.
| Situation | Frist | Beispiel |
|---|---|---|
| Antrag unter Anwesenden oder per Telefon, Absatz 1 | sofort | Der Antrag wird in einem Gespräch erklärt. |
| Antrag unter Abwesenden, Absatz 2 | bis zum unter regelmäßigen Umständen erwartbaren Eingang der Antwort | Der Antrag erreicht die andere Person, die Antwort geht später ein. |
Die Tabelle ersetzt keine Prüfung des konkreten Wortlauts. Sie zeigt lediglich die Unterscheidung aus § 147 BGB. Notiere daher, welche Erklärung als Antrag in Betracht kommt, wann sie abgegeben wurde und wann eine Antwort einging. So lässt sich der gesetzliche Rahmen der Annahme auf die vorliegenden Unterlagen beziehen.
Rücksichtnahmepflichten vor Vertragsschluss
§ 311 BGB regelt, wie Schuldverhältnisse entstehen können. Für einen Vertrag ist nach Absatz 1 grundsätzlich ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich. Absatz 2 erfasst jedoch eine frühere Stufe: Schon Vertragsverhandlungen, die Anbahnung eines Vertrags oder ähnliche geschäftliche Kontakte können ein Schuldverhältnis mit Pflichten aus § 241 Absatz 2 BGB begründen. Daraus können bereits vor einem Vertragsschluss gegenseitige Rücksichtnahmepflichten entstehen.
Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum prüfen kann als Arbeitsschritt neben der Auswertung der Kommunikation stehen. Für § 311 Absatz 2 BGB ist anschließend zu klären, welche Kontakte und Erklärungen tatsächlich vorliegen. Die folgenden Punkte beschreiben die gesetzlich genannten oder daran anknüpfenden Situationen, die du in den Unterlagen prüfen kannst:
- Vertragsverhandlungen wurden aufgenommen.
- Ein Vertrag wurde angebahnt und dabei bestand die Möglichkeit einer Einwirkung auf Rechte des anderen Teils.
- Durch geschäftlichen Kontakt wurde Vertrauen begründet.
- Es liegen ähnliche geschäftliche Kontakte vor.
Die Liste stellt keine automatische Entscheidung über eine Pflichtverletzung oder einen Ersatzanspruch dar. § 311 BGB beschreibt, unter welchen Kontaktformen ein Schuldverhältnis mit Rücksichtnahmepflichten entstehen kann. Prüfe deshalb, welche der genannten Kontaktformen dokumentiert sind. Lies dazu die Kommunikation, notiere die jeweiligen Erklärungen und ordne sie den aufgenommenen Verhandlungen, der Vertragsanbahnung oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten zu.
Praktikumsvertrag auf Vereinbarungen prüfen
Der Career Service der Freien Universität Berlin empfiehlt Studierenden, vor einem Praktikum einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Nach der dortigen Orientierung sollen wichtige Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Als Punkte nennt die Seite Arbeitszeit, Ansprechpartner oder Betreuer, Beginn und Dauer, Arbeitsplan oder Tätigkeitsbeschreibung, Einsatzbereich, Versicherungsschutz, Urlaubsregelungen, Vergütung und Zeugnis. Prüfe diese Angaben im vorliegenden Vertrag oder in den dazugehörigen Vereinbarungen.
Das Praktikum im Studium früh einordnen kann die Prüfung der Unterlagen begleiten. Lies insbesondere nach, welcher Beginn und welche Dauer genannt sind, wer als Betreuung vorgesehen ist und welche Tätigkeit oder welcher Einsatzbereich beschrieben wird. Sieh auch nach Angaben zu Arbeitszeit, Versicherungsschutz, Urlaub, Vergütung und Zeugnis. Der Career Service weist außerdem darauf hin, dass Praktikumsgeber eigene Verträge verwenden können, und verweist auf Musterverträge der IHK Berlin.
Wenn eine Vereinbarung offen bleibt, halte genau diesen Punkt fest und lies den Vertrag erneut. Die genannte Orientierung des Career Service beschreibt, welche Angaben ein Praktikumsvertrag enthalten kann. Sie sagt nicht, dass ohne Vertrag keine rechtlichen Pflichten entstehen oder dass ein Vertrag gesetzlich vorgeschrieben ist.

Prüfschritte vor einer Absage
Prüfe zuerst den Wortlaut der Zusage nach § 145 BGB. Halte fest, ob darin ein Angebot zum Vertragsschluss steht und ob die Bindung ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ein Zusatz wie „freibleibend“ kann für diese Prüfung maßgeblich sein. Ordne danach die Annahme nach § 147 BGB ein: Bei einem Antrag unter Anwesenden gilt Absatz 1, bei einem Antrag unter Abwesenden Absatz 2. Prüfe außerdem, ob durch Verhandlungen, eine Vertragsanbahnung oder vergleichbare geschäftliche Kontakte bereits Rücksichtnahmepflichten nach § 311 BGB entstanden sein können.
Sieh anschließend den Praktikumsvertrag durch. Kläre insbesondere, was zu Beginn und Vergütung festgehalten ist, und prüfe auch Arbeitszeit, Dauer, Betreuung, Tätigkeitsbeschreibung, Einsatzbereich, Versicherungsschutz, Urlaub und Zeugnis. Erst nach dieser Prüfung kannst du die Absage formulieren. Am Ende findest du weiterführende Hinweise auf den Nachbarseiten zum Praktikumsvertrag für Studierende und zur Bewerbung für ein Praktikum.
Quellen und Stand
- Quelle: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, BGB Paragraf 145 Bindung an den Antrag: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, BGB Paragraf 147 Annahmefrist: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, BGB Paragraf 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Career Service, Freie Universität Berlin, Brauche ich auch einen Praktikumsvertrag?: www.fu-berlin.de (geprüft am 2026-09-16)
Der Beitrag „Zugesagtes Praktikum absagen: rechtlich einordnen“ trägt den vollständigen Titel „Zugesagtes Praktikum absagen: So prüfst du deine Optionen“.