Zweitlektorat für Übersetzungsbüros und Sprachdienstleister
Revision gegen den Ausgangstext mit dokumentierter Rückmeldung
Das Vier-Augen-Prinzip verlangt, dass eine zweite Person die Übersetzung prüft. Kommt diese Person aus demselben Team, teilt sie oft dieselben Annahmen. Als externe Instanz übernehmen wir die Revision der deutschen Zielfassung und liefern eine Rückmeldung, die Sie gegenüber Ihren Kunden belegen können.
Was wir in der Revision prüfen
Wir arbeiten mit Ausgangs- und Zieltext nebeneinander und prüfen vier Ebenen: Vollständigkeit, also ob jeder Abschnitt übertragen wurde, Terminologietreue gegen Ihre Vorgaben, Zahlen und Einheiten samt Formatierung sowie die sprachliche Qualität der deutschen Fassung.
Zahlen sind dabei der häufigste Fundort. Dezimaltrennzeichen, Tausendertrennung, Datumsformate und Maßeinheiten unterscheiden sich zwischen den Sprachen, und Fehler an dieser Stelle überstehen jede sprachliche Prüfung, die nur den Zieltext liest.

Terminologie gegen Ihre Liste, nicht gegen unsere
Wir bringen keine eigene Terminologie mit. Liegt eine Kundenliste oder ein Glossar vor, prüfen wir gegen diese Vorgabe und melden jede Abweichung mit Fundstelle. Existiert keine Liste, halten wir die im Text überwiegende Variante und liefern eine Aufstellung der gefundenen Alternativen mit.
Diese Aufstellung ist für viele Büros der eigentliche Gewinn, weil sie sich als Grundlage für die Terminologiepflege des Kunden weiterverwenden lässt.
Bei Texten, die in Teilen aus einem Translation Memory stammen, achten wir besonders auf die Nahtstellen. Übernommene Segmente sind für sich korrekt, passen aber im Numerus, im Bezugswort oder in der Anrede oft nicht zum neu übersetzten Umfeld. Solche Brüche melden wir gesondert, weil sie nicht der Übersetzung anzulasten sind.
Die Rückmeldung ist belegbar
Sie erhalten die überarbeitete Datei mit nachvollziehbaren Änderungen und eine getrennte Liste der Punkte, die keine Korrektur, sondern eine Rückfrage sind. Damit können Sie gegenüber Ihrem Kunden zeigen, dass die Revision stattgefunden hat und welche Entscheidungen bewusst getroffen wurden.
Auf Wunsch trennen wir die Rückmeldung nach Kategorien: Sprachfehler, Terminologie, Zahlen und Formales. Das erleichtert die Auswertung, wenn mehrere Übersetzerinnen und Übersetzer an einem Projekt beteiligt waren.

Was wir nicht übernehmen
Wir arbeiten sowohl für Übersetzungsbüros als auch für Agenturen, die Übersetzungen einkaufen und vor der Auslieferung eine unabhängige Kontrolle wollen.
Wir sind kein Übersetzungsdienst und liefern keine Neuübersetzung. Wenn ein Abschnitt so weit von der Ausgangsfassung abweicht, dass eine Überarbeitung nicht genügt, melden wir das und überlassen die Entscheidung Ihnen.
Ebenso stellen wir keine Zertifizierung nach einer Norm aus. Was wir liefern, ist eine unabhängige Revision durch eine zweite Instanz und deren Dokumentation. Ob das Ihre Prozessanforderungen erfüllt, entscheiden Sie oder Ihre Zertifizierungsstelle.
Konditionen für Sprachdienstleister
Über das kostenlose Geschäftskonto kostet die Revision ab 4,90 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen, das reine Korrektorat der Zielfassung ab 1,90 €. Für Büros mit laufendem Volumen greift die Staffel: ab 100 Seiten fünf Prozent, ab 250 Seiten acht Prozent, ab 500 Seiten elf Prozent.
Wir arbeiten mit gängigen Austauschformaten und liefern in dem Format zurück, in dem wir es erhalten haben. Rahmenvereinbarungen mit festen Reaktionszeiten sind möglich und lohnen sich, wenn Revisionen bei Ihnen planbar anfallen: Wir halten dann Kapazität vor, und Sie können Ihren Kunden verbindliche Termine zusagen.
Weiterführend: B2B-Konditionen, technische Dokumentation und Whitepaper und Studien.