So läuft eine Kündigung in der Probezeit korrekt ab
Kündigung in der Probezeit: Frist, Form und nächste Schritte
Endet dein Arbeitsverhältnis während einer vereinbarten Probezeit, kann die Kündigungsfrist zwei Wochen betragen. Die verkürzte Frist gilt nach § 622 Absatz 3 BGB nur während einer vereinbarten Probezeit und höchstens für die ersten sechs Monate. Dieser Leitfaden erläutert Frist und Schriftform sowie die nächsten Schritte bis zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit.
Kostenlos herunterladen
Arbeitsvertrag beim Berufseinstieg prüfen: Merkzettel
Die Kündigung in der Probezeit, dazu zum Herunterladen/Ausdrucken die Vertragspunkte aus Befristung, Probezeit, Kündigungsfrist, Urlaub, Überstunden und Nebenabreden im Arbeitsvertrag nach dem Studium, samt Tipps zur Gehaltsverhandlung.
Kündigungsfrist in der Probezeit prüfen
Wer die Probezeit nach dem Studium planen möchte, sollte diese Frist von Anfang an kennen. § 622 Absatz 1 BGB nennt als Grundregel vier Wochen bis zum Fünfzehnten oder bis zum Ende eines Kalendermonats.
Für eine vereinbarte Probezeit enthält § 622 Absatz 3 BGB eine Sonderregel: Sie darf höchstens sechs Monate dauern. Während dieser Zeit können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen; ein fester Termin zum Fünfzehnten oder Monatsende ist dafür nicht vorgegeben. Prüfe deshalb im Vertrag, ob und für welchen Zeitraum eine Probezeit vereinbart wurde.
Ein Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger ist darauf zu prüfen, ob und für welchen Zeitraum eine Probezeit vereinbart wurde. Maßgeblich bleibt jedoch der tatsächliche Vertragstext. § 622 Absatz 4 BGB lässt abweichende Regelungen durch Tarifvertrag zu. Vergleiche daher Vertrag und gegebenenfalls geltenden Tarifvertrag.
Nach § 622 Absatz 6 BGB darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nicht länger sein als für Arbeitgeber. Prüfe beide Fristangaben im Vertrag. Bei Unklarheiten kann eine Rechtsberatung den Wortlaut einordnen.

Wartezeit beim allgemeinen Kündigungsschutz
§ 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz betrifft sozial ungerechtfertigte Kündigungen. Die Regel gilt, wenn das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat.
Vor Ablauf dieser Wartezeit verlangt das Gesetz keine soziale Rechtfertigung der Kündigung. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Kündigung ohne weiteren Prüfbedarf zulässig ist. Lass einen konkreten Fall bei Bedarf rechtlich prüfen.
§ 1 Absatz 2 nennt als mögliche Gründe die Person oder das Verhalten des Arbeitnehmers sowie dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Absatz 3 behandelt zusätzlich die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen.
Bei einer Kündigung im Werkstudentenjob gilt dieselbe Wartezeit wie bei anderen Arbeitsverhältnissen. Prüfe dafür die Dauer des Arbeitsverhältnisses im selben Betrieb oder Unternehmen und mögliche Unterbrechungen anhand deiner Unterlagen.
Schriftform bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
§ 623 BGB verlangt für Kündigungen und Auflösungsverträge Schriftform. Dafür ist ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
E-Mail, SMS, Fax und Messenger erfüllen diese Form nicht. Das gilt bei einer Kündigung in der Probezeit ebenso wie nach der Wartezeit und bei einem Aufhebungsvertrag. Prüfe bei einem erhaltenen Schreiben, ob ein unterschriebenes Papierdokument vorliegt.
| Kündigungsweg | formwirksam laut § 623 BGB | Beispiel |
|---|---|---|
| Unterschrift auf Papier | Ja | Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift |
| E-Mail oder Messenger | Nein | Nachricht im Postfach oder Chat |
| mündliche Kündigung | Nein | Aussage in einem Gespräch |
Bewahre das Dokument auf und vergleiche es mit § 623 BGB. Bei Zweifeln über Form oder Zugang kann eine Rechtsberatung helfen. Nach einer wirksamen Kündigung lohnt sich meist der Blick auf das Arbeitszeugnis als Werkstudent.
Arbeitsuchendmeldung bei Vertragsende
§ 38 Absatz 1 SGB III regelt die Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit. Endet ein Arbeitsverhältnis, ist die Meldung spätestens drei Monate vor dem Ende vorgesehen. Erfährst du vom Endzeitpunkt erst innerhalb dieses Dreimonatszeitraums, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis.
- Prüfe, ob bis zum Vertragsende mindestens drei Monate verbleiben.
- Melde dich bei kürzerer Kenntnis innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts.
- Nimm das erste Beratungs- und Vermittlungsgespräch wahr, das § 38 Absatz 1a SGB III vorsieht.
Die Pflicht besteht auch, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder vom Arbeitgeber in Aussicht steht. Prüfe den Beendigungszeitpunkt in deinen Unterlagen und kläre offene Fragen direkt mit der Agentur für Arbeit.
Der Berufseinstieg im Überblick zeigt weitere Schritte nach einer Kündigung in der Probezeit. Für die Arbeitsuchendmeldung bleiben die genannten Fristen aus § 38 SGB III maßgeblich.
Probezeitfrist und Wartezeit zusammen prüfen
Die Zwei-Wochen-Frist und die Wartezeit betreffen unterschiedliche Regeln. § 622 Absatz 3 BGB erlaubt die verkürzte Frist nur während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten. § 1 Absatz 1 KSchG knüpft den allgemeinen Kündigungsschutz an ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten im selben Betrieb oder Unternehmen.
Solange die Wartezeit noch nicht erreicht ist, verlangt § 1 KSchG keine soziale Rechtfertigung. Liegt zugleich eine vereinbarte Probezeit vor, prüfe, ob § 622 Absatz 3 BGB mit seiner Zwei-Wochen-Frist anwendbar ist. Nach Ablauf der Wartezeit ist für die Frage der sozialen Rechtfertigung § 1 KSchG zu prüfen.
Die Prüfung eines befristeten Arbeitsvertrags sollte sich auf den vereinbarten Endzeitpunkt und die Vertragsregelungen richten. Für Probezeit, Frist und Wartezeit sind jeweils Vertragstext und die genannten gesetzlichen Regeln getrennt zu prüfen.
Halte Beginn des Arbeitsverhältnisses, vereinbarte Probezeit und Zugang der Kündigung schriftlich fest. Bei abweichenden Tarifregelungen oder unklaren Daten kann eine Rechtsberatung die Einordnung prüfen.

Drei Prüfschritte nach einer Kündigung
Prüfe die Unterlagen in einer festen Reihenfolge. So lassen sich die Vertragsangaben, die Form der Erklärung und die Arbeitsuchendmeldung getrennt nachvollziehen.
- Prüfe zuerst die vereinbarte Probezeitdauer im Arbeitsvertrag. Vergleiche sie mit § 622 Absatz 3 BGB: Die Sonderfrist beträgt zwei Wochen und setzt eine vereinbarte Probezeit voraus, die höchstens sechs Monate dauern darf.
- Kontrolliere danach die Kündigung nach § 623 BGB. Wirksam ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier; elektronische Form ist ausgeschlossen. Bewahre das Dokument auf.
- Prüfe zuletzt § 38 SGB III. Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Bei Kenntnis des Beendigungszeitpunkts innerhalb von weniger als drei Monaten gilt die Frist von drei Tagen nach Kenntnis.
Notiere die Daten aus Vertrag und Kündigung und prüfe, welche gesetzliche Regel jeweils passt. Die Meldepflicht besteht auch bei einer gerichtlichen Geltendmachung des Fortbestands oder wenn der Arbeitgeber den Fortbestand in Aussicht stellt. § 38 Absatz 1a SGB III sieht zudem ein erstes Beratungs- und Vermittlungsgespräch vor.
Für die Vorbereitung helfen auch die Nachbarseiten zur Probezeit nach dem Studium planen und zum Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger. Dort kannst du die Vertragsangaben vor einer Probezeit oder nach einer Kündigung erneut prüfen.
Quellen und Stand
- Quelle: Bundesministerium der Justiz, § 622 BGB Kündigungsfristen: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bundesministerium der Justiz, § 1 KSchG Wartezeit: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bundesministerium der Justiz, § 623 BGB Schriftform: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bundesministerium der Justiz, § 38 SGB III Meldepflicht: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
Der Überblick „So läuft eine Kündigung in der Probezeit korrekt ab“ ordnet das Thema vollständig ein.