Gute wissenschaftliche Praxis nach DFG – Kodex erklärt

Die 19 Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis im Überblick

Lesezeit ca. 5 Min. · aktualisiert: 11. Juli 2026 · zurück zum Blog

Gute wissenschaftliche Praxis fasst der DFG-Kodex 2019 in 19 Leitlinien zusammen. Wer sie beachtet, kann das Risiko wissenschaftlichen Fehlverhaltens verringern, jedoch nicht jeden Vorwurf ausschließen. Diese Seite erklärt, was gute wissenschaftliche Praxis im Kern meint, welche 19 Leitlinien der DFG-Kodex enthält und welche Rolle wissenschaftliche Einrichtungen bei der Umsetzung spielen.

Gute wissenschaftliche Praxis im DFG-Kodex 2019

„Gute wissenschaftliche Praxis" bildet den Kern der DFG-Selbstkontrolle. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft verabschiedete 2019 ihren überarbeiteten Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis". Darin stehen 19 verbindliche Vorgaben, die jede DFG-geförderte Einrichtung einhalten muss.

Mit diesem Kodex ersetzte die DFG die Empfehlungen von 1998. Plagiatsaffären wie jene um Guttenberg und Giffey prägten zugleich die öffentliche Debatte über wissenschaftliche Integrität; im Fall Guttenberg spielte die Universität Bayreuth eine zentrale Rolle.

Die 19 Leitlinien im Überblick

Die 19 Leitlinien behandeln Verantwortung in wissenschaftlichen Einrichtungen, den Forschungsprozess, die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, Begutachtung und Beratung sowie den Umgang mit Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Dazu gehören unter anderem methodische Standards, Dokumentation, Autorschaft, Forschungsdaten und Verfahren bei Verdachtsfällen.

Den vollständigen Text als frei zugängliches PDF finden Interessierte auf der DFG-Website.

Bindungswirkung der Leitlinien

Seit 2019 müssen Einrichtungen, die DFG-Mittel beantragen oder beziehen, die Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis DFG rechtsverbindlich umsetzen. Die ursprünglich bis 2021 laufende Umsetzungsfrist verlängerte die DFG bis zum 31. Juli 2023. Wer die Regeln ignoriert, riskiert seine DFG-Förderfähigkeit. Eine unmittelbare Geltung für alle Hochschulen und Forschungseinrichtungen folgt daraus nicht. Weitere Informationen finden Sie bei der Ombudsstelle und zum Thema wissenschaftliches Fehlverhalten.

Konsequenzen für Promovierende

Für Doktorandinnen und Doktoranden konkretisieren sich die Vorgaben: Sie müssen die Methodik lückenlos dokumentieren, Quellen nach anerkannten Zitierregeln belegen, die Autorschaft offenlegen und Rohdaten in der Regel mindestens zehn Jahre aufbewahren. Zudem gilt es, Eigenplagiat zu vermeiden. Die Nutzung von KI-Werkzeugen ist entsprechend den jeweils anwendbaren Hochschul-, Prüfungs- und Publikationsvorgaben offenzulegen. Eine Plagiatsprüfung mit PlagAware kann zur Eigenkontrolle dienen, ist jedoch nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Was passiert bei Verstößen?

Bei Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten richtet sich das Verfahren nach den Regelungen der zuständigen Einrichtung. Ombudspersonen beraten, vermitteln und können erhärtete Verdachtsfälle an eine Untersuchungskommission weitergeben. Die DFG führt bei Vorwürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich eigene Verfahren durch. Nicht jeder Verstoß gegen gute wissenschaftliche Praxis erfüllt zugleich einen Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Mögliche Folgen hängen vom Einzelfall und den zuständigen Stellen ab; über akademische Titel entscheiden die zuständigen Hochschulen. Hintergrundinformationen liefern die Plagiatsaffäre, das VroniPlag-Wiki sowie das GuttenPlag-Wiki. Hilfreich für die eigene Arbeit sind die Themen Plagiat vermeiden, Plagiatsbericht verstehen und akademische Integrität.

Gute wissenschaftliche Praxis im Studienalltag umsetzen

Die gute wissenschaftliche Praxis nach DFG ist kein abstraktes Regelwerk, sondern kann den Studienalltag leiten. Wer den DFG-Kodex 2019 berücksichtigt, dokumentiert Quellen, Daten und Arbeitsschritte nachvollziehbar und trennt eigene Anteile klar von fremdem Material. Eine Plagiatsprüfung oder eine ergänzende Plagiatsanalyse kann auf Textähnlichkeiten hinweisen, ersetzt aber weder die fachliche Prüfung noch die vollständige Dokumentation.

Für die Bachelorarbeit sollten Studierende die Anforderungen ihrer Hochschule, einschließlich einer möglichen eidesstattlichen Erklärung, rechtzeitig prüfen. Eine sorgfältige Arbeitsroutine kann helfen, die Anforderungen des DFG-Kodex 2019 im eigenen Schreibprozess zu berücksichtigen.

Eine solche Routine kann dazu beitragen, typische Mängel wie unklare Quellenangaben oder nicht nachvollziehbare Eigenanteile frühzeitig zu erkennen. Die gute wissenschaftliche Praxis vermittelt dabei Kompetenzen, die über den DFG-Kodex 2019 hinaus auch für die spätere Berufspraxis relevant sein können.

Grauzonen des DFG-Kodex 2019: Eigenplagiat und KI-Nutzung

Der DFG-Kodex 2019 zur guten wissenschaftlichen Praxis behandelt allgemeine Anforderungen an die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Bei unzulässig doppelt veröffentlichten Inhalten sollen frühere Veröffentlichungen kenntlich gemacht und zitiert werden. Ob und wie Passagen aus einer Hausarbeit in einer Bachelorarbeit erneut verwendet werden dürfen, richtet sich zusätzlich nach den Vorgaben der Hochschule. Wer etwa Passagen einer Hausarbeit in der Bachelorarbeit erneut nutzt, sollte die Hinweise unter Eigenplagiat vermeiden kennen.

Auch generative KI berührt die gute wissenschaftliche Praxis. Hinweise zum Urteil VG Kassel zu ChatGPT betreffen einen Einzelfall und lassen sich nicht pauschal auf alle Prüfungsordnungen übertragen. Wer KI verwendet, sollte die Vorgaben der jeweiligen Hochschule beachten und den eigenen Arbeitsanteil nachvollziehbar dokumentieren. Eine KI-Analyse kann diese Eigenkontrolle unterstützen, ersetzt aber keine hochschulischen Vorgaben.

Damit dient der Kodex als Orientierungshilfe in den Grauzonen aktueller Wissenschaftsethik. Gute wissenschaftliche Praxis unterstützt die Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten und kann zur langfristigen Reputation der Verfasserin oder des Verfassers beitragen. Wer Arbeitsschritte und Argumentationsgänge dokumentiert, kann spätere Rückfragen in der Regel leichter beantworten.

Eine Plagiatsprüfung mit PlagAware kann zur Eigenkontrolle dienen, ersetzt jedoch nicht die Prüfung von Quellen, Dokumentation und Hochschulvorgaben.

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Oft gestellte Fragen zum Kodex „Gute wissenschaftliche Praxis“ der DFG

Wann wurden die Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis DFG eingeführt?

Die Leitlinien stammen aus dem Jahr 2019. Sie lösten die Empfehlungen von 1998 ab und mussten bis zum 31. Juli 2023 in die Statuten der DFG-geförderten Einrichtungen aufgenommen werden.

Sind die Leitlinien für alle Hochschulen verbindlich?

Nein. Die rechtsverbindliche Umsetzung des Kodex ist eine Voraussetzung dafür, dass wissenschaftliche Einrichtungen DFG-Fördermittel erhalten können. Daraus folgt keine unmittelbare Geltung für alle Hochschulen bundesweit.

Wo finde ich den Volltext?

Auf der DFG-Website im Bereich „Förderung – Gute wissenschaftliche Praxis". Dort stehen die Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis DFG kostenlos als PDF bereit.

Wie lange muss ich Rohdaten aufbewahren?

Grundsätzlich sollen öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten zehn Jahre zugänglich gehalten werden. Welche Daten und Materialien aufzubewahren sind, richtet sich nach den Standards des jeweiligen Fachgebiets und gegebenenfalls nach Hochschulvorgaben.

Was passiert bei Verstoß gegen die Leitlinien?

Das Verfahren richtet sich nach den Regelungen der zuständigen Einrichtung oder der DFG. Die Ombudsstelle berät und vermittelt; mögliche Folgen hängen von Feststellung, Zuständigkeit und Einzelfall ab. Einen Titelentzug prüft nur die zuständige Hochschule.

Reicht eine Plagiatsprüfung zur Einhaltung der Leitlinien?

Sie erfasst nur einen Ausschnitt. Eine Plagiatsprüfung ersetzt weder nachvollziehbare Dokumentation und Methodik noch die Klärung von Autorschaft und weiterer Anforderungen des Kodex.

Wo finde ich Praxisbeispiele zu Verstößen?

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