So funktioniert die Gehaltserhöhung nach der Probezeit rechtlich
Gehaltserhöhung nach der Probezeit: Rechtslage und Vergleichswerte
Viele Berufseinsteiger fragen sich, ob mit dem Ende der Probezeit mehr Gehalt entsteht. Dieser Leitfaden ordnet Vertragsangaben, bundesweite Verdienstwerte und den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG ein.
Rechtsgrundlage und Vertragsprüfung
Nach dem Ende der Probezeit entsteht aus § 612 BGB kein automatischer Anspruch auf ein höheres Gehalt. Die Vorschrift betrifft vielmehr Fälle, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine ausdrückliche Abrede über die Höhe der Vergütung getroffen haben. Besteht für die Leistung eine Taxe, wird die taxmäßige Vergütung zugrunde gelegt. Gibt es keine Taxe, ist die übliche Vergütung maßgeblich. Eine Probezeit wird durch diese Regelung nicht zum Auslöser einer Erhöhung.
Steht im Arbeitsvertrag bereits ein konkreter Vergütungsbetrag, bleibt diese Vereinbarung für die Vergütungsfrage maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag keine automatische Erhöhung nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer vorsieht. § 612 BGB schließt eine fehlende Vergütungsabrede, ersetzt aber keine vereinbarte Höhe durch einen höheren Betrag. Wer eine Erhöhung erwartet, kann deshalb zunächst prüfen, ob der Vertrag dazu eine ausdrückliche Regelung enthält.
Der Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger zeigt, ob eine Erhöhung nach der Probezeit vereinbart wurde. Neben dem Grundbetrag können hierfür auch weitere schriftliche Vertragsangaben relevant sein. Die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz hält unter anderem Angaben zum Arbeitsentgelt fest. Sie schafft jedoch nicht allein eine spätere Gehaltserhöhung.
Das Nächste ist die Gehaltsvorstellung als Berufseinsteiger: Für ein Gespräch kann die vertragliche Vergütung von bundesweiten Vergleichswerten getrennt betrachtet werden. Die Vergleichswerte des Statistischen Bundesamts beschreiben keine angemessene Vergütung nach einer Probezeit. Sie sind daher kein Ersatz für eine Vereinbarung. Eine mögliche Erhöhung bleibt eine Frage der Vereinbarung oder des Gesprächs, soweit der Vertrag keine Erhöhung vorsieht.

Schriftliche Pflichten laut Gesetz
§ 2 Absatz 1 des Nachweisgesetzes verlangt eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen. Beim Entgelt müssen darin die einzelnen Bestandteile und der Betrag stehen; dazu zählt auch die Vergütung für Überstunden. Wenn eine Probezeit vereinbart ist, muss ihre Dauer ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Der Gesetzestext erfasst außerdem die vereinbarte Möglichkeit, Überstunden anzuordnen, und deren Voraussetzungen.
| Angabe | Frist |
|---|---|
| Arbeitsentgelt | Am ersten Arbeitstag oder spätestens nach einem Monat, je nach gesetzlicher Zuordnung |
| Probezeit | Am ersten Arbeitstag oder spätestens nach einem Monat, je nach gesetzlicher Zuordnung |
Die Fristen beziehen sich auf die Aushändigung der Niederschrift. Das Gesetz nennt dafür teils den ersten Arbeitstag und teils einen Zeitpunkt spätestens einen Monat danach. Aus der schriftlichen Angabe einer Probezeit folgt keine spätere Erhöhung. Auch die Pflicht zur Niederschrift bestimmt keinen Betrag für eine mögliche spätere Anpassung.
Der Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger kann mit der Niederschrift abgeglichen werden. Für die Vergütungsfrage sind vor allem die dokumentierten Entgeltangaben und eine ausdrücklich vereinbarte Erhöhung relevant. Gibt es keine Vereinbarung zur Höhe, regelt § 612 BGB unter seinen Voraussetzungen die taxmäßige Vergütung oder, ohne Taxe, die übliche Vergütung. Das Nachweisgesetz betrifft dagegen die schriftliche Festhaltung und die Übergabefristen.
Bundesweite Verdienststatistik nutzen
Das Statistische Bundesamt weist für Vollzeitbeschäftigte im April 2025 einen durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 4.784 Euro aus. Die Zahl betrifft diese Beschäftigtengruppe, diesen Monat und einen bundesweiten Durchschnitt. Sie beschreibt weder ein Einstiegsgehalt noch eine Erhöhung nach dem Ende einer Probezeit. Für die eigene Vergütungsfrage kann sie daher nur neben den Vertragsangaben betrachtet werden.
Für 2025 veröffentlicht die Behörde zudem einen mittleren Bruttojahresverdienst von 54.066 Euro. Dieser Median enthält Sonderzahlungen und lag um 1.907 Euro über dem Wert des Vorjahres. Median und Durchschnitt messen verschiedene statistische Werte. Keine dieser Kennzahlen bestimmt, welche Vergütung im einzelnen Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Bei der oberen Gruppe von zehn Prozent lag der Jahresverdienst laut Statistik mindestens bei 100.719 Euro brutto. Für die untere Gruppe von zehn Prozent nennt die Statistik höchstens 33.828 Euro brutto pro Jahr. Auch diese Werte sind bundesweite statistische Schwellen. Sie beantworten nicht, welches Gehalt nach einer Probezeit angemessen oder geschuldet ist.
Für Auszubildende nennt das Statistische Bundesamt im April 2024 einen durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 1.238 Euro. Dieser Wert betrifft Auszubildende und einen anderen Zeitpunkt als die Angabe für Vollzeitbeschäftigte im April 2025. Deshalb sollten die Werte nicht gleichgesetzt werden. Auch der Ausbildungswert begründet keine bestimmte spätere Vergütung.
Die Lohnsteuerklasse als Student: Dieser Abschnitt nennt dazu keine weitere Verdienstzahl. Tipps zum Berufseinstieg nach dem Studium: Auch dazu kommen keine zusätzlichen statistischen Werte hinzu. Die genannten Angaben können eine Vertragsprüfung ergänzen, ersetzen aber keine Vereinbarung über Vergütung oder über eine Erhöhung.
Wann greift der Kündigungsschutz?
§ 1 des Kündigungsschutzgesetzes regelt nicht die Höhe des Gehalts. Nach dieser Vorschrift kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Voraussetzung ist außerdem, dass das Arbeitsverhältnis bei demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate gedauert hat. Der allgemeine Kündigungsschutz beginnt damit erst nach dieser Wartezeit.
Der Gesetzestext beschreibt auch, wann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein kann. Er nennt Gründe, die bei der beschäftigten Person liegen, Gründe im Verhalten sowie dringende betriebliche Erfordernisse. Diese Gründe betreffen die Beurteilung einer Kündigung. Sie legen weder eine Vergütung fest noch begründen sie eine Gehaltserhöhung nach einer Probezeit.
Beim Thema Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Studium bleibt es bei diesem Verweis. Für die hier behandelte Frage ist wichtig, die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz von einer Probezeit und von einer Vergütungsvereinbarung zu trennen. Eine ununterbrochene Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten im selben Betrieb oder Unternehmen ist die gesetzliche Voraussetzung für den beschriebenen allgemeinen Kündigungsschutz.
Beim Thema Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Studium enthält dieser Abschnitt keine weiteren Aussagen. Wer die eigene Gehaltsfrage prüft, kann zunächst den Arbeitsvertrag auf eine ausdrücklich vereinbarte Erhöhung hin lesen. Fehlt eine Vereinbarung über die Vergütungshöhe, enthält § 612 BGB eine Regel zur taxmäßigen oder üblichen Vergütung. Der Kündigungsschutz bleibt daneben ein eigenständiger rechtlicher Punkt.
Drei Schritte fürs Gehaltsgespräch
Für ein Gespräch über eine mögliche Gehaltserhöhung lassen sich Vertragsangaben, statistische Werte und die eigenen Arbeitsergebnisse nacheinander ordnen. Eine vereinbarte Erhöhung kann im Arbeitsvertrag stehen. Die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz hält außerdem wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich fest. Dazu gehören Angaben zum Arbeitsentgelt und, falls vereinbart, zur Dauer der Probezeit. Fehlt eine Abrede über die Vergütungshöhe, beschreibt § 612 BGB die taxmäßige oder übliche Vergütung. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass nach einer Probezeit automatisch mehr Gehalt zusteht.
- Prüfe den Arbeitsvertrag und die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz. Halte fest, ob dort eine Erhöhung vereinbart ist und welche Angaben zum Arbeitsentgelt vorliegen. Auch eine vereinbarte Probezeit kann in den Unterlagen stehen. Notiere die Fundstellen, damit sie im Gespräch eindeutig benannt werden können.
- Ordne die eigene Vergütung anhand der bundesweiten Vergleichswerte des Statistischen Bundesamts ein. Der Durchschnitt für Vollzeitbeschäftigte im April 2025, der Median für 2025 sowie die weiteren veröffentlichten Werte beziehen sich auf unterschiedliche Gruppen und Zeitpunkte. Sie ersetzen keine Vereinbarung über die eigene Vergütung.
- Bereite das Gespräch mit konkreten Aufgaben und Ergebnissen vor. Beschreibe sachlich, welche Aufgaben übernommen wurden und welche Ergebnisse dazu gehören. Formuliere anschließend die Frage nach einer möglichen Erhöhung. So bleiben Vertragsangaben, Vergleichswerte und die eigenen Arbeitsinhalte unterscheidbar.
Ein eigener Ratgeber zu Probezeit nach dem Studium vertieft diesen Punkt. Für die Gehaltsfrage bleibt entscheidend, ob eine Erhöhung vereinbart wurde oder ob ein Gespräch über eine mögliche Anpassung geführt werden soll. Kündigungsschutz und Vergütung sind dabei getrennte Themen.

Zusammenfassung und nächste Schritte
Eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit ist keine gesetzliche Automatik. Wurde im Arbeitsvertrag eine Erhöhung festgelegt, kommt es auf diese Vereinbarung an. Fehlt dagegen eine Vereinbarung zur Vergütungshöhe, beschreibt § 612 BGB, wie die Höhe bestimmt wird: Eine vorhandene Taxe ist maßgeblich; ohne Taxe gilt die übliche Vergütung. Daraus folgt kein automatischer höherer Betrag allein wegen des Endes der Probezeit.
Die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz betrifft die Dokumentation wesentlicher Vertragsbedingungen. Dazu zählen Angaben dazu, aus welchen Bestandteilen das Arbeitsentgelt besteht, wie hoch es ist und wie Überstunden vergütet werden. Ist eine Probezeit vereinbart, gehört auch ihre Dauer zu den festzuhaltenden Punkten. Der Gesetzestext nennt für die Übergabe der Niederschrift je nach Angabe den ersten Arbeitstag oder spätestens einen Monat danach.
Bundesweite Vergleichswerte können die eigene Vergütung einordnen, sichern aber keine bestimmte Erhöhung. Für das Gespräch bleiben deshalb die vertraglichen Angaben, die schriftliche Niederschrift und die eigene Gesprächsvorbereitung getrennte Punkte. Auch der allgemeine Kündigungsschutz beantwortet keine Vergütungsfrage.
Als nächste Lektüre bieten sich die Nachbarseiten zum Arbeitsvertrag und zur Gehaltsvorstellung an. Dort können die eigene Vereinbarung und die Formulierung für ein Gespräch getrennt vorbereitet werden. Wer eine Erhöhung ansprechen möchte, kann zuerst prüfen, ob der Vertrag bereits eine Regelung dazu enthält.
Quellen und Stand
- Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 612 Vergütung: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Nachweisgesetz, § 2 Nachweispflicht: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Verdienstunterschiede: www.destatis.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Kündigungsschutzgesetz, § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigung: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
Im Zusammenhang „So funktioniert die Gehaltserhöhung nach der Probezeit rechtlich“ werden die zentralen Punkte gebündelt.