Ausbildung abbrechen und den Studienweg prüfen
Ausbildung abbrechen und studieren: Rechte, Fristen und Studienwege
Vor einer Kündigung solltest du berufliche Alternativen prüfen. Hier findest du die belegten Schritte zu Vertragslösung, Kündigungsfrist und Studium ohne Abitur.
Vor dem Abbruch berufliche Alternativen prüfen
Prüfe vor einer Kündigung zuerst, ob du die Ausbildung in einem anderen Betrieb oder in einem anderen Beruf fortsetzen kannst. Die gesetzlichen Schritte folgen erst danach. Bei Problemen mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder nennt die Bundesagentur für Arbeit den Wechsel in einen anderen Betrieb als mögliche Fortsetzung, wenn der gewählte Beruf weiterhin passt.
Weichen deine Vorstellungen stark vom Wunschberuf ab, empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit ein rechtzeitiges Gespräch mit der Berufsberatung über einen anderen Ausbildungsberuf. Steht der Abbruch anschließend fest, kläre zunächst, was danach geschehen soll. Beachte danach die gesetzlichen Fristen. So bleiben die beruflichen Alternativen und die Schritte zur Beendigung des Vertrags getrennt.
Hochschulzugangsberechtigung nachweisen kann auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung in Betracht kommen. Prüfe dafür deine Ausbildung, deine Berufserfahrung und den gewünschten Studiengang. Offene Fragen kannst du mit der Studienberatung der Hochschule oder der Berufsberatung der Agentur für Arbeit besprechen. Ob ein Betriebswechsel, Berufswechsel oder Studium für dich passt, klärst du anhand deiner Unterlagen und der Beratung.

Kündigungsfrist nach dem Berufsbildungsgesetz prüfen
Paragraf 22 des Berufsbildungsgesetzes beschreibt die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses. In der Probezeit können beide Seiten den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Nach der Probezeit bestehen für Auszubildende zwei benannte Möglichkeiten: eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Kündigung mit vier Wochen Frist, wenn die Ausbildung beendet oder eine andere Berufsausbildung aufgenommen werden soll.
| Situation | Kündigungsfrist | Besonderheit |
|---|---|---|
| Probezeit | jederzeit ohne Frist | beide Seiten können kündigen |
| eigene Kündigung nach der Probezeit | fristlos bei wichtigem Grund oder vier Wochen | vier Wochen bei Aufgabe der Ausbildung oder Beginn einer anderen Berufsausbildung |
| Kündigung durch den Betrieb | im Quellenhinweis keine allgemeine Frist genannt | fast immer ist ein wichtiger Grund erforderlich |
Fachgebundene Hochschulreife nutzen: Prüfe diese Frage getrennt von der Beendigung des Ausbildungsvertrags. Für den Studienzugang nennt der Hochschulkompass unter anderem den fachgebundenen Zugang für beruflich Qualifizierte. Lies den Ausbildungsvertrag und ermittle, ob die Probezeit bereits vorbei ist. Ordne anschließend ein, ob du die Ausbildung vollständig aufgeben, eine andere Berufsausbildung beginnen oder einen anderen Anlass prüfen willst.
Ist unklar, ob ein wichtiger Grund vorliegt oder wie dein Vorhaben einzuordnen ist, ermittle die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen. Die Quelle nennt nach der Probezeit nur die beschriebenen Wege und keinen weiteren pauschalen Fristwert. Für Fragen zum Studium kannst du die Studienberatung der Hochschule ansprechen; für berufliche Alternativen die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Vertragslösung und endgültigen Abbruch unterscheiden
Nach Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung ist eine vorzeitig gelöste Ausbildung nicht zwingend ein endgültiger Abbruch der Berufsausbildung. Als Vertragslösung gilt dort ein Ausbildungsvertrag, der vor dem vorgesehenen Ende endet. Dazu kann ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder des Ausbildungsberufs im dualen System gehören. In solchen Fällen muss die Berufsausbildung insgesamt nicht beendet sein.
Ausbildung aufs Studium anrechnen: Halte diese Frage getrennt von der statistischen Einordnung einer Vertragslösung fest. Das BIBB weist außerdem darauf hin, dass ein Abbruch nicht immer mit einer offiziell erfassten Vertragslösung verbunden ist. Eine gemeldete Vertragslösung und ein endgültiger Abbruch sind daher nicht automatisch gleichbedeutend. Betrachte für deinen Fall Vertragsunterlagen und die Bezeichnung des Vorgangs getrennt.
Die jährliche Vertragslösungsquote des BIBB beruht auf der Berufsbildungsstatistik der amtlichen Statistik. Der Quellenhinweis enthält keinen Prozentwert. Er erlaubt auch keine Aussage darüber, welchen Anteil endgültige Ausbildungsabbrüche tatsächlich ausmachen. Nutze eine solche Quote deshalb nicht als Einordnung deiner eigenen Situation. Ist die formale Bezeichnung offen, ermittle die zuständige Stelle aus deinen offiziellen Unterlagen.
Halte für die weitere Planung zwei Punkte auseinander: Endet der bestehende Ausbildungsvertrag vor dem geplanten Ende, und wird die Berufsausbildung insgesamt aufgegeben? Der erste Punkt betrifft die Vertragslösung, der zweite den endgültigen Abbruch. Einen möglichen Studienweg prüfst du zusätzlich anhand des gewünschten Studiengangs und des passenden Hochschulzugangs.
Studienwege ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Der Hochschulkompass beschreibt Wege zum Studium für Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Voraussetzung in dieser Darstellung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung. Als schulische Hochschulzugangsberechtigungen nennt die Seite Abitur, fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife. Prüfe den Zugang über berufliche Qualifikation für deinen gewünschten Studiengang gesondert.
Studium ohne Abitur kann über berufliche Qualifikation möglich sein. Der Hochschulkompass nennt dafür drei Zugangswege: den fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt sowie den Zugang für sonstige beruflich Qualifizierte. Diese drei Wege sind die auf der Seite aufgeführten Kategorien.
Welcher Zugang einschlägig ist, richtet sich nach der Berufsausbildung und dem angestrebten Studiengang. Daraus folgt keine allgemeine Berechtigung für jeden Studiengang. Prüfe, welche Ausbildung abgeschlossen wurde, welche Berufserfahrung vorliegt und welcher Studiengang angestrebt wird. Nutze den Hochschulkompass für eine erste Orientierung und besprich offene Punkte mit der Studienberatung der Hochschule.
Eine Vertragslösung beantwortet die Frage nach dem Studienzugang nicht. Ebenso ersetzt ein geplanter Studienbeginn nicht die Klärung des bestehenden Ausbildungsverhältnisses. Halte deshalb Vertragsfrage und Zugangsvoraussetzungen getrennt fest. Für die konkrete Kombination aus beruflicher Qualifikation und Studiengang ziehst du deine Unterlagen und die Auskunft der Studienberatung heran.
Bewerbung für das Studium als beruflich Qualifizierte vorbereiten
Wenn du die Ausbildung beenden und ein Studium aufnehmen willst, halte die von der Bundesagentur für Arbeit genannte Reihenfolge ein: Kläre zuerst, was danach folgen soll, und beachte anschließend die Kündigungsfrist. Vor einem Abbruch kannst du außerdem prüfen, ob der bisherige Beruf in einem anderen Betrieb oder ein anderer Ausbildungsberuf in Betracht kommt. Diese Alternativen prüfst du, bevor der Abbruch feststeht.
Bewerbung als beruflich Qualifizierte: Kläre mit der Studienberatung der Hochschule, welche Angaben zum gewünschten Studiengang geprüft werden sollen. Halte deine abgeschlossene Berufsausbildung und vorhandene Berufserfahrung für diese Klärung bereit. Eine solche Vorbereitung entscheidet nicht über den Hochschulzugang. Sie dient dazu, die Verbindung von beruflicher Qualifikation und gewünschtem Studiengang zu prüfen.
Trenne dabei drei Fragen: Was folgt nach der beendeten Ausbildung? Welche Kündigungsfrist ist nach Paragraf 22 des Berufsbildungsgesetzes zu beachten? Und welcher Studienzugang kommt für den gewünschten Studiengang in Betracht? Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kannst du zu beruflichen Alternativen ansprechen. Offene Fragen zum Zugang besprichst du mit der Studienberatung der Hochschule und prüfst den Hochschulkompass.
Triff keine allgemeine Aussage über eine Studienberechtigung, bevor Ausbildung, Berufserfahrung und Studiengang geprüft wurden. Notiere stattdessen die offenen Punkte und gleiche sie mit offiziellen Unterlagen ab. So bleibt die Vorbereitung auf die belegten Angaben zur beruflichen Qualifikation und zum gewünschten Studienweg beschränkt.

Der Wechsel von der Ausbildung ins Studium in drei Schritten
Motivationsschreiben für eine Ausbildung: Halte diese Frage getrennt von der Prüfung eines Studienwegs fest. Wenn der Wechsel ins Studium feststeht, gehst du in drei Schritten vor. Prüfe zuerst, ob ein anderer Ausbildungsbetrieb oder ein anderer Ausbildungsberuf die bestehenden Probleme lösen kann. Bei Schwierigkeiten mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder nennt die Bundesagentur für Arbeit den Betriebswechsel als mögliche Alternative. Bei deutlich anderen Vorstellungen vom Wunschberuf verweist sie auf die Berufsberatung.
Beachte zweitens bei einem feststehenden Abbruch die Kündigungsfrist nach Paragraf 22 des Berufsbildungsgesetzes. Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen. Nach Ablauf der Probezeit können Auszubildende aus wichtigem Grund fristlos kündigen oder mit vier Wochen Frist, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung beginnen wollen. Für eine Kündigung durch den Betrieb ist fast immer ein wichtiger Grund nötig.
Prüfe drittens beim Hochschulkompass die Voraussetzungen für ein Studium ohne Abitur. Vergleiche dafür die abgeschlossene Berufsausbildung und die Berufserfahrung mit dem angestrebten Studiengang. Der Hochschulkompass nennt den fachgebundenen Zugang für beruflich Qualifizierte, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Meister oder Fachwirt und den Zugang für sonstige beruflich Qualifizierte. Welcher Weg gilt, hängt von Ausbildung und Studiengang ab.
Öffne anschließend die Nachbarseiten Hochschulzugangsberechtigung nachweisen und Studium ohne Abitur für die weitere Prüfung. Fragen zur Kündigung klärst du anhand offizieller Unterlagen mit der dort ermittelten zuständigen Stelle. Für Fragen zum Studium kannst du die Studienberatung der Hochschule oder die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ansprechen.
Quellen und Stand
- Quelle: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Berufsbildungsgesetz Paragraf 22 Kündigung: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Vertragslösung und Ausbildungsabbruch: www.bibb.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Probleme während der Ausbildung: Was jetzt?: www.arbeitsagentur.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Hochschulrektorenkonferenz (Hochschulkompass), Studieren ohne Abitur: Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte: www.hochschulkompass.de (geprüft am 2026-09-16)