So läuft eine Kündigung in der Probezeit korrekt ab

Kündigung in der Probezeit: Frist, Form und nächste Schritte

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 16. September 2026 · Berufseinstieg im Überblick

Endet Ihr Arbeitsverhältnis während einer vereinbarten Probezeit, kann die Kündigungsfrist zwei Wochen betragen. Die verkürzte Frist gilt nach § 622 Absatz 3 BGB nur während einer vereinbarten Probezeit und höchstens für die ersten sechs Monate. Dieser Leitfaden erläutert Frist und Schriftform sowie die nächsten Schritte bis zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit.

Kündigungsfrist in der Probezeit prüfen

Wer die Probezeit nach dem Studium planen möchte, sollte diese Frist von Anfang an kennen. § 622 Absatz 1 BGB nennt als Grundregel vier Wochen bis zum Fünfzehnten oder bis zum Ende eines Kalendermonats.

Für eine vereinbarte Probezeit enthält § 622 Absatz 3 BGB eine Sonderregel: Sie darf höchstens sechs Monate dauern. Während dieser Zeit können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen; ein fester Termin zum Fünfzehnten oder Monatsende ist dafür nicht vorgegeben. Prüfen Sie deshalb im Vertrag, ob und für welchen Zeitraum eine Probezeit vereinbart wurde.

Ein Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger ist darauf zu prüfen, ob und für welchen Zeitraum eine Probezeit vereinbart wurde. Maßgeblich bleibt jedoch der tatsächliche Vertragstext. § 622 Absatz 4 BGB lässt abweichende Regelungen durch Tarifvertrag zu. Vergleichen Sie daher Vertrag und gegebenenfalls geltenden Tarifvertrag.

Nach § 622 Absatz 6 BGB darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nicht länger sein als für Arbeitgeber. Prüfen Sie beide Fristangaben im Vertrag. Bei Unklarheiten kann eine Rechtsberatung den Wortlaut einordnen.

Kündigung in der Probezeit: der Ablauf in drei Schritten

Wartezeit beim allgemeinen Kündigungsschutz

§ 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz betrifft sozial ungerechtfertigte Kündigungen. Die Regel gilt, wenn das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat.

Vor Ablauf dieser Wartezeit verlangt das Gesetz keine soziale Rechtfertigung der Kündigung. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Kündigung ohne weiteren Prüfbedarf zulässig ist. Lassen Sie einen konkreten Fall bei Bedarf rechtlich prüfen.

§ 1 Absatz 2 nennt als mögliche Gründe die Person oder das Verhalten des Arbeitnehmers sowie dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Absatz 3 behandelt zusätzlich die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.

Bei einer Kündigung im Werkstudentenjob gilt dieselbe Wartezeit wie bei anderen Arbeitsverhältnissen. Prüfen Sie dafür die Dauer des Arbeitsverhältnisses im selben Betrieb oder Unternehmen und mögliche Unterbrechungen anhand Ihrer Unterlagen.

Schriftform bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

§ 623 BGB verlangt für Kündigungen und Auflösungsverträge Schriftform. Dafür ist ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

E-Mail, SMS, Fax und Messenger erfüllen diese Form nicht. Das gilt bei einer Kündigung in der Probezeit ebenso wie nach der Wartezeit und bei einem Aufhebungsvertrag. Prüfen Sie bei einem erhaltenen Schreiben, ob ein unterschriebenes Papierdokument vorliegt.

Tabelle: Kündigungsweg, formwirksam laut § 623 BGB, Beispiel
Kündigungswegformwirksam laut § 623 BGBBeispiel
Unterschrift auf PapierJaSchreiben mit eigenhändiger Unterschrift
E-Mail oder MessengerNeinNachricht im Postfach oder Chat
mündliche KündigungNeinAussage in einem Gespräch

Bewahren Sie das Dokument auf und vergleichen Sie es mit § 623 BGB. Bei Zweifeln über Form oder Zugang kann eine Rechtsberatung helfen. Nach einer wirksamen Kündigung lohnt sich meist der Blick auf das Arbeitszeugnis als Werkstudent.

Arbeitsuchendmeldung bei Vertragsende

§ 38 Absatz 1 SGB III regelt die Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit. Endet ein Arbeitsverhältnis, ist die Meldung spätestens drei Monate vor dem Ende vorgesehen. Erfahren Sie vom Endzeitpunkt erst innerhalb dieses Dreimonatszeitraums, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis.

  • Prüfen Sie, ob bis zum Vertragsende mindestens drei Monate verbleiben.
  • Melden Sie sich bei kürzerer Kenntnis innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts.
  • Nehmen Sie das erste Beratungs- und Vermittlungsgespräch wahr, das § 38 Absatz 1a SGB III vorsieht.

Die Pflicht besteht auch, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder vom Arbeitgeber in Aussicht steht. Prüfen Sie den Beendigungszeitpunkt in Ihren Unterlagen und klären Sie offene Fragen direkt mit der Agentur für Arbeit.

Der Berufseinstieg im Überblick zeigt weitere Schritte nach einer Kündigung in der Probezeit. Für die Arbeitsuchendmeldung bleiben die genannten Fristen aus § 38 SGB III maßgeblich.

Probezeitfrist und Wartezeit zusammen prüfen

Die Zwei-Wochen-Frist und die Wartezeit betreffen unterschiedliche Regeln. § 622 Absatz 3 BGB erlaubt die verkürzte Frist nur während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten. § 1 Absatz 1 KSchG knüpft den allgemeinen Kündigungsschutz an ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten im selben Betrieb oder Unternehmen.

Solange die Wartezeit noch nicht erreicht ist, verlangt § 1 KSchG keine soziale Rechtfertigung. Liegt zugleich eine vereinbarte Probezeit vor, prüfen Sie, ob § 622 Absatz 3 BGB mit seiner Zwei-Wochen-Frist anwendbar ist. Nach Ablauf der Wartezeit ist für die Frage der sozialen Rechtfertigung § 1 KSchG zu prüfen.

Die Prüfung eines befristeten Arbeitsvertrags sollte sich auf den vereinbarten Endzeitpunkt und die Vertragsregelungen richten. Für Probezeit, Frist und Wartezeit sind jeweils Vertragstext und die genannten gesetzlichen Regeln getrennt zu prüfen.

Halten Sie Beginn des Arbeitsverhältnisses, vereinbarte Probezeit und Zugang der Kündigung schriftlich fest. Bei abweichenden Tarifregelungen oder unklaren Daten kann eine Rechtsberatung die Einordnung prüfen.

Kündigung in der Probezeit: Prüfliste mit vier Punkten

Drei Prüfschritte nach einer Kündigung

Prüfen Sie die Unterlagen in einer festen Reihenfolge. So lassen sich die Vertragsangaben, die Form der Erklärung und die Arbeitsuchendmeldung getrennt nachvollziehen.

  1. Prüfen Sie zuerst die vereinbarte Probezeitdauer im Arbeitsvertrag. Vergleichen Sie sie mit § 622 Absatz 3 BGB: Die Sonderfrist beträgt zwei Wochen und setzt eine vereinbarte Probezeit voraus, die höchstens sechs Monate dauern darf.
  2. Kontrollieren Sie danach die Kündigung nach § 623 BGB. Wirksam ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier; elektronische Form ist ausgeschlossen. Bewahren Sie das Dokument auf.
  3. Prüfen Sie zuletzt § 38 SGB III. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Bei Kenntnis des Beendigungszeitpunkts innerhalb von weniger als drei Monaten gilt die Frist von drei Tagen nach Kenntnis.

Notieren Sie die Daten aus Vertrag und Kündigung und prüfen Sie, welche gesetzliche Regel jeweils passt. Die Meldepflicht besteht auch bei einer gerichtlichen Geltendmachung des Fortbestands oder wenn der Arbeitgeber den Fortbestand in Aussicht stellt. § 38 Absatz 1a SGB III sieht zudem ein erstes Beratungs- und Vermittlungsgespräch vor.

Für die Vorbereitung helfen auch die Nachbarseiten zur Probezeit nach dem Studium planen und zum Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger. Dort können Sie die Vertragsangaben vor einer Probezeit oder nach einer Kündigung erneut prüfen.

Quellen und Stand

Der Überblick „So läuft eine Kündigung in der Probezeit korrekt ab“ ordnet das Thema vollständig ein.

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Häufige Fragen zur Kündigung in der Probezeit

Muss ich bei einer Kündigung in der Probezeit einen bestimmten Grund nennen?

Der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat. Davor ist eine Kündigung nach dieser Vorschrift nicht wegen fehlender sozialer Rechtfertigung unwirksam.

Ist eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail gültig?

Nein, Paragraph 623 BGB schreibt zwingend die Schriftform vor. Das bedeutet, dass ein papierbasiertes Dokument mit persönlicher Unterschrift erforderlich ist. Elektronische Formen wie Nachrichten, Mails oder Faxe erfüllen diese Anforderung nicht und machen die Kündigung dadurch unwirksam, egal ob in der Probezeit oder danach.

Wie lange darf die Probezeit maximal dauern?

Die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt während einer vereinbarten Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf. Entscheidend ist daher, was für die Probezeit vereinbart wurde und ob sie diese Höchstdauer einhält.

Bin ich verpflichtet mich bei der Agentur für Arbeit zu melden, wenn ich meinen Job verlasse?

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfahren Sie weniger als drei Monate vorher vom Endtermin, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Die Pflicht gilt auch, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird.

Darf mein Arbeitgeber mir eine längere Kündigungsfrist auferlegen als ihm selbst?

§ 622 Absatz 6 BGB untersagt eine längere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer als für Arbeitgeber. Tarifverträge dürfen nach Absatz 4 von den gesetzlichen Fristen abweichen. Prüfen Sie deshalb Arbeitsvertrag und einen gegebenenfalls geltenden Tarifvertrag.

Greift der Kündigungsschutz sofort am ersten Tag meiner Anstellung?

Nein. Nach § 1 KSchG greift der allgemeine Kündigungsschutz erst, wenn das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat. Vorher verlangt das Gesetz keine soziale Rechtfertigung.

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