Ombudsstelle Wissenschaft – Beratung bei Fehlverhalten

Wie eine Ombudsstelle in der Wissenschaft arbeitet

Lesezeit ca. 5 Min. · aktualisiert: 11. Juli 2026 · zurück zum Blog

Die Ombudsstelle Wissenschaft ist keine einheitliche zentrale Stelle. Lokale Ombudspersonen und das überregionale Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland beraten und vermitteln bei Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Je nach Anliegen können Ratsuchende eine lokale Ombudsperson oder das überregionale Gremium ansprechen. Hier erfahren Sie, welche Abläufe gelten und wann eine Beratung bei Fehlverhalten sinnvoll ist.

Was ist die Ombudsstelle Wissenschaft?

Lokale Ombudspersonen beraten und vermitteln bei Fragen guter wissenschaftlicher Praxis sowie bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Wissenschaftseinrichtungen müssen die Leitlinien gute wissenschaftliche Praxis DFG umsetzen, wenn sie DFG-Fördermittel erhalten wollen. Zusätzlich kann das überregionale Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland kontaktiert werden.

Aufgaben der Ombudsstelle Wissenschaft

Die Aufgaben einer lokalen Ombudsperson ergeben sich aus den Regelungen der jeweiligen Einrichtung. Sie berät und vermittelt bei Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, nimmt Hinweise vertraulich entgegen und kann Verdachtsfälle bei Bedarf an die zuständige Stelle weiterleiten. Die DFG-Leitlinien verlangen für Ombudspersonen eine angemessene Unabhängigkeit.

Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten

Bei konkretem Verdacht können Sie sich vertraulich an eine lokale Ombudsperson oder an das überregionale Ombudsgremium wenden. Dort wird geklärt, ob eine Beratung oder Vermittlung möglich ist und ob der Fall an die zuständige Stelle der Einrichtung weitergegeben werden sollte. Das weitere Verfahren richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Einrichtung. Wer die eigene Arbeit vorab prüfen möchte, kann eine Plagiatsprüfung mit PlagAware durchführen und den Bericht interpretieren lernen.

Vertraulichkeit als Kernprinzip

Vertraulichkeit ist ein Grundsatz der Ombudsarbeit und schützt die Beteiligten. Wie Hinweise weitergegeben werden und welche Informationen im Einzelfall offengelegt werden dürfen oder müssen, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensregeln. In einem förmlichen Verfahren kann die Offenlegung von Informationen erforderlich sein, damit sich die beschuldigte Person sachgerecht verteidigen kann. Mehr dazu: wissenschaftliches Fehlverhalten und akademische Integrität.

Wann lohnt sich der Weg zur Ombudsstelle?

Der Gang dorthin ist ratsam, wenn ein begründeter Verdacht besteht und direkte Gespräche scheitern. Typische Fälle sind Plagiate in einer publizierten Arbeit, unberechtigte Autorschaft, Datenmanipulation oder schwere Verstöße gegen Forschungsstandards. Auch bei Unsicherheit, ob ein Vorfall Fehlverhalten darstellt, hilft die Ombudsstelle Wissenschaft. Weitere Informationen finden Sie in unserer Akademie, im VroniPlag-Wiki, im GuttenPlag-Wiki und in der Plagiatsaffäre Übersicht.

So läuft eine vertrauliche Klärung in der Praxis ab

Wer die Ombudsstelle Wissenschaft kontaktiert, sucht meist vertrauliche Beratung bei Fehlverhalten. Die Stelle klärt, ob Beratung oder Vermittlung möglich ist oder ob eine zuständige Stelle ein Verfahren prüfen sollte. Studierende können relevante Beobachtungen und vorhandene Unterlagen festhalten. Eine Plagiatsanalyse oder eine Plagiatsprüfung kann technische Hinweise liefern, ersetzt aber keine fachliche Prüfung des Einzelfalls.

Je besser ein Fall dokumentiert und je klarer die Vorwürfe formuliert sind, desto besser lässt sich das Anliegen einordnen. Das Wissen um typische Plagiatuntertypen kann helfen, Verdachtsmomente präzise zu benennen. Die Klärung durch die Ombudsstelle Wissenschaft dient der Prüfung wissenschaftlicher Standards. Eine frühe Beratung kann dazu beitragen, Konflikte zu klären; Auswirkungen auf ein späteres Verfahren hängen jedoch vom Einzelfall und den Regelungen der Einrichtung ab. Auch Betreuende können eine vertrauliche Zweitmeinung einholen.

Wann der Gang zur Anlaufstelle bei Verdacht wirklich sinnvoll ist

Nicht jeder Verdacht erfordert sofort die Ombudsstelle Wissenschaft. Eine Anlaufstelle ist vor allem dann sinnvoll, wenn interne Klärung scheitert oder konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße vorliegen. Hinweise sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Eine KI-Analyse und eine ergänzende Plagiatsprüfung können Anhaltspunkte liefern, ersetzen aber keine Prüfung durch die zuständigen Stellen.

Nachvollziehbare Unterlagen, etwa ein Bericht aus der Plagiatssoftware PlagAware, können bei der Einordnung eines Hinweises berücksichtigt werden. Ergebnisse zur Genauigkeit und False Positives sollten fachlich geprüft werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Die Ombudsstelle Wissenschaft ist eine Anlaufstelle bei Verdacht und unterstützt Beratung oder Vermittlung nach den jeweils geltenden Regelungen. Ob und wie ein Fall weiterbearbeitet wird, hängt vom Einzelfall und der Zuständigkeit ab.

Informationen zur Plagiatsprüfung mit PlagAware.

Datei hochladen

Häufige Fragen zur Ombudsstelle Wissenschaft

Wer kann sich an die Ombudsstelle Wissenschaft wenden?

Mitglieder und Angehörige einer Hochschule oder Forschungseinrichtung können sich nach den Regelungen ihrer Einrichtung an eine lokale Ombudsperson wenden. Das überregionale Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland steht allen Personen mit Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem zur Beratung offen.

Ist die Ombudsstelle weisungsunabhängig?

Die erforderliche Unabhängigkeit lokaler Ombudspersonen ist in den Regelungen der jeweiligen Einrichtung festzulegen. Nach den DFG-Leitlinien sollen Ombudspersonen nicht Mitglied eines zentralen Leitungsgremiums ihrer Einrichtung sein.

Kann ich anonym Hinweise geben?

Ob anonyme Hinweise entgegengenommen und weiterverfolgt werden können, richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Einrichtung oder des zuständigen Gremiums. Anonyme Hinweise erschweren häufig Rückfragen und die weitere Aufklärung.

Was passiert nach einem Hinweis?

Zunächst wird je nach gewählter Anlaufstelle nach den Regeln der jeweiligen Einrichtung oder nach den Verfahrensgrundsätzen des überregionalen Ombudsgremiums geprüft, ob Beratungs- oder Vermittlungsbedarf besteht und ob konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Eine parallele Bearbeitung desselben Sachverhalts erfolgt grundsätzlich nicht. Bei einem weiterzuverfolgenden Verdacht führt die zuständige Stelle, häufig eine Untersuchungskommission, das förmliche Verfahren.

Wie lange dauert die Prüfung?

Für Beratung und förmliche Verfahren gibt es keine allgemein geltende Dauer. Der Zeitaufwand hängt unter anderem von Sachverhalt, Zuständigkeit und den Regeln der jeweiligen Einrichtung ab.

Welche Rolle spielt das überregionale Ombudsgremium?

Das Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland ist ein von der DFG finanziertes, unabhängiges und überregional tätiges Beratungs- und Vermittlungsgremium. Personen mit Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem können zwischen ihm und einer lokalen Ombudsperson wählen. Eine parallele Bearbeitung desselben Sachverhalts erfolgt grundsätzlich nicht; für das überregionale Gremium gelten eigene Verfahrensgrundsätze.

Wo finde ich Hintergrundwissen?

Weitere Informationen finden sich in den DFG-Leitlinien, in unserer Akademie sowie zu Themen wie Plagiatuntertypen und Eigenplagiat.

Unsere Partner